Für die folgenden Verfahrensarten nutzen Sie bitte die elektronische Antragsübermittlung:
Die Anträge können Sie hier digital einreichen (Link)
Sie werden beim Aufruf der Anträge auf die Seite von BundID bzw. Mein Unternehmenskonto weitergeleitet. Dort erhalten Sie alle Informationen, um die BundID bzw. Mein Unternehmenskonto verwenden zu können. Erst nach erfolgreichem Login werden Sie dann nach Klick auf den Button „zum Antrag“ in unser Portal geleitet. Der Zugang zum neuen Portal erfolgt mittels gesicherter Verbindung und Nutzung der sogenannten BundID. Die BundID ist ein Nutzerkonto der öffentlichen Verwaltung, bei dem sich die Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Online-Personalausweis oder Elster-Zertifikat ein kostenloses Konto erstellen und sich gegenüber unserem Portal als echte Person autorisieren können.
Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, bereiten Sie bitte alle Dokumente nach den Vorgaben der Nds. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) vor, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Beachten Sie dabei die Anlage 1 zur NBauVorlVO: „Anforderungen an elektronische Dokumente für die Übermittlung an die Bauaufsichtsbehörde“, insbesondere Nr. 3 „Anforderungen an die Dateinamen“.
Bitte beachten Sie auch, dass die hochgeladenen Dateien nicht gegen Bearbeitung gesperrt oder digital signiert sein dürfen.
Nach Eingang Ihres Antrags wird ein Projektraum auf der Dalux-Plattform eröffnet, über den die weitere Kommunikation und der Austausch von Daten für das Bauvorhaben stattfinden. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Zugangslink zu dem Projektraum.
Neu ist in der NBauO, dass die Bauherrin oder der Bauherr sich bei der Abgabe der Erklärungen durch eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser vertreten lassen muss, soweit eine solche Person zu bestellen ist (§ 52 Abs. 2 Satz 3 NBauO).
Der Entwurfsverfasser oder die Entwurfsverfasserin hat sicherzustellen, dass er oder sie aufgrund einer Vollmacht zur Antragsstellung berechtigt ist. Die NBauO sieht nicht vor, dass die Vollmacht der Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden muss.
Falls es erforderlich sein sollte, werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen oder die eingereichten Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzubessern.
Sofern Sie im Rahmen eines Bauantrags Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen beantragen wollen, nutzen Sie dazu bitte den entsprechenden Vordruck, wie Sie ihn aus dem analogen Verfahren kennen. Laden Sie den ausgefüllten Vordruck als PDF-Datei wie eine Bauvorlage hoch. Bitte nutzen Sie das digitale Formular nur, wenn Sie eine Abweichung, Befreiung oder Ausnahme ohne Bauantragsverfahren beantragen wollen, z.B. für eine verfahrensfreie Baumaßnahme.
Bitte beachten Sie, dass der Support und die Benutzerbetreuung für die digitale ITeBAU-Bauplattform (Dalux) durch die Firma ITEBO abgewickelt wird.
Sie erreichen den technischen Support über folgende Kontaktdaten:
ITEBO GmbH
Telefon: 0541/9631-831
E-Mail: itebau@itebo.de
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