Die Bauaufsicht übt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde im Stadtgebiet Hildesheim aus, diese Aufgaben gehören zum übertragenen Wirkungskreis nach § 57 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Die Bauaufsichtsbehörde hat darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Die Stadt Hildesheim möchte insbesondere durch Beratung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser dafür sorgen, dass das öffentliche Baurecht eingehalten wird.
Von der Bauaufsicht werden u.a. folgende Leistungen für Sie erbracht:
Wichtige Hinweise
Der Bereich Bauaufsicht und Denkmalschutz nimmt die vorgenannten Aufgaben nur im Bereich des Stadtgebietes der Stadt Hildesheim wahr. Ansprechpartner der Bauaufsicht
Sollte sich Ihr Vorhaben oder Anliegen außerhalb des Stadtgebietes befinden, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Hildesheim unter der Telefonnummer: 05121 309 0 oder über www.landkreishildesheim.de.
Ihren Antrag übermitteln Sie bitte über "Digitale Antragsverfahren".
Dokumente
Organisationseinheiten| FB 60 Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz | |
| Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-3123 E-Mail: bauaufsichtumweltklimaschutz@stadt-hildesheim.de | Öffnungszeiten: Bereich 60.1 – Bauaufsicht und Denkmalschutz Mo und Di 10 bis 12 Uhr Do 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr Fr 10 bis 12 Uhr Bereich 60.2 – Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Vorsprache nur nach Terminvereinbarung |
| 60.1 Bauaufsicht und Denkmalschutz | |
| Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-3122 Telefax: 05121 301-3180 E-Mail: bauaufsicht@stadt-hildesheim.deHomepage: https://www.stadt-hildesheim.de/wirtschaft-bauen/bauaufsicht-und-baugenehmigung/ | Mo 10 Uhr bis 12 Uhr Di 10 Uhr bis 12 Uhr Do 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr Fr 10 Uhr bis 12 Uhr |