Akteneinsichten sind auf elektronischem Wege möglich. Kleinere Dateien und Auszüge können ggf. per E-Mail versandt werden. Im Übrigen werden die angefragten Dateien in eine Cloud hochgeladen, wo sie über einen entsprechenden Link von den Berechtigten eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden können. Die Akteneinsichten sind gebührenpflichtig.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder von diesen bevollmächtigte Personen können per E-Mail verbindliche Anfragen an bauaufsicht@stadt-hildesheim.de senden. Eine Benachrichtigung erfolgt, sobald die aufbereiteten Dateien vorliegen. Von zwischenzeitlichen Nachfragen bitten wir jedoch abzusehen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Informationen zu Abwasserleitungen auf Ihrem Grundstück (Entwässerungsgenehmigungen) werden nicht im Bauaktarchiv geführt.
Ansprechpartner/in| Kerstin Broistedt | |
| Amt / Bereich 60.1 Bauaufsicht und Denkmalschutz Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3124 E-Mail: K.Broistedt@stadt-hildesheim.de | |
Organisationseinheiten| 60.1 Bauaufsicht und Denkmalschutz | |
| Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-3122 Telefax: 05121 301-3180 E-Mail: bauaufsicht@stadt-hildesheim.deHomepage: https://www.stadt-hildesheim.de/wirtschaft-bauen/bauaufsicht-und-baugenehmigung/ | Mo 10 Uhr bis 12 Uhr Di 10 Uhr bis 12 Uhr Do 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr Fr 10 Uhr bis 12 Uhr |