Erst im vergangenen November hatte der Rat der Stadt Hildesheim die räumliche Ausweitung des Förderprogramms zur Aktivierung der Wohnungsleerstände beschlossen. Sowohl die Ausweitung als auch die mit der Zeit zunehmende Bekanntheit des Programms haben in den letzten drei Monaten zu einer Vielzahl von Anträgen geführt. Nach aktuellem Stand sind nunmehr Bescheide für 41 Wohneinheiten im Modul 2 „Zuschuss zur Sanierung/Nutzungsänderung“ erteilt worden, was einerseits sehr erfreulich ist, anderseits aber nun dazu führt, dass die verfügbaren Mittel im Fördertopf des Moduls 2 für das Jahr 2026 ausgeschöpft sind. Somit können in diesem Jahr in diesem Modul keine weiteren Bescheide erteilt werden. Bereits eingegangene, aber nicht mehr bedienbare Anträge werden in Abstimmung mit den Eigentümern ggf. auf das kommende Jahr verschoben, sofern die Maßnahme ohnehin einen längeren Zeitrahmen benötigt.
In den Modulen 1 (Wiedervermietungsprämie) und 3 (Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindung) stehen noch Mittel zur Verfügung. Informationen erhalten Interessierte unter www.stadt-hildesheim.de/leerstandsaktivierung.