Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

VCardzuklappenFB 42 Archiv und Bibliotheken
Stadtarchiv
Am Steine 7
31134 Hildesheim
Di. 09:00 - 16:00 Uhr
Mi. 09:00 - 16:00 Uhr
Do. 09:00 - 18:00 Uhr 
42.1 - Stadtarchiv Hildesheim

Hausanschrift:
Am Steine 7
31134 Hildesheim

Postanschrift:
Postfach 101255
31112 Hildesheim

Telefon: 05121 301-4100
Fax: 05121 301-4198
E-Mail: stadtarchiv@stadt-hildesheim.de

42.2 - Stadtarchiv

Hausanschrift:
Judenstraße 1
31134 Hildesheim

Postanschrift:
Scheelenstraße 26
31134 Hildesheim

Telefon: 05121 301-4141
Telefax: 05121 301-4199
E-Mail: stadtbibliothek@stadt-hildesheim.de

Das Stadtarchiv, die Wissenschaftliche Bibliothek des Stadtarchivs, die Bibliotheken des Roemermuseums und des Pelizaeusmuseums und die Stadtbibliothek als öffentliche Bibliothek bilden heute den Fachbereich 42 – Archiv und Bibliotheken – in der Stadtverwaltung Hildesheim.
Stadtarchiv und Stadtbibliothek wurden bereits in der Nachkriegszeit in Personalunion verwaltet und wurden 1976 auch formal zum Stadtamt 42 vereinigt.
Innerhalb des Amtes bildete das Stadtarchiv die Abteilung 2 und die Stadtbibliothek die Abteilung 4. Hinzu kam die Abteilung 1, die für die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten des Amtes zuständig war. Gleichzeitig wurde aus der Dienstbibliothek des Stadtarchivs und den Altbeständen der Stadtbibliothek die Wissenschaftliche Bibliothek des Stadtarchivs als Abteilung 3 des Stadtamtes gebildet. In den 1980er-Jahren wurde die Wissenschaftliche Bibliothek mit der Abteilung 2 Stadtarchiv zusammengelegt. Die Stadtbibliothek bildete seitdem die Abteilung 42.3.
1996 wurden die Aufgabenbereiche zwischen den Abteilungen 1 und 2 neu verteilt. 1999 wurden bei der Umwandlung der Museen in eine GmbH die wissenschaftlichen Bibliotheken des Roemermuseums und des Pelizaeusmuseums mit Stadtarchiv und Stadtbibliothek zum neuen Fachbereich 42 – Archiv und Bibliotheken – vereinigt, die bisherigen „Abteilungen“ werden nunmehr als „Bereiche“ bezeichnet. Die Museumsbibliotheken wurden dem Bereich 2 zugewiesen.
2016 wurden die Bereiche 42.1 Neues Archiv und zentrale Aufgaben und 42.2 Altes Archiv und Wissenschaftliche Bibliotheken zum Bereich 42.1 Stadtarchiv und Wissenschaftliche Bibliotheken zusammengefasst. Die Stadtbibliothek bildet seitdem den Bereich 42.2.

Das Stadtarchiv ist mit seinen wissenschaftlichen Bibliotheken die zentrale städtische Dienststelle für alle Fragen zur Hildesheimer Stadtgeschichte. Als „Gedächtnis Hildesheims“ verwahrt es alle stadtgeschichtlich wichtigen Unterlagen, die bis ins 12. Jh. zurückreichen.
Damit dient das Stadtarchiv der Rechtssicherung, der wissenschaftlichen, insbesondere historischen Forschung und der politischen Orientierung der Bürger und ist ein wichtiger Bestandteil des politischen und kulturellen Lebens der Stadt. Über das hier archivierte Schriftgut können sich die Bürger u. a. einen Einblick in das Handeln von Rat und Verwaltung verschaffen. Das Stadtarchiv verwahrt in seinen Magazinräumen das städtische Schriftgut, das von bleibendem Wert für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, für die Sicherung berechtigter privater Interessen oder für die Forschung ist.

Weitere Dienstleistungen im Überblick:
- publiziert wissenschaftliche Aufsätze zur Stadt- und Regionalgeschichte im Hildesheimer Jahrbuch für Stadt und Stift Hildesheim
- unterstützt wissenschaftliche Forschungen zur Geschichte der Stadt Hildesheim
- veröffentlicht Forschungsarbeiten durch die Herausgabe seiner wissenschaftlichen Publikationsreihen
- bietet allen interessierten Besucherinnen und Besuchern Beratung und technische Hilfestellung an
- führt Gruppen- und Klassenführungen durch
- berät Fachlehrer bei der Zusammenstellung von unterrichtsverwertbaren Archivmaterialien,
- veranstaltet Tagungen, Ausstellungen und – in Verbindung mit dem Hildesheimer Heimat- und Geschichtsverein – Vorträge zu stadt- und landesgeschichtlichen, kunst- und kulturgeschichtlichen Themen.

Die Benutzung des Archivguts zu wissenschaftlichen, heimatkundlichen und amtlichen Zwecken ist gebührenfrei. Nachforschungen zu privaten (familienkundlichen) oder gewerblichen Zwecken sind gebührenpflichtig. Jede Benutzerin und jeder Benutzer hat Anspruch auf eine Beratung. Dabei werden Hinweise für die eigene Recherche gegeben und Findmittel für Archivgut und Buchbestände vorgelegt und erläutert. Ein Anspruch auf Forschungs- und Lesehilfe besteht dagegen nicht.

Die Stadtbibliothek ist eine städtische Bildungseinrichtung, die Lesern und Besuchern sowohl zur Information als auch zur Unterhaltung ein Angebot von etwa 130.000 Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, Filmen, Spielen, Plänen, Musik- und Hör-CDs sowie Computermedien zur Verfügung stellt.
In der Bibliothek gibt es Lese- und Arbeitsplätze sowie Computerarbeitsplätze mit Internetanschluss, in der Kinder- und Jugendbücherei finden junge Leser altersgerechte Medien und gemütliche Ecken zum Entspannen und Stöbern.
Die Suche nach Büchern und anderen Medien erleichtert ein Computerkatalog, der online zugänglich ist, auch persönliche Beratungen durch Fachpersonal sind jederzeit möglich.

Das Wichtigste im Überblick:
- Ein Jahres-Leseausweis für die Stadtbibliothek kostet 30 €, ein Vierteljahres-Ausweis 10 €, ein ermäßigter Ausweis für Schüler, Studenten und Empfänger von ALG II 15€. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren lesen und leihen kostenfrei.
- Medien können 4 Wochen entliehen und bis zu drei Mal verlängert werden, Videos und DVDs können 2 Wochen entliehen und bis zu 3mal verlängert werden.
- In der Stadtbibliothek stehen Computerarbeitsplätze mit Internetzugang und Programmen zur Textverarbeitung, Tabellenkalkulation sowie zur Erstellung von Präsentationen zur Verfügung, auch scannen, drucken und kopieren ist möglich.
- Bücher, die nicht im Bestand der Bibliothek vorhanden sind, können durch den Auswärtigen Leihverkehr der Bibliotheken beschafft werden.
- Gruppenführungen und –schulungen zur Bibliotheksbenutzung sind nach Voranmeldung möglich.
Untergeordnete Organisationseinheiten
zurück
Seitenanfang