gemäß § 8 der Satzung der Stadt Hildesheim über die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Beherbergungssteuersatzung) vom 17.06.2024
Anschrift des Steuerschuldners
Erhebungszeitraum:
Jahr*
Anzahl Übernachtungen gesamt:*
Summe Beherbergungsentgelte in €:*
Der Steuersatz beträgt 4%.
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*) Pflichtfelder
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