Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Zweitwohnungssteuer Befreiung

zuklappenAnsprechpartner/in
20.1.3 Steuern
Markt 2
31134 Hildesheim
E-Mail:

Mo bis Fr 8:00 bis 12 Uhr
(sowie nach Terminvergabe)


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Telefon: 05121 301     -
Grundsteuer               - 2100
Hundesteuer               - 2101
Gewerbesteuer            - 2102
Zweitwohnsitz             - 2103
Vergnügungssteuer      - 2104
Beherbergungssteuer   - 2105


Allgemeine Informationen

Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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