Stadt Hildesheim

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Vorläufigen Personalausweis beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-hil­des­heim.­de/­stadt­buero

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.– Mi. 08:00 – 14:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08.00 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.

Wenn Sie z. B. zur Vorlage bei der Post oder bei Ihrer Bank sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen und Ihr neu beantragter Personalausweis nicht rechtzeitig fertig wird, haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.

Für die Antragstellung müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorsprechen. Der erforderliche Antrag wird von uns ausgedruckt, d. h. es ist von Ihnen kein Formular auszufüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten.

Der vorläufige Personalausweis wird im Stadtbüro hergestellt. Sie können ihn gleich mitnehmen.

Er ist längstens drei Monate gültig. Für die gleichzeitige Beantragung des vorläufigen und des endgültigen Personalausweises brauchen Sie nur ein Passbild mitzubringen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis im Stadtbüro der Stadt Hildesheim an Ihrem Hauptwohnsitz.
     
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Das Stadtbüro stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Stadtbüro der Stadt Hildesheim, Markt 2, 31134 Hildesheim. Eine Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.stadt-hildesheim.de/termin möglich.

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für das Ausweisdokument wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. 
Lichtbilder für Ausweisdokumente müssen von zertifizierten Fotostudios / Fotografen ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass- und Ausweisbehörde übermittelt werden.

Alternativ können Sie Ihr Lichtbild auch hier vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und darüber hinaus Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben.

Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.

Falls vorhanden und noch nicht entwertet:

  • alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils; bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • den bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?
  • :10,00 EUR
  • :13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Sollten Sie ein Foto am SB-Terminal vor Ort aufnehmen, wird hierfür zusätzlich eine Gebühr i.H.v. 6,00 Euro fällig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der vorläufige Personalausweis ist bis zu drei Monate gültig.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
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