Stadt Hildesheim

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Verpflichtungserklärungen

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32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
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Besuchszeiten:
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Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr


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barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de
32.2.2 Ausländerstelle
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 3012733
Telefax: 05121 3012804
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Nur mit Terminreservierung.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Do. 8:00 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Do. 15:00 -17:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für die besuchsweise Einreise in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland müssen viele Ausländer aus zahlreichen Staaten zusammen mit dem Visumsantrag eine sogenannte Verpflichtungserklärung gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen.
Als Gastgeber verpflichten Sie sich damit, für alle der Bundesrepublik Deutschland durch den Aufenthalt Ihres Gastes entstehenden Kosten aufzukommen bzw. alle ggf. aufgewendeten öffentlichen Mittel zu erstatten.
Die Verpflichtung nach § 68 AufenthG umfasst insbesondere

  • die Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens,
  • die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit und
  • die Aufwendungen für die Rückreise und im Falle einer nicht fristgemäßen freiwilligen Ausreise auch die Kosten der Abschiebung.


Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums obliegt ausschließlich der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient insoweit nur als Entscheidungshilfe.

An wen muss ich mich wenden?

Die Verpflichtungserklärung für einen Besuchsaufenthalt (Kurzaufenthalt) wird durch das Stadtbüro aufgenommen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Die Verpflichtungserklärung für einen längerfristigen Aufenthalt (z.B. Studium, Eheschließung mit anschließendem Aufenthalt) wird durch die Ausländerbehörde aufgenommen.

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch) möglich. Gern können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an die Ausländerstelle richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den vorzulegenden Unterlagen können Sie unten dem „Merkblatt zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes“ entnehmen. Ein bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Stadtbüro vorzulegendes Antragsformular steht Ihnen ebenfalls zum Downloaden zur Verfügung.

Das Antragsformular und das Merkblatt sind ferner bei der Infostelle im Eingangsbereich Markt 2 erhältlich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung und die Unterschriftsbeglaubigung beträgt zurzeit 29,00 Euro.

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