Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Verlust von Personaldokumenten

zuklappenAnsprechpartner/in
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail:

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass verloren haben, bzw. wenn er Ihnen gestohlen wurde, sind Sie nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen.

Zur Aufnahme der Verlustanzeige müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorsprechen.

Wenn Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, kann Ihnen, bei gleichzeitiger Beantragung eines neuen Personalausweises, auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Sofern Sie nicht mehr im Besitz eines nach dem 01.11.2010 ausgestellten neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion sind, sollten Sie auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion veranlassen. Zu diesem Zweck nehmen Sie bitte persönlich oder telefonisch Kontakt mit dem Stadtbüro auf.

Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion können Sie alternativ auch telefonisch über die
 

  • Sperr-Hotline 116 116 (Mo – So, 0 bis 24 Uhr)

veranlassen. Hierfür benötigen Sie das Ihnen übersandte Sperrkennwort.

Falls von Ihnen die Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur) genutzt wird, müssen Sie diese bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde, separat sperren lassen.

Der Ausweisinhaber ist im Falle des Wiederauffindens ferner verpflichtet, den Ausweis im Stadtbüro vorzulegen.

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