Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Verlust des eigenen Personalausweises melden

zuklappenAnsprechpartner/in
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-hil­des­heim.­de/­stadt­buero

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.– Mi. 08:00 – 14:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08.00 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich dem Stadtbüro der Stadt Hildesheim oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung im Stadtbüro wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Stadtbüro können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich das Stadtbüro aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Stadtbüro), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Verfahrensablauf

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen das Stadtbüro der Stadt Hildesheim nach Eingang Ihrer Meldung.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Stadtbüro der Stadt Hildesheim, Markt 2, 31134 Hildesheim. Eine Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.stadt-hildesheim.de/termin möglich.

Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

Wählen Sie die Sperrhotline: Telefon: 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.

Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.

Ihr Online-Ausweis ist dann umgehend gesperrt.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Stadtbüro der Stadt Hildesheim, Markt 2, 31134 Hildesheim. Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.stadt-hildesheim.de/termin möglich.

Voraussetzungen

Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen notwendig: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

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