Stadt Hildesheim

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Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
32.1 Standesamt
Historisches Rathaus
Markt 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-0
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Unten aufgelistet, aber auch unter diversen Schlagwörtern im Serviceportal finden Sie viele Informationen über die Dienstleistungen des Standesamtes. Wir stehen jedoch auch gerne persönlich oder telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim

Leitung: Nina Ceglarek
Telefon: 05121 301-2003

Telefonische Informationen

Anmeldung zur Eheschließung:
Telefon: 05121 301-2703

Freitags sind aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen keine Anmeldungen zur Eheschließung möglich.

Urkundenanforderung / Auskünfte aus Personenstandsbüchern
Telefon: 05121 301-2708
Telefon: 05121 301-2709
Fax: 05121 301-2803

Geburten (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte
Telefon: 05121 301-2704
Telefon: 05121 301-2705
Fax: 05121 301-2802

Sterbefälle (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte
Telefon: 05121 301-2705
Telefon: 05121 301-2706
Fax: 05121 301-2802

Allgemeine Informationen

Eine bestehende inländische Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.


Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.

Verfahrensablauf

Die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung der Ehe liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

Haben weder Sie noch Ihr Lebenspartner Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden soll.

Zuständig für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt.

Voraussetzungen
  • Bestehen einer inländischen Lebenspartnerschaft zwischen den Erklärenden
  • Geschäftsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültigen Reisepass oder Personalausweis oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlichen Ausweis
  • eine Bescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung, aus der die Vor- und Familiennamen, der Familienstand, der Wohnort und die Staatsangehörigkeit ersichtlich sind
  • zusätzlich eine Bescheinigung der Meldebehörde der Nebenwohnung, wenn die Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei dem Standesamt der Nebenwohnung erfolgt  
  • ihre Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister, sofern die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Anmeldung der Umwandlung begründet wurde

Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das für die Anmeldung der Umwandlung zuständige Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
    bei dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt und innerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes
  • Abgabe:25,00 EUR
    bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt und innerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes
  • Abgabe:80,00 EUR
    außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

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