Stadt Hildesheim

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Steueridentifikationsnummer erhalten

zuklappenAnsprechpartner/in
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-hil­des­heim.­de/­stadt­buero

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.– Mi. 08:00 – 14:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08.00 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) VCard
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Telefon: +49 228406-0
Telefax: +49 228406-2661
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.bz­st.deÖffnungszeiten:


Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr


 


Bundeszentralamt für Steuern: Service-Team VCard
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Telefon: +49 228406-1240
Telefax: +49 228406-3200
Homepage: htt­p://ww­w.bz­st.deÖffnungszeiten:


Anrufzeiten:


Mo. –  Fr.: 08:00 – 16:00 Uhr



Allgemeine Informationen

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

  • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
  • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Verfahrensablauf

Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

  • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie online über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
    • Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Abschnitte.
    • Sie können das Formular auch mithilfe der Virtuellen Online Auskunft (ViOlA), einem Chatbot, ausfüllen.
  • Füllen Sie das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.
An wen muss ich mich wenden?

Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt)

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt)

Voraussetzungen

Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer
  • :4 Wochen
    Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Verwendung des Eingabeformulars
  • :4 bis 8 Wochen
    Bearbeitungsdauer bei erstmaliger Wohnsitzanmeldung in Deutschland nach der Geburt

Sollte im Ausnahmefall auch nach 3 Monaten kein Versand erfolgt sein, ist zusätzlich eine schriftliche Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern unter der Angabe der erforderlichen Daten ratsam.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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