Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
32.1 Standesamt | |
Historisches Rathaus Markt 1 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-0 E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de |
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Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet. Unten aufgelistet, aber auch unter diversen Schlagwörtern im Serviceportal finden Sie viele Informationen über die Dienstleistungen des Standesamtes. Wir stehen jedoch auch gerne persönlich oder telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. Kontakt Stadt Hildesheim Standesamt Markt 1 31134 Hildesheim Leitung: Nina Ceglarek Telefon: 05121 301-2003 Telefonische Informationen Anmeldung zur Eheschließung: Telefon: 05121 301-2703 Freitags sind aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen keine Anmeldungen zur Eheschließung möglich. Urkundenanforderung / Auskünfte aus Personenstandsbüchern Telefon: 05121 301-2708 Telefon: 05121 301-2709 Fax: 05121 301-2803 Geburten (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte Telefon: 05121 301-2704 Telefon: 05121 301-2705 Fax: 05121 301-2802 Sterbefälle (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte Telefon: 05121 301-2705 Telefon: 05121 301-2706 Fax: 05121 301-2802 |
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:
- Identitätsnachweis (Kopie)
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Auch die Versendung der Urkunden über den beauftragten Postdienstleister kann bis zu 2 Wochen dauern. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.
Auskünfte im Rahmen der Ahnenforschung nehmen - je nach Umfang der Anfrage - einen wesentlich längeren Zeitaufwand (Suchaufwand) in Anspruch. Hier kann es in Einzelfällen zu einer 3-4 -wöchtigen Bearbeitungszeit kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.