Stadt Hildesheim

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Reisepass Ausstellung vorläufig

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32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail:

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

In begründeten Einzelfällen können Sie bei persönlicher Vorsprache im Stadtbüro einen vorläufigen Reisepass erhalten, der seit dem 15.10.2004 in maschinenlesbarer Form ausgestellt wird.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

Voraussetzung:
 

  • Wenn Sie glaubhaft machen, sofort einen Pass zu benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
  • Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

Der erforderliche Antrag wird im Stadtbüro ausgedruckt, d. h. es ist von Ihnen kein Formular auszufüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten.

Der vorläufige Reisepass wird im Stadtbüro hergestellt. Sie können ihn gleich mitnehmen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens ein Jahr.

Hinweis für USA-Reisende

Ab dem 01.05.2006 werden die vorläufigen Reisepässe für eine visafreie Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Inernetseiten des Auswärtigen Amtes und der Amerikanischen Botschaft.

 

Termine für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses können derzeit nur telefonisch unter der Rufnummer des Stadtbüros 0 51 21 / 301 - 27 00 vereinbart werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis oder Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
  • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung (siehe unten) beider sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise; hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist auch der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
  • Sie können ein biometrisches Lichtbild auch vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und ebenfalls Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.
  • Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:26,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

  • Geltungsdauer:1 Jahr
Was sollte ich noch wissen?

Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

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