Stadt Hildesheim

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Reisepass Ausstellung

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32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-hil­des­heim.­de/­stadt­buero

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Nur mit Terminreservierung

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Mo.– Mi. 08:00 – 14:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08.00 – 12:00 Uhr


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barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

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Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin aufgrund der Ferienzeit derzeit ca. 8 Wochen beträgt. Den genauen Zeitraum erfragen Sie bitte bei der Beantragung im Stadtbüro.

Allgemeine Informationen

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

Beantragung des Reisepasses:

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten:

Sie können Ihren Personalausweis im Stadtbüro der Stadt Hildesheim beantragen, sofern Sie hier Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz haben.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

Seit dem 1. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin im Stadtbüro unter: www.stadt-hildesheim.de/termin oder unter der oben genannten Rufnummer.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Unter der oben genannten Rufnummer erhalten Sie die Auskunft, ob der beantragte Reisepass abgeholt werden kann.

Die Abholung Ihres beantragten Reisepasses ist zu folgenden Zeiten in Zimmer A 17, Gebäude Markt 2, möglich:

Montag und Dienstag: 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Stadtbüro der Stadt Hildesheim, Markt 2, 31134 Hildesheim. Eine Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.stadt-hildesheim.de/termin möglich.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Seit dem 1. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Für das Ausweisdokument wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. 
    Lichtbilder für Ausweisdokumente müssen von zertifizierten Fotostudios / Fotografen ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass- und Ausweisbehörde übermittelt werden.

    Alternativ können Sie Ihr Lichtbild auch hier vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und darüber hinaus Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. 
    Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.

    Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.

  • ggf. bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Stadt Hildesheim für Sie noch kein Dokument ausgestellt wurde.

Welche Gebühren fallen an?
  • 37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • 59,50 EUR
    Vorkasse notwendig
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • 70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • 92,00 EUR
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
  • 21,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Sollten Sie ein Foto am SB-Terminal vor Ort aufnehmen, wird hierfür zusätzlich eine Gebühr i.H.v. 6,00 Euro fällig.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • 6 Jahre
    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
  • 10 Jahre
    für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.

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