Stadt Hildesheim

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Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

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32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-hil­des­heim.­de/­stadt­buero

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.– Mi. 08:00 – 14:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08.00 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

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Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies können Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Allgemeine Informationen

Die eID-Karte wird im Scheckkartenformat ausgestellt und verfügt als Multifunktionskarte über einen integrierten kontaktlosen Chip, wodurch zusätzliche Funktionen möglich sind.

Die antragstellende Person erhält zudem einen PIN-Brief.

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.

Wenn Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, müssen Sie für die Antragstellung persönlich im Stadtbüro vorsprechen.

Die eID Karte wird zentral bei der Bundesdruckerei GmbH hergestellt und personalisiert. Die Produktionsdauer beträgt ca. 4 Wochen. Ein Abholtermin kann bereits bei der Beantragung vereinbart werden.

Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Die Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren ist nicht vorgesehen. Unter www.personalausweisportal.de können Sie sich umfassend über die neue eID-Karte und ihre Funktionen informieren. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im eID-Karte-Gesetz zu finden

Verfahrensablauf

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

Der PIN Brief wird nicht mehr per Post versandt, sondern direkt bei der Antragstellung durch das Bürgerbüro ausgegeben.

Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Stadtbüro der Stadt Hildesheim, Markt 2, 31134 Hildesheim. Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.stadt-hildesheim.de/termin möglich.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Gültige Identitätsdokumente Ihres Heimatstaates, z.B. Pass oder eine nationale Identitätskarte. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die eID-Karte beträgt 37,00 Euro. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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