Eine Nutzungsänderung ist die Änderung einer bisherigen Nutzung einer baulichen Anlage in eine neue.
Eine Nutzungsänderung ist der Wechsel der bisherigen Nutzung einer baulichen Anlage zu einer anderen Art der Nutzung. Auch eine Nutzungsänderung ist eine Baumaßnahme im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und baugenehmigungspflichtig, wenn nichts anderes bestimmt ist. In § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sind verschiedene Konstellationen benannt, nach denen die Nutzungsänderung verfahrensfrei bleibt.
Genehmigungsfrei bleibt die Nutzungsänderung auch, wenn die bauliche Anlage nach Durchführung der Änderung genehmigungsfrei im Sinne des § 62 NBauO ist.
- § 59 Absatz 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
