Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten

zuklappenAnsprechpartner/in
50.2 Teilhabe und Rehabilitation
FB 50 Soziales und SeniorenHannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 3014343
Telefax: 05121 3014204
E-Mail:
Die Stadt Hildesheim bietet Hilfemöglichkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an.

Diese Hilfe kann von Menschen in Anspruch genommen werden, bei denen körperliche, geistige und seelische Behinderungen bestehenden oder drohenden, soweit die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Haupfaufgaben in diesem Bereich:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Menschen unter 65 Jahre (über 65 Jahre = Bereich Pflege und Senioren)
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Teilhabe und Rehabilitation VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
Empfang FB 50 VCard
Stadt Hildesheim - Teilhabe und RehabilitationHannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-4210
Telefax: 05121 301-4204
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.hil­des­heim.­de/­ver­wal­tung/­mit­ar­bei­ter/­mit­ar­bei­ter.­ph­p?­me­nu­i­d=456&top­me­nu=949&i­d=42


 

Allgemeine Informationen

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine Behinderung zu vermeiden oder diese zu mildern. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist, können Ihnen zusätzliche Leistungen für die Betreuung bewilligt werden.

Eine Behinderung oder drohende Behinderung und den sich daraus ergebenden Bedarf an Eingliederungshilfe stellt die zuständige Stelle des Ortes fest, an dem das Kind wohnt. Entsprechend des vom zuständigen Amt festgestellten Bedarfs an Eingliederungshilfe wird einem Kind mit Behinderung eine Leistung gewährt.

Die folgenden Leistungen sind möglich:

Integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen
Kinder mit und ohne Behinderung im Alter unter 3 Jahren werden in integrativen Krippengruppen gemeinsam betreut. Die Kinder mit Behinderung können ergänzend zu den Leistungen der Krippe Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben.

Integrative Kindergartenbetreuung
Das Angebot einer integrativen Kindergartenbetreuung richtet sich an Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr. In einer integrativen Kindergartengruppe werden Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderung gemeinsam betreut.
Wenn die Betreuung eines Kindes mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindes in einer integrativen Gruppe z. B. wegen zu großer Entfernungen nicht realisiert werden kann, kann die Betreuung in Form von Einzelintegration in einer Regelkindergartengruppe in Betracht kommen.

Heilpädagogischer Kindergarten für Kinder mit einer geistigen Behinderung bzw. einer Körperbehinderung
Der heilpädagogische Kindergarten bietet eine Betreuung und Förderung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr an, die eine geistige oder körperliche Behinderung haben oder davon bedroht sind und einen teilstationären Förderbedarf haben.

Sprachheilkindergärten und Sonderkindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung
Sprachheilkindergärten und Sonderkindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung sind teilstationäre Einrichtungen, in denen Kinder mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen Sprach- oder Hörbehinderung – in der Regel nach Vollendung des 4. Lebensjahres – betreut werden. In diesen Sonderkindergärten werden heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen erbracht.
Heilpädagogische Kindergärten, Sprachheil- und Sonderkindergärten haben sich auf die Förderung und Betreuung von Kindern mit Behinderungen spezialisiert und bieten keine integrative Betreuung an.

An wen muss ich mich wenden?

Die Stadt Hildesheim ist zuständig, wenn Sie im Postleitzahlenbereich 31134, 31135, 31137, 31139, 31141 leben.

Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich Soziales und Senioren, Bereich Teilhabe und Rehabilitation, Verwaltungsgebäude Hannoversche Straße 6, 31134 Hildesheim und vereinbaren einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch unter 05121 301 4343. Gern können Sie uns auch eine Mail an die Adresse Eingliederungshilfe@Stadt-Hildesheim.de senden und Ihre Kontaktdaten hinterlassen, wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eingliederungshilfe ist

  • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden Behinderung
  • sowie eine Einschränkung der Teilhabe.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines gesetzlich vorgegebnenen Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch die Stadt Hildesheim festgestellt. Wir begleiten Sie und Ihr Kind in diesem Prozess.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir fachärztliche Stellungnahmen und das gelbe Untersuchungsheft Ihres Kindes. Wir Informieren Sie, welche speziellen Unterlagen wir für die Bearbeitung benötigen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten der Eingliederungshilfe für die Betreuung des Kindes mit Behinderung werden von der Stadt Hildesheim getragen.

Für die Förderung in Sprachheilkindergärten und Sonderkindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung tragen außerdem die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten.

Auch von Ihnen als Eltern können Kosten in Höhe der häuslichen Ersparnis gefordert werden. Ob dies so ist, ist von Ihrem Einkommen abhängig. Wir prüfen dies in jedem Fall.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist insbesonere von der Vorlage aussagekräftiger medizinischer Stellungnahmen und Vorberichte abhängig. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Ärzte Ihres Kindes enstprechende Aussagen treffen.

Anträge / Formulare

Sie können Ihren Antrag formos an uns senden. Im Beratungsgespräch händigen wir Ihnen den Antrag aus, in dem die Daten abgefragt werden, die wir für die Bearbeitung benötigen.

Was sollte ich noch wissen?

Sie können sich vor Antragstellung auch an die unabhängige Teilhabeberatung in Hildesheim wenden. Die Beratungsbüro ist in der Osterstraße 6 (Eingang Jakobistraße).

 

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