Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Landschaftsschutzgebiete

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Das Landschaftsschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar.

Als Landschaftsschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wie Wasser, Boden, Luft, Tier- und Pflanzenwelt, von Bedeutung sind. Landschaftsschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft schützenswert sind oder wenn sie eine besondere Bedeutung für die Erholung aufweisen.

Grundsätzlich sind in Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Grundsätzlich kann eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Jagd ausgeübt werden.

Die Hauptzugänge und ggf. andere Standorte der Landschaftsschutzgebiete sind jeweils mit einem Schild - fliegender Seeadler bzw. sitzende Eule - gekennzeichnet. In Landschaftsschutzgebieten gelten besondere Vorschriften. Für Vorhaben in diesen Gebieten müssen Genehmigungen bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hildesheim eingeholt werden.

Landschaftsschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der Naturschutzbehörde festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt. 

LSG Bergholz

LSG Steinberg

LSG Rottsberghang (alt)

LSG Innersteniederung südl. Hildesheim incl. Lönsbruch

LSG Wallanlagen

LSG Gallberg-Finkenberg-Lerchenberg

LSG Klingenberg

LSG Steinberg auf dem Kreisgebiet

LSG Rottsberghang

LSG Innersteaue Nord

LSG Vorholzer Bergland

LSG Klosterlandschaft Marienrode

Hier finden Sie eine Übersichtskarte (PDF) zur Lage der Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet Hildesheim.

zurück
Seitenanfang