Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Immobilienbewertung

zuklappenAnsprechpartner/in
66.3.1 Vermessung und Geodaten (Information und Verkauf, Telefon: 05121 301-3661)
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3664
Telefax: 05121 301-3512
E-Mail:
Der Fachdienst Vermessung und Geodaten dient als kommunale Vermessungsdienststelle zur Erfüllung eigener Aufgaben der Stadt Hildesheim und erledigt als zentraler Vermessungs- und Geodatendienstleister vielfältige vermessungstechnische und kartographische Aufgaben für nahezu alle Organisationseinheiten der Stadtverwaltung.

Dem Produktbereich Vermessung und grundstücksbezogene Basisinformationen stehen für die städtischen Vermessungsdienstleistungen im Außendienst eigene Vermessungstrupps zur Verfügung für:
- Entwurfs- und Bauvermessung (Ingenieurvermessungen, Absteckungen, Bauwerksüberwachung, Höhenpunkte)
- Vermessungen für Topographie und Fachkataster (Erfassung der Oberflächengestaltung, Bestandsaufnahmen und Feldvergleiche für Planunterlagen und zur Aktualisierung der Kartenwerke, Kanalaufmessungen)

weitere Aufgaben:
- Bereitstellung kommunaler Geoinformationen und städtischer Kartenwerke
- Bereitstellung der Nachweise des Liegenschaftskatasters für innerdienstliche Zwecke, aber auch Auskunft an berechtigte Privatpersonen
- Auskunft über Höhenpunkte
- Mitwirkung bei der Benennung von Straßen
- Vergabe der amtlichen Hausnummern
- Immobilienbewertung (nur stadtintern)
- Bodenordnung (Umlegungsverfahren in Baugebieten)

Der Produktbereich Geodaten führt städtische digitale Kartenwerke in den Maßstabsebenen:
- Stadtgrundkarte 1:500
- Stadtkarte 1:5.000
- Stadtkarte 1:15.000 (daraus abgeleitet die Stadtkarte 1:12.500)
- Landkreiskarte 1:50.000 (in Zusammenarbeit mit dem Landkreis)
- Luftbilder (Digitale Orthophotos)
- Bereitstellung der Online-Stadtkarte
- Sammlung historischer Karten

weitere Aufgaben:
- Anfertigung von Anreiseskizzen und Themenkarten
- Hilfestellung beim Aufbau von städtischen Fachkatastern
- Herausgabe der gedruckten Stadtkarte 1:12.500 / Landkreiskarte 1:50.000 (gefaltet mit Informationsheft)
- Führung eines Leitungskatasters für die städtischen Versorgungsleitungen
- Graphische Dienst- und Serviceleistungen
- Beratung und Koordinierung bei der Einführung des Geographisches Informationssystem (GIS) der Stadt Hildesheim

Für Vermessungsaufträge von Privatpersonen, anderen Behörden oder Firmen sind das Katasteramt, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder Vermessungsbüros zuständig.

Stadtkarten, Anreiseskizzen, historische Karten und Auszüge aus den o.g. Kartenwerken in analoger (Papier) oder digitaler Form (Datei) werden, entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Hildesheim, an jedermann abgegeben.

Allgemeine Informationen

Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter Sachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilien) ermittelt.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Ein Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung seines Entwicklungszustands. Der Bodenrichtwert wird jährlich zu einem festen Stichtag ermittelt (1.1. des Jahres).

Der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und Rechten an Grundstücken wird ermittelt im Zusammenhang mit An- und Verkäufen städtischer Liegenschaften, Entschädigungsermittlung bei Inanspruchnahme öffentlicher Flächen sowie Gutachten zur Angemessenheit des Kaufpreises beim Erwerb vorhandenen Wohnraumes.
Außerdem erfolgt eine Bewertung von Nießbrauch- und Wohnungsrechten, für das Sozialamt, bei Gewährung von Sozialleistungen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.
Bodenrichtwerte können telefonisch erfragt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Immobilienbewertung steht aus rechtlichen Gründen nur den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung zur Verfügung. Für private Verkehrs- und Marktwertermittlungen stehen zertifizierte oder vereidigte Sachverständige zur Verfügung deren Namen dem Internet oder dem örtlichen Telefonbuch zu entnehmen sind.

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