Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Ansprechpartner/in| 20.1.3 Steuern | |
| Markt 2 31134 Hildesheim E-Mail: steuern@stadt-hildesheim.de | Mo bis Fr 8:00 bis 12 Uhr
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Telefon: 05121 301 - | |
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Dokumente| 90.12 Hundesteuersatzung (82 kB) |