Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Hilfe zur Pflege beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 50 Soziales
Verwaltungsgebäude Hannoversche Straße 6
Hannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-4200
Telefax: 05121 301-4204
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr 9 bis 12 Uhr
Mi geschlossen
Termine nach Vereinbarung möglich

Die Stadt Hildesheim bietet Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen auf den verschiedensten Gebieten insbesondere des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an.


Wir informieren und beraten gern über folgende Hilfemöglichkeiten:

- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ambulant, teilstationär und stationär)
- Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)
- Hilfe und Angebote für Seniorinnen und Senioren
- Blindenhilfe und Landesblindengeld
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Pflege und Senioren VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim

Empfang FB 50 VCard
Stadt Hildesheim - Pflege und SeniorenHannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Telefon: 05121301-4210
Telefax: 05121301-4204
E-Mail:



Allgemeine Informationen

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist

  • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

oder

  • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,

in der der Wohnsitz liegt.

Örtliche Träger der Sozialhilfe in Niedersachsen: Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover

Zuständige Stelle

Zuständig ist

  • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

oder

  • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,

in der der Wohnsitz liegt.

Örtliche Träger der Sozialhilfe in Niedersachsen: Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover

Voraussetzungen
  • Vorliegen eines Pflegegrades
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über das gesamte Einkommen
Welche Gebühren fallen an?
  • :

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gelten keine gesetzlich vorgegebenen Fristen. Sie sollten die Hilfe zur Pflege jedoch bereits vor einem Einzug in ein Pflegeheim oder vor der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege beantragen oder zumindest Ihren Bedarf vorher mitteilen. Denn die Leistungen der Sozialhilfe, also auch der Hilfe zur Pflege, setzen jeweils erst ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der erforderlichen Nachweise ab.

Unterstützende Institutionen

Ausfüllhilfe

Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen?

Die Stadt Hildesheim bietet eine regelmäßige ehrenamtliche Ausfüllhilfe an.

Beraten werden Anträge auf 

  • Eingliederungshilfe
  • Grundsicherung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege

Wo?      Rathaus der Stadt Hildesheim, Markt 2, Raum A. 8 A (bitte melden Sie sich an der Info)

Wann?  montags 10.00 bis 13.00 Uhr und mittwochs 10.00 bis 13.00 Uhr

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