Stadt Hildesheim

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Gewerberegisterauskunft

zuklappenAnsprechpartner/in
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail:

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe mit Sitz in der Stadt Hildesheim mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register und die Auskunftserteilung steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Öffentliche Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und Privatpersonen können auf formlosen schriftlichen Antrag hin oder bei persönlicher Vorsprache eine Einzelauskunft aus dem Gewerberegister über die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) erhalten.

Für darüber hinausgehende Auskünfte aus dem Gewerberegister ist ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft zu machen und es darf kein Grund zu der Annahme bestehen, dass das schützwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt. Bitte benennen Sie möglichst detailliert die Ihnen bekannten Angaben zum gesuchten Betrieb.

Ihre Anfrage übersenden Sie bitte per Post. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Auskunftserteilung beträgt 11,85 Euro. 

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