Stadt Hildesheim

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Erstmalig einen Personalausweis beantragen

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32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-hil­des­heim.­de/­stadt­buero

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Do. 08:00 – 16:00 Uhr
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Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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stadtbuero@stadt-hildesheim.de

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Sind Sie mindestens 16 Jahre alt? Dann müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Auch jüngere Kinder können auf Wunsch den Personalausweis beantragen, es besteht aber keine Pflicht.

Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig.

Sie können Ihren Personalausweis im Stadtbüro der Stadt Hildesheim beantragen, sofern Sie hier Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz haben. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich im Stadtbüro beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
    • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
    Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
  • kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Für das Ausweisdokument wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. 
    Lichtbilder für Ausweisdokumente müssen von zertifizierten Fotostudios / Fotografen ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass- und Ausweisbehörde übermittelt werden.

    Alternativ können Sie Ihr Lichtbild auch hier vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und darüber hinaus Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. 
    Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.

    Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. 



  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)

  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Sollten Sie ein Foto am SB-Terminal vor Ort aufnehmen, wird hierfür zusätzlich eine Gebühr i.H.v. 6,00 Euro fällig.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
  • :6 Jahre
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
  • :10 Jahre
    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
  • :10 Jahre
    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer von ca. 4 Wochen hat das Stadtbüro keinen Einfluss.

Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ferner ausweisen können.

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

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