Stadt Hildesheim

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Elektronische Wohnsitzanmeldung

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Stadtbüro Stadt Hildesheim
Amt / Bereich
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Verwaltungsgebäude Markt 2
Markt 2
31134 Hildesheim
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Telefax: 05121 301-2800
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Elektronische Wohnsitzanmeldung mit dem Online Ausweis jetzt auch in der Stadt Hildesheim möglich.

Allgemeine Informationen

Für die Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweis Funktion oder eine eID-Karte und die dazugehörige PIN, ein BundID Nutzerkonto, die AusweisApp  sowie ein geeignetes (NFC-fähiges) Smartphone oder Tablet benötigt. Derzeit ist die Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung mit einem elektronischen Aufenthaltstitel noch nicht möglich.

Einwohnerinnen und Einwohner authentifizieren sich zunächst datenschutzkonform mit dem Online-Ausweis. Dann erhalten sie Zugriff auf ihre bisher im Melderegister gespeicherten Daten, können diese überprüfen und ihre neue Adresse eingeben. Nach erfolgreichem Online-Prozess werden die Adressaufkleber für Personalausweis und/oder Reisepass automatisch an die neue Meldeadresse versendet. Eine digitale Meldebestätigung erhalten Sie ebenfalls durch den Online Dienst.

Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier auf dem Personalausweisportal. Unter wohnsitzanmeldung.gov.de können Sie direkt mit der Anmeldung in Hildesheim kostenlos und bequem ohne Behördengang beginnen.

Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung innerhalb Deutschlands in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder.

Hinweis: Die Anmeldung kann nur mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung erfolgen.  Eine Nebenwohnung kann nicht in der Stadt Hildesheim mit dem Online Dienst angemeldet werden.

Derzeit ist die Nutzung des Online Dienstes der elektronischen Wohnsitzanmeldung mit einem elektronischen Aufenthaltstitel nicht möglich.

Zuständige Stelle
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax05121 301-2800
E-Mail: 
 
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Elektronische Anmeldungen werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

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