Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Bordabsenkung

zuklappenAnsprechpartner/in
66.2.1 Straßenunterhaltung
Mastbergstraße 13
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3599
Telefax: 05121 301-3510
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Eine Grundstücküberfahrt (auch Bordsteinabsenkung, Zufahrt, Bordabsenkung, Grundstückszufahrt genannt) kann durch den Fachdienst Straßenunterhaltung genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Fachdienst Straßenunterhaltung eine Genehmigung einzuholen. Ein Antrag auf Gehwegüberfahrt kann nur von der/dem Grundstückeigentümer*in gestellt werden. 

Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.

Verfahrensablauf

Bitte reichen Sie Ihren Antrag postalisch oder per eMail ein.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie seitens der Stadt Hildesheim einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Herstellung der Grundstücküberfahrt.

Daraufhin leisten Sie eine Vorauszahlung für die auszuführenden Arbeiten. Die Stadt Hildesheim beauftragt im Anschluss eine Tiefbaubaufirma mit den Arbeiten. Der Ausführungstermin wird mit Ihnen abgesprochen.

Abschließend erhalten Sie von der Stadt Hildesheim eine Schlussrechnung für die Maßnahme.

Zuständige Stelle

Stadt Hildesheim
Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün
FD 66.2.1 
Mastbergstraße 13
31137 Hildesheim

E-Mail: strassenunterhaltung@stadt-hildesheim.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist mit einer aussagekräftigen maßstäblichen Lageplanskizze mit folgenden Inhalten einzureichen: 

  • Grundstückslänge
  • Geplante Lage der Überfahrt
  • Lage ggf. vorhandener Gehwegüberfahrten 
  • Lage von Straßenbäumen, Straßenlaternen und sonstigen Einbauten
  • Ihre Kontaktdaten zwecks Terminabsprache, Rückfragen und Rechnungsstellung 
Welche Gebühren fallen an?

Nach Abschluss der Maßnahme werden die tatsächlich entstandenen Kosten mit Ihnen abgerechnet. Diese werden Ihnen mit einem Gebührenbescheid mitgeteilt.

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