Eine Grundstücküberfahrt (auch Bordsteinabsenkung, Zufahrt, Bordabsenkung, Grundstückszufahrt genannt) kann durch den Fachdienst Straßenunterhaltung genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Fachdienst Straßenunterhaltung eine Genehmigung einzuholen. Ein Antrag auf Gehwegüberfahrt kann nur von der/dem Grundstückeigentümer*in gestellt werden.
Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.
