Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Ansprechpartner/in| 32.2.1 Stadtbüro / Wahlen | |
| Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-2900 Telefax: 05121 301-2800 E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.deHomepage: https://www.stadt-hildesheim.de/stadtbuero | Besuchszeiten:
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| Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de | |
In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Ihr Personalausweis abläuft,
Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.
Sie können Ihren Personalausweis im Stadtbüro der Stadt Hildesheim beantragen, sofern Sie hier Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz haben. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Wenn Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, müssen Sie für die Antragstellung persönlich im Stadtbüro vorsprechen. Dazu vereinbaren Sie bitte unter: www.stadt-hildesheim.de/termin oder telefonisch unter der oben genannten Rufnummer.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer von ca. 4 Wochen hat das Stadtbüro keinen Einfluss.
Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen.
Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ferner ausweisen können.
Ihr neuer Personalausweis ist 10 Jahre gültig, wenn Sie das 24. Lebensjahr vollendet haben, bei jüngeren Personen 6 Jahre.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Stadtbüro der Stadt Hildesheim, Markt 2, 31134 Hildesheim. Eine Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.stadt-hildesheim.de/termin möglich.
Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Für das Ausweisdokument wird ein biometrisches Lichtbild benötigt.
Lichtbilder für Ausweisdokumente müssen von zertifizierten Fotostudios / Fotografen ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass- und Ausweisbehörde übermittelt werden.
Alternativ können Sie Ihr Lichtbild auch hier vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und darüber hinaus Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben.
Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.
Sollten Sie ein Foto am SB-Terminal vor Ort aufnehmen, wird hierfür zusätzlich eine Gebühr i.H.v. 6,00 Euro fällig.
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer von ca. 4 Wochen hat das Stadtbüro keinen Einfluss.
Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ferner ausweisen können.
Nicht angegeben
Nicht angegeben
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.