Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Behinderung: Beratung Nachteilsausgleich

Allgemeine Informationen

Bei Fragen

  • hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung,
  • zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen,
  • dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
  • und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
  • und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer
  • und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke

wenden Sie sich bitte an eine Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Nachteilsausgleich jederzeit bei Ihrer Hochschule stellen. In der Regel ist der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fächer zuständig.

Da der Nachteilsausgleich stets individuell vereinbart wird, sollten Sie bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit der Hochschule führen. In diesem Gespräch können Sie darlegen, in welchen Bereichen Sie beeinträchtigt sind und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erfolgen sollte.

Auch empfiehlt es sich, den Antrag vor einer Prüfung zu stellen, denn Ihr Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das heißt auch, dass Sie eine Prüfung nicht anfechten können, wenn Sie den Antrag erst danach stellen.

Hinweis:
Die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts und die Gestaltung angemessener Maßnahmen ist entscheidend vom Einzelfall abhängig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Standorte finden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Voraussetzungen

Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen wegen:

  • länger andauernder Krankheit
  • körperlicher Beeinträchtigung
  • Behinderung
  • Lese- und Rechtschreibschwäche
  • Schwangerschaft
  • Mutterschutz
  • Personenfürsorge mit einem Kind im eigenen Haushalt
  • Krankheit/Behinderung eines nahen Angehörigen (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, Ehegatten und Partnerinnen/Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft)
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.

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