Bei Fragen
- hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung,
- zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen,
- dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
- und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer
- und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke
wenden Sie sich bitte an eine Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.