Stadt Hildesheim

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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

zuklappenAnsprechpartner/in
60.1 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-hil­des­heim.­de/­bau­auf­sicht
Die Bauaufsicht übt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde im Stadtgebiet Hildesheim aus.

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt ist organisatorisch dem Fachbereich Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz zugeordnet. Die Denkmalschutzbehörde gliedert sich auf in die Bau- und Kunstdenkmalpflege und die Bodendenkmalpflege (Archäologie).
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Hildesheim - 302 - Bauordnungsamt - Landkreis Hildesheim VCard
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 309-4921
Telefax: 05121 309-954921
 

Allgemeine Informationen

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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