Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
32.3 Migration/Staatsangehörigkeit
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
Telefax: 05121 301-2804
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Abholschalter (Abholung Aufenthaltstitel/Reiseausweis)
Mo, Di 7:30 bis 15 Uhr
Mi, Fr 7:30 bis 12 Uhr
Do 7:30 bis 18 Uhr

Für alle anderen Anliegen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Terminanfragen in Ausländerangelegenheiten unter migration@stadt-hildesheim.de und in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (u.a. Einbürgerung) an einbuergerungsstelle@stadt-hildesheim.de


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) als international schutzberechtigte Person anerkannt sind und dort seit mindestens 2 Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um Ihr Studium in Deutschland weiterzuführen.  

Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass ein Teil Ihres Studiums an einer deutschen Bildungseinrichtung (zumeist Hochschule) durchgeführt wird, sowie die Zulassung dieser Bildungseinrichtung.

Der Aufenthaltstitel ist befristet und für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland gültig.

Mit der Aufenthaltserlaubnis, die Sie zum Zweck des Studiums erhalten haben, dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
  • Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?
  • :100,00 EUR
    Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
  • :50,00 EUR
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.
Welche Fristen muss ich beachten?

Klagefrist: 1 Monat

Rechtsbehelf
  • Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.

Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

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