Stadt Hildesheim

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Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
32.3 Migration/Staatsangehörigkeit
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
Telefax: 05121 301-2804
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Abholschalter (Abholung Aufenthaltstitel/Reiseausweis)
Mo, Di 7:30 bis 15 Uhr
Mi, Fr 7:30 bis 12 Uhr
Do 7:30 bis 18 Uhr

Für alle anderen Anliegen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Terminanfragen in Ausländerangelegenheiten unter migration@stadt-hildesheim.de und in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (u.a. Einbürgerung) an einbuergerungsstelle@stadt-hildesheim.de


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Ihre Berufsqualifizierung noch nicht vollständig anerkannt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines Anerkennungsverfahrens erhalten und begleitend eine qualifizierte Beschäftigung im anzuerkennenden Beruf ausüben.

Dafür müssen Sie sich verpflichten, nach der Einreise einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation zu stellen und das Verfahren aktiv zu betreiben. Zugleich muss der Arbeitgeber Ihnen die Wahrnehmung der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ermöglichen, zum Beispiel durch Freistellungen oder betriebliche Praktika.

Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn:

  • Sie über eine in dem jeweiligen Staat anerkannte ausländische Berufsqualifikation mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss verfügen,
  • Sie über der Qualifizierungsmaßnahme entsprechende deutsche Sprachkenntnisse verfügen,
  • der Arbeitgeber für eine Ausbildung oder Nachqualifizierung geeignet ist und
  • in der Regel die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.

Sie können zusätzlich zu der Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Zur Ausübung einer Beschäftigung in reglementierten Berufen muss es sich nicht um eine qualifizierte Beschäftigung handeln, wenn bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen erfüllt sind. Die hier erforderliche Berufsausübungserlaubnis soll dann im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme erworben werden.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung ist befristetet und wird zunächst für höchstens ein Jahr erteilt. Sie kann bis zu 3 Jahren verlängert werden.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?
  • :100,00 EUR
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung erhalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :8 Wochen
    Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.
  • :1 Monat
Rechtsbehelf
  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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