Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/435  

Betreff: Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Möhle, Ulf
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Senioren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
13.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
14.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine  
Kostenzusammenstellung Lk Ukraine  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Seit Kriegsbeginn in der Ukraine hat die Stadt Hildesheim Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen und mit Geld-, Unterkunfts- und Leistungen bei Krankheit versorgt. Rechtsgrundlage hierfür war bis 31.05.2022 das Nds. Aufnahmegesetz (Nds. AufnG) in Zusammenhang mit der Heranziehungsvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – nach diesem Gesetz erfolgte bis zum 31.05.2022 die Leistungserbringung an Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Bereitstellung einer Unterkunft erfolgte dabei als Gewährung einer Sachleistung nach dem AsylbLG.

 

Seit dem 01.06.2022 erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Erwerbsfähige Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ vom Job-Center Hildesheim (nicht mehr erwerbsfähige Menschen oder solche, die die gesetzliche Altersgrenze überschritten haben, erhalten „Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung“ nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) von der Stadt Hildesheim, Fachbereich Soziales und Senioren). Die Unterbringung der Flüchtlinge erfolgt aber weiterhin durch die Stadt Hildesheim.  Denn das vom Land auf Basis des Nds. AufnG – jeweils festzulegende Verteilkontingent, das dann nach Einwohnerzahlen gemäß der o.g. Heranziehungsvereinbarung auf Landkreis und Stadt aufgeteilt wird, umfasst sowohl Asylbewerberinnen und -bewerber als auch aus der Ukraine Geflüchtete. Daher erfolgt die Versorgung mit Wohnraum beider Personengruppen im Stadtgebiet Hildesheim durch die Stadt.

 

Dabei ist die aktuelle Rechtslage nicht geklärt. Das Nds. AufnG enthält eine Unterbringungsverpflichtung nur für Asylbewerberinnen und –bewerber, nicht aber für den hier in Rede stehenden Personenkreis. Demgegenüber ist den Flüchtlingen aus der Ukraine eine direkte Anmietung von Wohnraum nach der Ankunft faktisch nicht möglich. Erwogen wird teilweise eine Zuständigkeit der Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgabe, Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dem steht entgegen, dass die landesrechtlich nicht normierte Unterbringungspflicht auch bewirken könnte, dass diese Aufgabe beim Land Niedersachsen verblieben ist, inkl. der Kostentragungspflicht des Landes. Gleichwohl weist das Land der kommunalen Ebene auf Basis des Nds. AufnG Ukraineflüchtlinge zu. Um die ungeklärte Rechtslage und die damit korrespondierende ungeklärte Kostentragungspflicht nicht zulasten der ukrainischen Flüchtlinge auszutragen, nimmt die Stadt die Aufgabe der Unterbringung für diesen Personenkreis weiter wahr. Aktuell gibt es die Absicht des Landes, eine eindeutige Norm zur Unterbringungspflicht für alle Schutzsuchenden zu schaffen, die zwar berechtigt sind, sich eigenständig eine Unterkunft zu suchen, tatsächlich nach Ankunft hierzu aber nicht in der Lage sind. Es ist offenbar geplant, diese Zuständigkeit bei den Landkreisen und kreisfreien Städte anzusiedeln (voraussichtlich wiederum mit der Möglichkeit, kreisangehörige Gemeinden hierfür heranzuziehen, wobei Regelungen zur Erstattung der Aufwendungen zu treffen sind). Die weitere Entwicklung hierzu bleibt noch abzuwarten.

 

Der Landkreis Hildesheim hat ebenfalls seit Kriegsbeginn die Unterbringung von Ukraineflüchtlingen im Rahmen des Nds. AufnG als Sachleistung nach dem AsylbLG begonnen und setzt dies ebenfalls fort, auch nachdem der Personenkreis seit dem 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB II bzw. XII bezieht. Der Landkreis beabsichtigt, mit seinen kreisangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung zur gemeinsamen Kostentragung zu schließen. Dabei sollen die nach Abzug der Einnahmen für die Kosten der Unterkunft aus dem SGB II/XII und der von Bund und Land bereitgestellten Mittel verbleibenden Nettoaufwendungen in einem Verhältnis von 35 % Landkreis und 65 % Gemeinden aufgeteilt werden. Eine Binnenverteilung zwischen den Gemeinden erfolgt anhand der Einwohnerzahlen der Gemeinden (der Anteil der Stadt Hildesheim gemessen an der Gesamteinwohnerzahl des Landkreises beträgt 36 %); die Gemeinden sind berechtigt, eine andere Binnenverteilung vorzunehmen.

 

Beabsichtigt ist, dass auch die Stadt Hildesheim als dem Landkreis angehörige Kommune in diese Vereinbarung (Anlage 1) einbezogen wird. Die der Stadt entstandenen Aufwendungen werden zu den Aufwendungen des Landkreises addiert, ebenso werden die von der Stadt erzielten Nutzungsgebühren wie auch die vom Landkreis erzielten Einnahmen als kommunaler SGB II-Träger und die dem Landkreis überwiesenen Bundesmittel für die Aufgabe Ukraineflüchtlinge von der Gesamtsumme der Aufwendungen in Abzug gebracht. Die so ermittelten Gesamtnettoaufwendungen werden zwischen Landkreis, Stadt und den weiteren kreisangehörigen Gemeinden nach dem vorgenannten Modus aufgeteilt.

 

Der besonderen Situation der Stadt, die die Aufgabe im Stadtgebiet eigenständig wahrnimmt, wird durch § 4 Abs. 2 Rechnung getragen. Demnach „erfolgt der Ausgleich der im Rahmen der Unterbringung, Betreuung (z.B. Sicherheitsdienst) und Beratung ukrainischer Flüchtlinge entstandenen ungedeckten Kosten einschließlich der bei der Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Hildesheim entstehenden besonderen Netto-Personalkosten (inkl. der sächlichen Verwaltungskosten und Gemeinkosten) nach den Regelungen dieses Vertrages (35% (LK) zu 65% (Gemeinden inkl. Stadt Hildesheim))“ – d.h. die Stadt kann diese Aufwendungen in die Gesamtabrechnung einbringen. Damit wird anerkannt, dass die Stadt aufgrund ihrer eigenständigen Aufgabewahrnehmung z.B. durch den Betrieb des Servicecenters in der Hannoverschen Straße und des Beratungs- und Begegnungszentrums in der Arnekengalerie und die Akquise zusätzlicher Gemeinschaftsunterkünfte besondere Personalaufwendungen hat, die hier bei der Abrechnung Berücksichtigung finden.

 

Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt rückwirkend ab dem 01.06.2022 und geht bis zum 31.12.2023, sofern nicht zuvor der Grund für die Kostentragungspflicht durch die o.g. in Aussicht gestellte landesgesetzliche Änderung entfällt.

 

Für die Aufgabe „ukrainische Flüchtlinge“ werden vom Bund Gelder bereitgestellt. In Umsetzung des Beschlusses zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten/innen hat der Landkreis Beträge von 362.812,70 € bzw. 2.630.392,08 € erhalten. Diese Beträge werden, wie schon oben erwähnt, von den Gesamtnettoaufwendungen Landkreis und Stadt abgezogen. Diese betragen nach einer Berechnung des Landkreises dann noch 3.086.314,74 €. Der Landkreis teilt in seiner eigenen Sitzungsvorlage zum Abschluss dieser Vereinbarung mit, in einer weiteren Besprechung der Ministerkonferenz mit dem Bundeskanzler am 02.11.2022 sei verabredet worden, dass der Bund den Ländern für ihre flüchtlingsbedingten Ausgaben für das Jahr 2022 weitere 1,5 Mrd. € zur Verfügung stellt. Zwischenzeitlich habe das Land Niedersachsen zu der Verteilung dieser zusätzlichen Mittel einen Entwurf zu einem „Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtragshaushalt der Haushaltsjahre 2022 und 2023“ vorgelegt. Der Landkreis rechnet mit einem Anteil für die Flüchtlinge aus der Ukraine von ca. 2,2 Mio. €, der die o.g. voraussichtlichen Nettoaufwendungen weiter deutlich reduzieren würde.

 

Auch für das Jahr 2023 sind vom Bund weitere Leistungen i.H.v. 1,5 Mrd. € bundesweit zugesagt. Weitere Details hierzu sind noch offen. Es wird also aber auch in 2023 Refinanzierungsmittel des Bundes geben, die in die Abrechnung nach dieser Vereinbarung einfließen.

 

Die Vereinbarung hat somit zur Folge, dass die Stadt Hildesheim an den vom Bund bereitgestellten Mitteln partizipiert und dass die verbleibenden finanziellen Belastungen gleichmäßig zwischen dem Landkreis Hildesheim, der Stadt Hildesheim und den weiteren kreisangehörigen Gemeinden aufgeteilt werden.

 

Die Abrechnung gem. Vertrag erfolgt auf der Grundlage einer „Spitzabrechnung“ der tatsächlichen Aufwendungen und Erträge. Ausgehend von den jetzigen Plandaten – und der Voraussetzung, dass sämtliche erwarteten und dem Kreis zur Verfügung gestellten Entlastungsmittel vertragsgemäß und ungekürzt zur Kompensation der unterbringungsbedingten Aufwendungen verwendet werden – würden von den Gesamtaufwendungen der Stadt in Höhe von rd. 1,3 Mio. € in 2022 im Ergebnis rd. 1 Mio. € durch Bundes-/Landesmittel kompensiert. Auf die prognosebedingten Unsicherheiten der Finanzfolgenabschätzung wird verwiesen; weiterhin wird auf die Finanzfolgenannahmen des Kreises (Anlage 2) verwiesen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Entwurf beiliegende Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine abzuschließen. Redaktionelle Änderungen oder Klarstellungen sind ausdrücklich von dieser Ermächtigung umfasst.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

- Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine

- Kostenzusammenstellung Lk Ukraine

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine (483 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Kostenzusammenstellung Lk Ukraine (463 KB)      
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