Stadt Hildesheim

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Vorlage - 22/422  

Betreff: Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hartmann, Mathias
Federführend:20.1 Rechnungswesen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
14.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltssatzung 2023 (Stand: Einbringung)  
1. Veränderungsliste Ergebnishaushalt (Werteverändernd)  
1. Veränderungsliste Ergebnishaushalt (Neutrale Änderungen)  
2. Veränderungsliste Ergebnishaushalt (Werteverändernd)  
1. Veränderungsliste Investitionshaushalt  
Darstellung Ukrainekrieg bedingter Fehlbetrag  
Beteiligungsbericht 2023  

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Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 wurde am 26.09.2022 in den Rat eingebracht.

 

Über die anschließend von der Verwaltung geplanten Änderungen wurde der Rat mit Versand der Veränderungslisten am 18.11.2022 und am 06.12.2022 informiert.

 

Der Gesamthaushalt 2023 stellt sich demnach einschließlich der o.g. Verwaltungsänderungen wie folgt dar:

 

Ergebnishaushalt

2023

2024

2025

2026

Ordentliches Ergebnis

-11.577.700

-2.312.000

1.315.900

1.833.500

Außerordentliches Ergebnis

70.000

2.896.200

2.021.200

4.030.200

Jahresergebnis

-11.507.700

584.200

3.337.100

5.863.700

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

2023

2024

2025

2026

Saldo lfd. Verwaltung

9.182.900

8.329.800

11.547.000

11.599.000

Saldo Investitionen

-33.756.400

-27.448.200

-109.359.500

-14.014.500

Saldo Finanzierung

18.999.000

20.386.500

98.732.600

2.998.700

 

Die sich seitens der Verwaltung seit der Einbringung ergebenden Veränderungen sind in den als Anlage beigefügten Veränderungslisten aufgeführt.

 

Verzicht auf ein Haushaltssicherungskonzept

 

Gemäß § 110 Abs. 8 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Kommune u.a. ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Von dieser Vorgabe kann in analoger Anwendung des § 182 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 NKomVG abgewichen werden, wenn der Haushaltsausgleich aufgrund der Auswirkungen des Ukrainekrieges nicht erreicht wird. Wie der anliegenden Darstellung zu entnehmen ist, ist der Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2023 aufgrund des Ukrainekrieges entstanden. Darüber hinaus können die dargestellten Fehlbeträge der Jahre 2023 und 2024 durch die Überschüsse der Jahre 2018-2020 gedeckt werden. Auf die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kann daher verzichtet werden.

 

  1. Beteiligungsbericht

Der Beteiligungsbericht 2023 wird als Anlage zum Haushalt beigefügt.

 

  1. Stellenplan

Der Stellenplan 2023 wird gesondert in den Vorlagen 22/370 und 22/370-1 behandelt.

 

Der endgültige Druck der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen erfolgt nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und wird anschließend dem Rat über das Ratsinformationssystem Allris zur Verfügung gestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Erlass der

-       Haushaltssatzung der Stadt Hildesheim für das Haushaltsjahr 2023

-       der Festsetzung des Haushaltsplanes 2023

-       dem Investitionsprogramm 2023

zum Stand der Einbringung zuzüglich der mit den in dieser Vorlage dargestellten Änderungen (Veränderungslisten) sowie den daraus erforderlichen Änderungen im Bereich der Kreditfinanzierung und -zinsen wird zugestimmt.

 

Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wird verzichtet.

 

Die Ergebnisse der Haushaltsberatungen und der getroffenen Beschlüsse des Rates sind in den Haushaltsplan 2023 zu übernehmen, die Haushaltssatzung ist entsprechend anzupassen. Insbesondere der Höchstbetrag für Liquiditätskredite ist gegebenenfalls so anzupassen, dass er sich auch nach den getroffenen Beschlüssen des Rates weiterhin im genehmigungsfreien Bereich befindet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Haushaltssatzung 2023 (Stand: Einbringung)

- 1. Veränderungsliste Ergebnishaushalt (Werteverändernd)

- 1. Veränderungsliste Ergebnishaushalt (Neutrale Änderungen)

- 2. Veränderungsliste Ergebnishaushalt (Werteverändernd)

- 1. Veränderungsliste Investitionshaushalt

- Darstellung Ukrainekrieg bedingter Fehlbetrag

- Beteiligungsbericht 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltssatzung 2023 (Stand: Einbringung) (62 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 1. Veränderungsliste Ergebnishaushalt (Werteverändernd) (76 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 1. Veränderungsliste Ergebnishaushalt (Neutrale Änderungen) (60 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 2. Veränderungsliste Ergebnishaushalt (Werteverändernd) (39 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 1. Veränderungsliste Investitionshaushalt (69 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Darstellung Ukrainekrieg bedingter Fehlbetrag (63 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Beteiligungsbericht 2023 (25211 KB)      
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