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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim und der Landkreis Hildesheim arbeiten bereits seit Jahren im Rettungsdienst eng zusammen und haben u.a. einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich unter Wegfall der Bereichsgrenzen vertraglich vereinbart.
Kommunale Rettungsdienstträger, die zusammenarbeiten, können für ihre Rettungs-dienstbereiche eine einheitliche betriebswirtschaftliche Gesamtkostenrechnung aufstellen und mit den Kostenträgern eine einheitliche Vereinbarung treffen. § 14 Abs. 1 und 3 des Nds. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) sowie die §§ 15 und 16 NRettDG gelten hierzu entsprechend. Hiervon haben die Stadt Hildesheim und der Landkreis Hildesheim Gebrauch gemacht.
Auf Grundlage der nach § 15 Absatz 1 NRettDG ermittelten Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen vereinbaren der Träger des Rettungsdienstes mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Kostenträger) privatrechtliche Entgelte. Innerhalb des Rettungsdienstbereiches sind für gleiche Leistungen gleiche Entgelte zu vereinbaren. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten des Rettungsdienstes decken.
Derzeit findet die Entgeltvereinbarung 2020 mit den darin vereinbarten Tarifen weiterhin Anwendung (siehe Vorlage 20/279). Den dort ermittelten Tarifen liegt eine auszugleichende Unterdeckung aus Vorjahren zugrunde, was dazu führte, dass die Tarife nach oben angepasst werden mussten. Die Vorjahresunterdeckungen sind zwischenzeitlich durch die erzielten Mehreinnahmen ausgeglichen worden, so dass eine erneute Anpassung der Tarife angezeigt war.
Dem zugrunde läge ein ermitteltes und mit den Kostenträgern verhandeltes Rettungsdienstbudget. Aus personellen Gründen konnten jedoch die Rettungsdienstbudgets 2021ff. noch nicht ermittelt mit den Kostenträgern verhandelt werden, mithin konnte keine aktualisierte Entgeltvereinbarung geschlossen werden.
Man hat sich sodann auf die angehängte Ergänzungsvereinbarung zur Entgeltvereinbarung 2020 verständigt.
Als Grundlage für die Budgetentwicklung liegt das verhandelte und vereinbarte Rettungsdienstbudget 2020 zugrunde, welches dann für die Jahre 2021 und 2022 um die Veränderungsrate gem. § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Grundlohnsummenveränderungsrate) gesteigert wurde. Für das Jahr 2023 wurde das Budget zunächst vorsichtig um 1,5% gesteigert.
Als Anlage zu dieser Vorlage ist die zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim als Trägern des Rettungsdienstes sowie den gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern als Kostenträgern abgestimmte Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst für das Jahr 2020 beigefügt, die nach § 58 Abs. 1 Nr. 8 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Beschlussfassung des Rates der Stadt Hildesheim bedarf.
Die Zustimmungen der entsprechenden Gremien der Kostenträger liegen bereits vor.
Auswirkungen auf den Haushalt
Die Erträge aus der Entgeltvereinbarung, werden im Haushalt auf dem Produktkonto 1270000.3461000 veranschlagt. Für den Haushalt 2022 ist trotz Absenkung der Tarife ab dem 01.11.2022 mit Mehreinnahmen zu rechnen auf dem o.g. Produktkonto.
Selbst wenn die Kosten mit den geplanten Entgelten nicht gedeckt werden, so werden die mit den Kostenträgern vereinbarten Gesamtkosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes, im Rahmen der nach § 15 Absatz 3 NRettDG im übernächsten Jahr zu verrechnenden Über- bzw. Unterdeckungen, ausgeglichen.
Die Entgelte ab 01.11.2022 sind wie folgt vereinbart:
Bezeichnung | Bisher | Neu | Veränderung |
Notfalleinsatz | 680,00 € | 550,00 € | -130,00 € |
Notfalleinsatz | 4,50 € | 3,50 € | -1,00 € |
qualifizierter Krankentransport (Pauschale incl. 10 Km, bisher 20 km) | 190,00 € | 175,00 € | -15,00 € |
qualifizierter Krankentransport je km über 10 | 3,50 € | 2,50 € | -1,00 € |
Notarzteinsatz | 1260,00 € | 920,00 € | -340,00 € |
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Ergänzung zur Entgeltvereinbarung 2020 über die Erhebung von Entgelten im gemeinsamen Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis Hildesheim mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Kostenträger) ist abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Ergänzung zur Entgeltvereinbarung 2020
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Ergänzungsvereinbarung 2020 (219 KB) |