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Vorlage - 22/407  

Betreff: Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Blume, Florian
Federführend:18.1 Fachkräfte- und Beteiligungsmanagement Beteiligt:60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
14.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss 2021  
Gebührenvorkalkulation 2023  
Wirtschafts- und Stellenplan inkl. Haushaltssatzung 2023  
Entgeltregelung 2023  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) beabsichtigt demnächst eine Verbandsversammlung u.a. mit folgenden Tagesordnungspunkten durchzuführen:

 

  • Jahresabschluss 2021
  • Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2023
  • Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023
  • Abfallgebührensatzung und Entgeltregelung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim

 

Jahresabschluss 2021

 

Der Prüfbericht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 im Einvernehmen mit dem Rechnungs­prüfungsamt (RPA) des Landkreises Hildesheim beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PWC) erteilte am 01.11.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Die Bilanz weist zum 31.12.2021 folgende wesentlichen Positionen aus:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum 31.12.2021 folgende wesentlichen Positionen aus:

 

 

Abfallgebührensatzung und Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2023

 

Die Gebührenvorkalkulation ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 18 der Verbandssatzung sowie unter Beachtung des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) arbeitet der Verband ohne Gewinnerzielungsabsicht, d.h. mittelfristig sind die aus den gebührenpflichtigen Bereichen erzielten Gebührendeckungen und -unterdeckungen auszugleichen. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, wurden in 2020 keine Veränderungen der Gebührenhöhe vorgenommen. Für das Jahr 2023 sind noch keine Gebührenänderungen vorgesehen. Lediglich die Stundensätze für die hoheitsrechtlichen Fahrzeugaufwendungen, die Fenster- und Türentsorgung sowie einiger Schadstoffe ändern sich.

 

Der Verbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 die 12. Änderungssatzung (Neufassung) der Abfallgebührensatzung des ZAH sowie die Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2023 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023

Der Wirtschaftsplan und die Haushaltssatzung 2023 sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Wirtschaftsplan weist Erträge von 28.664 TEUR und Aufwendungen von 29.132 TEUR aus. Der Kalkulation liegt eine unveränderte Größenordnung bei den Gebühren zugrunde. Neben vermehrten Anlieferungen zur Deponie werden steigende Erträge aus Wertstoffsammlungen und Nebenleistungen im Rahmen des Duale Systems Deutschlands (DSD) kalkuliert. Die Aufwendungen steigen in der Kalkulation um 855 TEUR im Vergleich zum Vorjahr. Grund sind in erster Linie steigende Personalaufwendungen. Das Wirtschaftsjahr wird demnach mit einem Fehlbetrag von 468 TEUR prognostiziert.

 

Im Vermögensplan werden insgesamt 2.111 TEUR auf der Ausgabenseite kalkuliert. Auf Investitionen entfallen davon 1.641 TEUR. Für Neu- und Ersatzbeschaffungen im Bereich des Fuhrparks werden davon 1.154 TEUR veranschlagt. Investitionskredite werden nicht benötigt.

 

Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 den Wirtschafts- und Stellenplan einschließlich der Haushaltssatzung 2023 beschlossen.

 

Entgeltregelung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hildesheim

 

Die Entgeltregelung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund des neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) bedeutet das für den ZAH tiefgreifende Änderungen in der Organisation und Handling der Abfallströme. So muss künftig zwischen hoheitsrechtlichen Aufgaben und Leistungen, die auf privatrechtlicher Grundlage erbracht werden, unterschieden werden. Daher hat der ZAH in der neu gefassten Entgeltregelung nunmehr alle der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Aufgaben neu aufgeführt. Hierbei sind die Containerbereitstellungen, die Stundensätze der Fahrzeugaufwendungen und die Fenster- und Türentsorgung der gewerblichen Entsorgungen des ZAH neu berechnet.

 

Der Verbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 die Entgeltregelung ab dem 01.01.2023 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Die derzeitige Entgeltregelung wird zum 31.12.2022 aufgehoben.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

- für den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften

Die Vertreterin bzw. der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hildesheim wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hildesheim wie folgt abzustimmen:

 

  • Das Ergebnis des vorgelegten Jahresabschlusses 2021 wird festgestellt und dem Verbandsgeschäftsführer sowie dem Verbandsausschuss wird Entlastung erteilt.
  • Der Gebührenvorkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2023 wird zugestimmt.
  • Der Wirtschaftsplan 2023 und Haushaltssatzung 2023 wird in der vorliegenden Höhe beschlossen.

- für den Rat

  • Den vorliegenden Änderungen der Abfallgebührensatzung wird zugestimmt und die Entgeltregelung für das Wirtschaftsjahr 2023 wird beschlossen.
  • Jahresabschluss 2021
  • Gebührenvorkalkulation 2023
  • Wirtschafts- und Stellenplan inkl. Haushaltssatzung 2023
  • Entgeltregelung 2023

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Jahresabschluss 2021

- Gebührenvorkalkulation 2023

- Wirtschafts- und Stellenplan inkl. Haushaltssatzung 2023

- Entgeltregelung 2023

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresabschluss 2021 (5444 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Gebührenvorkalkulation 2023 (3244 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Wirtschafts- und Stellenplan inkl. Haushaltssatzung 2023 (1419 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Entgeltregelung 2023 (194 KB)      
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