Stadt Hildesheim

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Vorlage - 21/219  

Betreff: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Unabhängigen, sowie des Ratsherrn Orhan Kara
zur Vorlage: 20/440 bzgl. lfd. Nr. 40 "Weihnachtsbeleuchtung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.07.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
12.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung am 21.12.2020 wurden mit der Vorlage: 20/440 gemeinsame Änderungsanträge der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe die Unabhängigen/FDP zur Vorlage 20/418: Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2021 beschlossen.

 

Dort findet sich unter der laufenden Nummer 40 der folgende Eintrag:

 

Weihnachtsbeleuchtung
Hildesheim ist eine der wenigen Kommunen, die in der Fußgängerzone keine durchgängige Weihnachtsbeleuchtung hat. Daher soll mit einer Anstoßfinanzierung die Beschaffung einer Beleuchtung vorangetrieben werden – je nach Kosten auch erst einmal anteilig. Das Geld wird jedoch nur ausgezahlt werden, wenn es Hildesheim Marketing schafft den restlichen Betrag durch Spenden zu akquirieren. Die Stadt beteiligt sich nur bis zu 1/3 an den Kosten und auch nur bis zu einem max. Betrag von 25.000,- € (unter Sperrvermerk).

 

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, müssen vor einer Beschaffung weiterer Leuchtelemente zunächst die Überspannungen, Wandverankerungen und Seilüberspannungen überprüft und erneuert werden.

 

Daher soll der am 21.12.2020 gefasste Beschluss geändert werden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die im Haushalt eingestellten Mittel i.H.v. 25.000,- € werden wie folgt aufgeteilt:

 

  1. Beschaffung

Zur Unterstützung der Innenstadt beteiligt sich die Stadt zu 1/3 an den Kosten r die Beschaffung weiterer Elemente der Weihnachtsbeleuchtung mit einem Betrag von 5.000,-. Die anderen 2/3 der Kosten sind durch Sponsoren zu tragen.

 

  1. Instandsetzung

Die übrigen 20.000,- werden für die notwendigen Instandsetzungsarbeiten verwendet.
Die Beauftragung der Arbeiten erfolgt direkt durch die Stadt Hildesheim.

Dabei ist zu prüfen, inwieweit die Arbeiten durch den Einsatz städtischer Ressourcen, z. B. aus dem Bauhof, unterstützt werden können.

 

  1.     Der Sperrvermerk wird aufgeboben und die bewilligten Gelder stehen ab sofort zur  

    Verfügung.

 

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Anlage/n:

 

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