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Sachverhalt:
Aufgrund der Einnahmeausfälle durch coronabedingte Schutzmaßnahmen kämpfen viele Gewerbetreibende um ihre Existenz. Entsprechend der Sitzungsvorlagen 20/094, 20/206, 20/426 und 21/081 wird bis zum 30.06.2021 komplett auf Sondernutzungsgebühren für Werbeklapptafeln, für das Aufstellen von Warenauslagen und für Außenbestuhlung verzichtet.
Eine Unterstützung der Gastronomie und des stationären Handels sollte darüber hinaus auch für das dritte Quartal 2021 erfolgen, zunächst bis zum 30.09.2021.
Beschlussvorschlag:
Vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 werden weiterhin keine Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer erhoben. Das befreit nicht von der Beantragung der jeweils erforderlichen Sondernutzungserlaubnis für die abweichend von der Widmung genutzten öffentlichen Flächen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Finanzielle Auswirkungen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Finanzielle Auswirkungen (188 KB) |