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Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Neufassung der Benutzungsordnung Hohnsen wird auch der Zeitraum des „Hundebadeverbotes“ neu gefasst. § 8 Abs. 4. der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Hildesheim ist daher anzupassen.
Auf Grund der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) hin zum Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) sind redaktionelle Änderungen in der Verordnung vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der 1. Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- 1. Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Hildesheim
- Synopse
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 1. Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Hildesheim (105 KB) | ||||
2 | öffentlich | Synopse (52 KB) |