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Vorlage - 20/284-1  

Betreff: Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) im Hafen Hildesheim;
hier: Bestellung eines Erbbaurechts; überarbeitete Fassung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fischer, WolframBezüglich:
20/284
Federführend:15 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beteiligt:13 Fachbereich Recht
Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
28.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Konzept der KNRN (Anlage 1)  
Stellungnahme NABU (Anlage 2)  
Stellungnahme BUND (Anlage 3)  
Anlage zur Stellungnahme BUND  
Lageplan der Fläche  
Lageplan des Flurstücks  
Luftbild der Fläche  
Folgekostenabschätzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim ist Eigentümerin der Flurstücke 5/6 und 12/10 der Flur 86, Gemarkung Hildesheim, ("Kanalstraße", 38.922 qm und 17 qm). Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) beabsichtigt, auf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 5/6 und dem Flurstück 12/10 auf insgesamt ca. 24.000 qm eine Monoklärschlammverbrennungsanlage zu errichten.

 

Unter Bezug auf das als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügte Projektkonzept

 

„Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) der KNRN am Hildesheimer Hafen“

 

aus 08/2020 unterstützt und befürwortet  die Stadt Hildesheim den Bau und Betrieb der MKVA am Hildesheimer Hafen unter den nachstehend beschriebenen Voraussetzungen sowie vorbehaltlich einer entsprechenden Betriebsgenehmigung.

 

Aufgrund der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die im Jahr 2017 novellierte "Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfklärV)" sowie die gesetzlichen Änderungen im Düngebereich, sind Betreiberinnen und Betreiber von Kläranlagen gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2023 ein Konzept zur zukünftigen Klärschlammverwertung zu erstellen und vorzulegen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Hildesheim am 17.12.2018 die Gründung der "Kommunalen Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN)" zum Zwecke der Kooperation hinsichtlich der Klärschlammverwertung beschlossen (Vorlage 18/309 und Ergänzungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen 18/423). Dabei bedarf die Übertragung des städtischen Grundstücks an die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH der Zustimmung des Rates. Dem Rat sind dabei vor der Übertragung nachfolgende Punkte darzulegen, auf die wie folgt eingegangen wird:

 

a. Inwieweit der laut Gesellschaftsvertrag angestrebte Transport unter Nutzung von Bahn und Schiff realisiert werden kann.

 

Die Themen Transport und Verkehr werden auf den Seiten 23ff des Projektkonzeptes dargestellt (siehe Anlage 1). Betrachtet werden die Transportbewegungen für Klärschlammanlieferungen und die Hilfs- und Betriebsstoffe (H&B-Stoffe) für die Abgasreinigung. Für den Abtransport der in der Anlage erzeugten Phosphor-Asche und den Filterstaub werden die Bahn und das Binnenschiff favorisiert. Nach der Darstellung zum Verkehrsaufkommen (Tabelle 3 - Seite 24) haben lediglich die Transporte der KNRN über die A7 / B494 einen signifikanten Anteil an der Verkehrsmenge (Worst-Case-Betrachtung). Mit einer deutlichen Reduzierung des Anteils ist daher mit Fertigstellung des 3. BAB-Anschlusses zu rechnen. Die bisherigen 480 Klärschlammtransporte aus der Hildesheimer Kläranlage entfallen nach Inbetriebnahme der MKVA zudem. Durch die regionale Ausrichtung der Gesellschaft (die Durchschnittstransportentfernung der Gesellschafter liegt bei 60 km) reduziert sich der jährliche CO2 - Ausstoß gegenüber dem Status Quo selbst in der Wort-Case-Betrachtung verkehrsbedingt um 433 t. Durch die kommunalen Gesellschafter wird zudem angestrebt, alternative Lösungsansätze für den Transport im Rahmen eines Musterprojektes im geplanten Logistikkonzept der KNRN umzusetzen. Danach wird eine Reduzierung von 2.800 Transportbewegungen per LKW als realistisch angesehen. Die Folge wäre eine weitere CO2-Reduktion sowie der Umschlag von zusätzlich 33.000 t (OS) Klärschlamm über den Hafen.

 

b. Die Einrichtung eines Beirates für Menschen aus den betroffenen Stadtteilen, angelehnt an das für die Müllverbrennungsanlage in Kiel realisierte Modell.

 

Auf den Seiten 30/31 des Projektkonzeptes wird der eingerichtete Umweltbeirat vorgestellt, der aus folgenden Mitgliedern besteht:

 

(a) zwei Vertreter der KNRN,

(b) zwei Mitglieder mit wissenschaftlich-technischem Hintergrund,

(c) zwei Vertreter(innen) der Stadt Hildesheim,

(d) je ein(e) Vertreter(in) der Stadtteile Nordstadt, Drispenstedt, Himmelsthür und

           Bavenstedt der Stadt Hildesheim,

(e) je ein(e) Vertreter(in) der Gemeinden Giesen und Harsum,

(f) je ein(e) Vertreter(in) jeder Fraktion im Rat der Stadt Hildesheim,

(g) ein(e) Vertreter(in) der durch folgende Schulen benannt wird: Herman-Nohl-Schule,

           der Berufsbildenden Schulen Hildesheim, des Gymnasiums Himmelsthür, der

           Geschwister-Scholl-Schule, der Realschule Himmelsthür und der St.-Martinus-Schule,

           der Robert Bosch Gesamtschule

(h) ein(e) Vertreter(in) des NABU-Kreisverbandes Hildesheim e.V.,

(i) ein(e) Vertreter(in) der BUND-Kreisgruppe Hildesheim,

(j) ein(e) Vertreter(in) der Klärschlamm-Initiative Hildesheim,

(k) ein(e) Vertreter(in) des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung des

            Kreistages des Landkreises Hildesheim,

(l) ein(e) Vertreter(in) der Industrie- und Handelskammer Hannover – Geschäftsstelle

            Hildesheim,

(m) ein(e) Vertreter(in) der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen,

(n) ein(e) Vertreter(in) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Außenstelle

            Hildesheim,

(o) einem oder einer Vorsitzenden.

 

c. Die Stellungnahmen der Umweltverbände zum Betrieb und weiterer evtl.     gesetzlich zu beteiligender TÖBs.

 

Die Stellungnahmen der Umweltverbände sind dieser Vorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügt. Zusammenfassend heißt es dort:

 

"Die Monoklärschlammverbrennung ist das einzige, aktuell zur Verfügung stehende, großtechnisch erprobte thermische Verwertungsverfahren.

Die Verbrennung und die anschließende Phosphor-Rückgewinnung aus der Asche lassen hohe Recyclingquoten von bis zu 90 % erwarten.

Die Größe der geplanten Anlage erlaubt eine effiziente Rauchgasreinigung und ermöglicht es, einen Energieüberschuss zu erzielen, der in das öffentliche Netz eingespeist werden kann. […].

Die im Klärschlamm enthaltenen Schadstoffe werden in der Verbrennung zerstört oder danach wirksam herausgefiltert. Die Belastung der möglichen P-Recyclingprodukte z.B. mit Schwermetallen ist geringer als z.B. in Pyrolysekohle und auch geringer als in aus Rohphosphat hergestellten Düngemitteln.

 

Der Standort Hildesheim ist der geeignetste Vorzugsstandort. Er bietet zahlreiche Synergien mit der Hildesheimer Kläranlage und dem Hafenbetrieb. Die Nähe zu potenziellen Abnehmern ermöglicht die sinnvolle Nutzung der ausgekoppelten Energie. […].

Die kommunale Trägerschaft sowie der Standort mit seinen zahlreichen Synergien schaffen die Voraussetzung, die Hildesheimer Anlage zu einem "Leuchtturm" hinsichtlich: Ressourcenschutz durch effektive Phosphor- und Stickstoffrückgewinnung, geringstmöglicher Emissionen, Energienutzungskonzept und umweltschonender Logistik zu machen."

 

Sicherstellung von über die derzeitige Gesetzes- und Verordnungslage hinausgehender Forderungen

 

(1) Emissionen

Die Novellierung der BVT-Werte in nationales Recht ist noch nicht abgeschlossen. Die Gesellschafter der KNRN haben sich jedoch klar zu einer Anlage bekannt, von der keine zusätzliche Belastung für das Umfeld der Anlage sowohl im Bereich des Hafens als auch im Hildesheimer Stadtgebiet oder in den angrenzenden Gemeinden ausgehen darf (Irrelevanzkriterien). Aus diesem Grund wird die Anlage mit der Technik ausgestattet werden, die mit ihren Betriebswerten sogar die neuen Grenzwerte sicher und deutlich unterschreitet. Es werden mindestens die Werte der VERA Hamburg eingehalten (Vergleiche BUND-Empfehlung, Punkt 8.1). Dies ist auch ein klarer Auftrag an den Fachplaner.

Die Daten aus der Abgasmessung werden ständig per Fernübertragung der zuständigen Überwachungsbehörde übermittelt. Ferner sieht die KNRN vor, die Daten für die Bürgerinnen und Bürger online abrufbar bereitzustellen (gläserner Schornstein). Damit ist ein Höchstmaß an Transparenz bei den Emissionen der MKVA jederzeit gegeben.

 

(2) Logistik

Die Gesellschafter der KNRN haben sich dazu bekannt, auch im Bereich der Transporte nachhaltig und umweltgerecht zu wirtschaften. Die KNRN wird bei der Bewertung der Transporte einen angemessenen preislichen Malus für die zu erwartenden, transportformspezifischen, CO2-Emissionen ansetzen. Der preisliche Malus soll auf der Grundlage öffentlich verfügbarer CO2-Bepreisungen erfolgen (Vergleiche BUND-Empfehlung, Punkt 8.2).

 

Darüber hinaus wurde bereits in der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2019 von den Gesellschaftern der KNRN beschlossen, den Zweck der Gesellschaft auf die Logistik auszuweiten. Hintergrund hierfür war die Überlegung, die volle Kontrolle über die Logistikabläufe zu behalten. Somit wird die KNRN auch in der Lage sein, den verschiedenen Anlieferungen festgelegte Transportrouten vorzuschreiben. Eine Durchfahrt durch den Stadtteil Himmelsthür kann somit den beteiligten Transportunternehmen untersagt werden.

 

(3) Energiekonzept

Der gewählte Standort bietet Potential für eine zukünftige Wärmeanbindung, sowohl für die Versorgung benachbarter Wärmeverbraucher (Hafen und Gewerbegebiet) wie auch an das zentrale Wärmenetz der Stadt Hildesheim. Aus diesem Grund kann die energetische Effizienz sowie die Wirtschaftlichkeit der MKVA optimiert werden. Demgemäß wurde bereits eine Zusammenarbeit im Bereich Wärmeauskopplung zwischen der Energieversorgung Hildesheim (EVI) und der KNRN begründet.

 

(4) Recycling von Stickstoff

Die KNRN strebt neben einem Phosphor-Recycling auch die Rückgewinnung weiterer Nährstoffe, insbesondere auch von Stickstoff, an. Ziel ist die größtmögliche Erschließung und Nutzung verfügbarer Nährstoffressourcen. Aus diesem Grund ist eine Aufarbeitung der bei der Trocknung der Klärschlämme entstehenden Brüden Bestandteil der Planungen. Daneben befindet sich ebenfalls ein entsprechendes Fördervorhaben unter Beteiligung der KNRN in der Durchführung (Leitung durch das Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik (ISAH)).

 

Erbbaurecht

 

Unter Bezug auf die vorgenannten Ausführungen soll als Voraussetzung für Planung, Bau und Betrieb der MKVA seitens der Stadt Hildesheim (Erbbaurechtsgeberin) ein Erbbaurecht zu Gunsten der KNRN GmbH (Erbbaurechtsnehmerin) bestellt werden.

 

Eckdaten des Vertrages:

Die Bestellung des Erbbaurechtes soll für die Dauer von 30 Jahren, mit einer viermaligen Verlängerungsoption von jeweils 10 Jahren erfolgen. Beginn des Erbbaurechtes soll der 01.01.2021 sein. Der KNRN wird ein Rücktrittsrecht vom Vertrag für 5 Jahre, spätestens bis zum 31.12.2025, eingeräumt.

 

Der Erbbauzins beträgt im Ergebnis der Verhandlungen 6 % des zu Grunde gelegten Bodenwertes von 60,- €/qm und damit 3,60 €/qm. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass es sich hier - anders als sich dies in anderen Veräußerungsfällen darstellt - um ein mit Altlasten belastetes, nicht erschlossenes Grundstück handelt. Die Erbbaurechtsnehmerin trägt demgemäß vorliegend die Kosten der Erschließung und Freimachung des Grundstücks selbst. Bei der hier zugrunde gelegten noch zu vermessenden Teilfläche zur Größe von ca. 24.000 qm ergibt sich demnach ein Gesamtbetrag von 86.400,- € p.a.

 

Der aktuelle Bodenrichtwert für das Gebiet beträgt 44,- €/qm (voll erschlossen).

 

Für das Erbbaurecht hat die Erbbaurechtsnehmerin ab dem 01.01.2021, während der Planungs- und Genehmigungsphase der Anlage, 1/3 des vertraglich vereinbarten Erbbauzinses zu zahlen, sowie sämtliche öffentliche und private Lasten zu tragen. Die vollständige Zahlung des Zinses erfolgt ab Inbetriebnahme der Anlage, spätestens aber ab dem 01.01.2026.

 

Der Erbbauzins wird mit Wertsicherungsklausel im Grundbuch eingetragen. Er verändert sich im gleichen prozentualen Verhältnis wie der Verbraucherpreisindex, beginnend ab dem Jahr 2031 und danach jeweils nach Ablauf von 5 Jahren.

 

Der Erbbaurechtsvertrag wird eine Rückbauverpflichtung der Anlage bei Zeitablauf des Erbbaurechtes, bei Durchführung des Heimfalles sowie bei Rücktritt vom Vertrag beinhalten.

Die Buchwerte betragen für das Flurstück 5/6 - 1.417.928,46 € und für das Flurstück 12/10 - 748,- €.

 

Über die Bestellung des Erbbaurechts entscheidet gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Rat.

 

Für die KNRN ist es für die weitere Planung, Genehmigung und Vorbereitung des Bauvorhabens unerlässlich, nunmehr Klarheit über die Verfügbarkeit des Grundstücks für die MKVA zu erlangen. Hierfür wurden folgende Gründe genannt:

 

- Die Anordnung der einzelnen Komponenten der Klärschlammverbrennungsanlage ist von der Lage, der Größe und vom Zuschnitt des Grundstückes abhängig. Die Logistik der Beschickung der Anlage, die Fahrbeziehungen der Lkws auf dem Grundstück, die Abstellflächen, die Umschlagflächen Bahn/Schiff, die Containerstellflächen, die Zu- und Ausfahrt der Lkw, die Sicherung der Anlage und die Anordnung der Wiegeeinrichtungen sind alle im Zusammenhang mit der Anordnung der einzelnen Anlagenkomponenten der Verbrennung nur in Bezug auf das konkrete Grundstück zu planen.

 

- Die verkehrliche Anbindung des Grundstücks und die erforderlichen Anbindungen an die Medien - Strom, Schmutzwasser, Regenwasser, Fernwärme, IT, Wasserversorgung - sind ebenfalls vom konkreten Grundstück abhängig und können mit den Versorgern nur geplant und vereinbart werden, wenn klar ist, welches Grundstück erschlossen werden soll.

 

- Gewünscht ist die Möglichkeit eines Umschlags per Bahn und Schiff. Dies ist bei dem vorgesehenen Grundstück im Hafen möglich. Inwieweit das bei einem anderen Grundstück realisiert werden kann, ist zum einen fraglich und zum anderen auf jeden Fall mit deutlich höheren Kosten verbunden, da dann kein direkter Umschlag möglich sein wird. Das Grundstück hat den Vorteil, dass es an der Hafenkante liegt und mit einem Gleis der Hafenbahn erschlossen ist.

 

- Eine weitere Besonderheit bei der Planung der Mono-Klärschlammverbrennungsanlage ist, dass ein Teil des Grundstückes für die geplante Hafenbeckenerweiterung vorgesehen ist. Da eine spätere Erweiterung des Hafenbeckens unter Betrieb der Mono-Klärschlammverbrennung nicht vorteilhaft ist, bestehen Überlegungen, im Zuge der Baumaßnahme der Mono-Klärschlammverbrennungsanlage die Spundwand für die Erweiterung des Hafenbeckens mit zu errichten. Hierzu müssen Vereinbarungen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung getroffen werden. Auch dies wird einen längeren zeitlichen Raum in Anspruch nehmen und kann nicht angegangen werden, solange die Grundstücksfrage offen ist.

 

- Die Stadt möchte die Radwegeverbindung im Hafen optimieren. Der geplante Radweg geht über die Zufahrt zum Grundstück der Verbrennungsanlage und verläuft dann zwischen Kläranlage und dem benannten Grundstück. Auch hierzu sind Abstimmungen erforderlich, die nun im Rahmen der Beplanung der Verbrennungsanlage getroffen werden müssen.

 

- Die Grundlagenermittlung für die Planung der Mono-Klärschlammverbrennungsanlage ist bereits abgeschlossen und es startet nun die nächste Phase - die Vorplanung. In diesem Zusammenhang muss nun auch das Grundstück vermessen werden. Aufgrund der Größe des Projektes und des ambitionierten Zeitplans ist ein großes Planungsteam aktiv. Dementsprechend hoch ist das Honorar, das für die aktuelle Planung bezahlt werden muss. Bei einer Änderung des Grundstücks würde das Honorar erneut anfallen, da die Planungen (siehe oben) für ein anderes Grundstück nicht übernommen werden können. Darüber hinaus würde es bei einem Grundstückswechsel zu einem erheblichen Zeitverzug in der Projektrealisierung kommen.

 

- Die im weiteren Verlauf der Planung zu erstellenden Umweltgutachten können auch nur für ein konkretes Grundstück erarbeitet werden. Auch die im Rahmen der Planung durchzuführende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann nur für ein konkretes Grundstück durchgeführt werden. Auch die Einleitung eines Genehmigungsverfahrens für eine Verbrennungsanlage ohne konkreten Standort ist nicht möglich.

 

- Die aktuellen Finanzierungsgespräche laufen und die Banken benötigen Auskunft über den Erbbaurechtsvertrag.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bestellung des gewerblichen Erbbaurechtes zugunsten der KNRN für die Grundstücke "Kanalstraße" (Flurstücke 5/6 und 12/10 der Flur 86, Gemarkung Hildesheim) mit einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 24.000 qm für zunächst 30 Jahre und unter Zahlung eines Erbbauzinses in Höhe von 3,60 €/qm p.a. (zunächst 1/3 des Erbbauzinses, ab Inbetriebnahme, spätestens aber ab dem 01.01.2026 vollständige Zahlung) sowie dem Recht der KNRN zum Rücktritt vom Vertrag bis zum Beginn der Baumaßnahmen, spätestens bis zum 31.12.2025 (Planungs- und Genehmigungsphase) wird zugestimmt.

 

2. Durch die KNRN ist sicherzustellen, dass

 

- von der MKVA keine zusätzlichen Belastungen für die Schutzgüter (Mensch, Luft, Wasser, Flora, Fauna, Habitat, etc.) im Umfeld der Anlage sowohl im Bereich des Hafens, als auch im Hildesheimer Stadtgebiet oder in den angrenzenden Gemeinden ausgehen (Erfüllung der Irrelevanz Kriterien) und die Abgasreinigungstechnologie so gewählt wird, dass die Emissionswerte die künftig geltenden Grenzwerte sicher unterschreiten. Die Jahresmittelwerte werden dabei maximal auf dem aktuellen Niveau zum Genehmigungszeitpunkt der kommunalen Anlage VERA in Hamburg liegen;

 

- die Daten aus der kontinuierlichen Abgasmessung durch die KNRN für die Öffentlichkeit jederzeit online abrufbar sind (gläserner Schornstein);

 

- im Logistikkonzept ein angemessener preislicher Malus für die zu erwartenden transportspezifischen CO2-Emissionen berücksichtigt wird. Als Zielvorgabe gegenüber dem im Konzept beschriebenen Worst-Case-Szenario muss eine Reduktion der LKW Bewegungen um mindestens 30 % oder 3.400 Bewegungen im Jahr realisiert werden. Dies kann durch die Verlagerung auf Bahn oder Schiff oder durch eine externe Vortrocknung und der damit verbundenen Massenreduktion erfolgen;

 

- keine Durchfahrt durch den Ortsteil Hildesheim-Himmelsthür (Linnenkamp) durch die beauftragten Transportunternehmen erfolgt und eine Überwachung dieser Regelung als ihre Aufgabe betrachtet; und

 

- dass die Anlage nicht über die jetzt geplante Kapazität von 33.500 t Trockenschlamm pro Jahr hinaus erweitert wird.

 

3. Die KNRN hat zudem im Rahmen des Zumutbaren alles dafür zu unternehmen, dass über die Phosphorrückgewinnung hinaus auch eine angemessene Stickstoffrückgewinnung erfolgt und die entstehende Abwärme für die Wärmeversorgung anderer Wärmeverbraucher in Hildesheim genutzt wird.

 

4. Die unter 2 genannten Sachverhalte sind durch die Verwaltung abzusichern. Dieses muss durch einen parallel zum Erbbaurecht zu schließenden Vertrag zwischen Stadt und KNRN geschehen, der entweder eine Rücktrittsklausel vom Erbbaurechtsvertrag seitens der Stadt beinhaltet oder der die Einhaltung der Zusagen durch die Festsetzung von Strafzahlungen in angemessener Höhe absichert. Dieser Vertragsentwurf bedarf der Zustimmung des Rates.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchsetzung der unter vorstehenden Ziffer 3 genannten Vorgabe Sorge zu tragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

  x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

- Konzept der KNRN (Anlage 1)

- Stellungnahmen NABU (Anlage 2)

- Stellungnahme BUND (Anlage 3)

- Anlage zur Stellungnahme BUND

- Lageplan der Fläche

- Luftbild der Fläche

- Lageplan des Flurstücks

- Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 8 1 öffentlich Konzept der KNRN (Anlage 1) (1628 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich Stellungnahme NABU (Anlage 2) (464 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich Stellungnahme BUND (Anlage 3) (439 KB)      
Anlage 5 4 öffentlich Anlage zur Stellungnahme BUND (141 KB)      
Anlage 6 5 öffentlich Lageplan der Fläche (1076 KB)      
Anlage 7 6 öffentlich Lageplan des Flurstücks (83 KB)      
Anlage 1 7 öffentlich Luftbild der Fläche (2710 KB)      
Anlage 2 8 öffentlich Folgekostenabschätzung (192 KB)      
Stammbaum:
20/284   Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) im Hafen Hildesheim; hier: Bestellung eines Erbbaurechts   15 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften   Beschlussvorlage
20/284-1   Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) im Hafen Hildesheim; hier: Bestellung eines Erbbaurechts; überarbeitete Fassung   15 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften   Beschlussvorlage
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