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Vorlage - 19/188-1  

Betreff: Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025
- Ergänzende Informationen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Wagner, LeneBezüglich:
19/188
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Beteiligt:Dezernat A
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Information
26.08.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Information
26.08.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
28.08.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

Um die Entscheidungsfindung zur Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 zu erleichtern, gibt die Verwaltung mit dieser Vorlage weitere Hintergrundinformationen zu spezifischen, insbesondere die Stadt Hildesheim betreffenden Sachverhalten und Planungen bzw. aufgetretenen Fragestellungen.

 

Infrastruktur

 

-          Investitionen allgemein

 

Wie bereits in Vorlage 18/188 beschrieben, sind keine Investitionen in die Infra­struktur geplant, die allein für das Gelingen des Projekts nötig wären. Wohl aber werden im Bewerbungsbuch, dem BidBook, Investitionsvorhaben benannt.

 

  • Zu den bereits geplanten Investitionen, die im BidBook aufgeführt werden und die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zählen: das neue Depot r Museum und Archiv, die TfN-Sanierung, der Aufbau des Welcome-Centers, die „Neue Mitte Nordstadt“, das Förderprogramm „Soziale Stadt Nördliche Nordstadt“, der geplante Förderantrag „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in der Neustadt, das Zentrum für kulturelle Bildung von TPZ und Lebenshilfe sowie Projekte im Landkreis.

 

  • gliche Investitionen, die im BidBook als Projektideen aufgeführt werden und deren Finanzierung aus dem Projektbudget bzw. über Drittmittel realisiert werden müssten (ggf., wie angekündigt, durch Umwidmung von grundsätzlich operativem Budget in Investitionsbudget), sind:

 

  • Kreativzentrum Neustadt:  In der Neustadt, nahe der HAWK und unweit der Universität, soll ein kreativer Hotspot als ein Ort für Co-Working, künstlerischer Start-up Beratung, Professionalisierung und Vernetzung entstehen. Erste Partnerinnen und Partner sowie Finanzierungsideen sind bereits gefunden.

 

Gemeinsam mit den Initiativen vor Ort und in Kombination mit dem geplanten Vorhaben im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ soll sich die Neustadt so zu einem kreativen und lebendigen Quartier weiterentwickeln können.

 

  • Projekt „Audiotopia“: Stiftung Universität Hildesheim und Roemer- und Pelizaeus-Museum planen die Errichtung eines Forums der Klang­welten: Musik lebt vom unmittelbaren Erlebnis, davon, praktiziert und gehört zu werden, und ermöglicht Begegnung und Austausch jenseits sprachlicher und kultureller Barrieren. All diese Aspekte vereint das Kooperationsprojekt Audiotopia des Center for World Music der Stif­tung Universität Hildesheim und des Hildesheimer Roemer- und Pelizaeus-Museums (RPM). Aufbauend auf dem umfangreichen, ein­maligen Weltmusikarchiv und der Instrumentensammlung entsteht eine interaktive Ausstellung weltmusikalischer Klangwelten. Und zwar (fast) ohne Objekte in Vitrinen - dieses neuartige Konzept wird viel­mehr ein offenes Forum der musikalischen Praxis, des Hörens und Erlebens und der global vernetzten Forschung. Gemeinsam mit einem Netzwerk internationaler Musikerinnen und Musiker sowie Forsche­rinnen und Forscher beschreitet Audiotopia neue Wege der Musik­ethnologie und der Bewahrung des immateriellen kulturellen Erbes. Das Forum soll idealerweise auch räumlich an das Roemer- und Pelizaeus-Museum gekoppelt werden. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt an der Investition ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.

 

  • Neugestaltung des Paul-von-Hindenburg-Platzes: Als Teil eines größeren Projektvorhabens, bei dem (großteils temporäre) künstlerische Gestaltungen Plätze in der Stadt zu neuartigen Begegnungsorten werden lassen, soll auch eine dauerhafte Neugestaltung des sog. „PvH“ in den Blick genommen werden. Dieses Vorhaben, das in der Stadt Hildesheim bereits seit vielen Jahren diskutiert wird, ist als Projektidee im BidBook enthalten. Je nach Finanzierungsumfang einer solchen dauerhaften Maßnahme ist eine kom­plette Finanzierung aus dem Projektbudget womöglich nicht realistisch. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Maßnahme, der politische Diskus­sionsprozess wird nicht vorweggenommen.

 

-          ÖPNV:

 

  • Dass allein aufgrund der Kulturhauptstadtbewerbung zusätzliche Investitionen in den ÖPNV nötig werden, ist nicht zu erwarten. Das Kulturhauptstadtprojekt verteilt sein Veranstaltungsprogramm auf ein ganzes Jahr, wobei in 2025 mit 500.000 zusätzlichen Tagesgästen und 200.000 zusätzlichen Übernachtungs­sten gerechnet wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich 50 % von diesen auf ca. 5 Großveranstaltungen aufteilen, sodass dann pro Tag ca. 1.000 zusätzliche Personen in Stadt und Landkreis zusätzlich unterwegs sein werden.

 

Bekanntermaßen ist es dem SVHI in letzter Zeit phasenweise aufgrund von Personalmangel und Krankenstand nicht gelungen, alle geplanten Fahrten abzudecken. Die zusätzliche Belastung durch die Kulturhauptstadt-Gäste wird hier jedoch kein ausschlaggebender Faktor sein und keine zusätzlichen Eng­sse hervorrufen.

 

Hauptursache ist die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt, mit der zahlreiche Verkehrsunternehmen zu kämpfen haben. Eine schnelle Lösung kann hier nicht gefunden werden.  Dies sollte jedoch nicht von der Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas abhalten im Gegenteil. Der zunehmende Fachkräftemangel ereilt insbesondere diejenigen Städte und Regionen, denen es nicht gelingt, sich als attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu positio­nieren. Die Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas trägt jedoch genau hierzu maßgeblich bei.

 

  • Etwaige Spitzen an Mobilitätsbedarf, etwa bei Großveranstaltungen, müssen durch Sondershuttles u.ä. abgedeckt werden. Hier wird sich auch vor dem Hintergrund der Eigenwirtschaftlichkeit des SVHI eine Lösung finden lassen. Die Finanzierung hierfür müsste aus dem Kulturhauptstadt-Programmbudget erfolgen.

 

-          Verkehr, Parkplätze

 

  • Die Stadt Hildesheim plant aktuell diverse Verbesserungen der Mobilitäts­infrastruktur. Hierzu zählen das integrierte Verkehrsentwicklungskonzept, das Radverkehrskonzept 2025, der sog. „Green City Plan“, die Modernisierung der Stadtbusse, der neue S-Bahnhof und die digital gesteuerte Verkehrslenkung. All diese Vorhaben stehen insofern im Zusammenhang mit der Bewerbung, als dass diese natürlich davon profitiert. Mit Car-Sharing, E-Ladestationen usw. wird die Hildesheimer Verkehrsinfrastruktur moderner. Auf die neuen Infrastrukturen kann natürlich auch im Rahmen von Kulturhauptstadt-Veran­staltungen zugegriffen werden.

 

  • Bereits heute stehen über 3.000 Stellplätze in 8 Parkhäusern und Parkflächen im Innenstadtbereich zur Verfügung.

 

  • Die Auslastungsquoten der Hildesheimer Parkhäuser bieten nach Ein­sctzung der Verwaltung ausreichend Raum für zusätzliche Tagesgäste entsprechend der o.g. Durchschnittszahlen.

 

  • Mit Blick auf Großveranstaltungen im Kulturhauptstadtjahr 2025 wird es ggf. erforderlich sein, in Zusammenarbeit mit Hi-Park und anderen Betreibern entsprechende Park-Konzepte für zusätzliche PKW- und Bus-Verkehre (Park & Ride) zu entwickeln.

 

 

Finanzierung

 

-          Zukunftsvertrag

 

Nach Einschätzung der Verwaltung handelt es sich mit der Bewerbung zur Kultur­hauptstadt 2025 um freiwillige Leistungen im Sinne der Definition des Landes. In einem gemeinsamen Gespräch im Innenministerium zwischen den Vertretern der Kommunalaufsicht einerseits und Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer und Finanz­dezernentin Antje Kuhne andererseits wurde jedoch Einvernehmen erzielt, dass finanzielle Ressourcen, die für die Kulturhauptstadtbewerbung seitens der Stadt zur Verfügung gestellt werden, gesondert zu betrachten seien. Insoweit handelt es sich um eine Art „Investition in die Zukunft“, die zu einer deutlichen wirtschaftlichen Stärkung der Stadt führe und zudem den Zugang zu erheblichen Finanzmitteln von dritter Seite eröffne. Daher finden die hierfür verwendeten freiwilligen Mittel bzgl. des vereinbarten „Deckels“ keine Berücksichtigung.

 

(Mindestens) bis zum Jahr 2022 müssen die Rahmenbedingungen des Zukunfts­vertrages erfüllt werden. Durch die vorgeschlagene Einführung der Beherbergungs­steuer ab 2021 gelingt zumindest für die Jahre 2021 und 2022 eine nahezu voll­ständige Gegenfinanzierung der erhöhten Aufwendungen für die Kulturhauptstadt 2025.

 

-          Konjunktur und Haushalt

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 und für die Mittelfristplanung 2021 bis 2023 ist es gelungen, für alle Jahre stabile Überschüsse (zwischen 2,1 und 4,5 Mio. €) zu planen. Ertragsseitige Grundlage für diese Planung ist der sogenannte „Orientierungsdatenerlass für den Planungszeitraum 2019 bis 2023“ vom 15.07.2019 (Bekanntmachung des MI vom 15.07.2019 33.33 04020/7).

 

In der mittelfristigen Planung sind für die Jahre 2021 bis 2023 zusätzliche Aufwands­mittel im Volumen von insgesamt 1,29 Mio. €r den Fall eingeplant, dass die Stadt Hildesheim im Jahr 2020 zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“ ernannt wird. Für die Jahre 2021 und 2022 r die noch die Prämissen des Zukunftsvertrages gelten sind jeweils 300 T€ eingeplant. Für das Jahr 2023 sind Aufwendungen in Höhe von 690 T€ berücksichtigt.

 

-          Beherbergungssteuer

 

Ab dem Jahr 2021 plant die Stadt Hildesheim die Einführung einer Beherbergungs­steuer im Volumen von 0,3 Mio. € p.a.

 

Aus der Einführung einer Steuer lässt sich allerdings keine Zweckbindung zugunsten eines konkreten Verwendungszwecks bzw. einzelner Leistungsempfängerinnen bzw. -empfänger ableiten. Steuererträge sind nicht zweckgebunden und tragen zur Finan­zierung des Gesamthaushaltes bei.

 

-          Parkgebühren

 

Die Stadt Hildesheim hat verschiedene „Parkhäuser“ und Flächen verpachtet und partizipiert prozentual an den Umsätzen.

 

Steigende Auslastungszahlen bei diesen Flächen führen somit auch zu steigenden städtischen Erträgen.

 

 

Durchführung

 

-          Auslagerung auf eine GmbH und Haftungsfragen

 

Mit der Abgabe der Bewerbung entsteht noch keine rechtlich bindende Verpflichtung. Es wird also kein finanzielles Gesamtrisiko eingegangen. Verpflichtungen werden im Falle des Titelgewinns nach und nach, durch die Gründung einer Gesellschaft und deren Ausstattung sowie durch Projekte, die nach der Titelvergabe entwickelt und umgesetzt werden, eingegangen.

 

Die Bewerberstädte verpflichten sich mit der Bewerbung nicht rechtlich bindend, bestimmte Projekte durchzuführen, sondern diese sind abhängig vom Erhalt der in der Bewerbung veranschlagten Förderung. Sollte die finanzielle Förderung in dem als realistisch angenommenen Umfang wider Erwarten ausbleiben, müssen die Projekte entsprechend angepasst werden. Verbindliche Finanzierungszusagen auch zu den Mitteln Dritter (insbesondere Bund und Land) sollten allerdings schon zum Zeitpunkt der Abgabe der zweiten Bewerbung erfolgen, da die Kommission vor Zuerkennung des Titels ein schlüssiges Finanzierungskonzept fordert.

 

Das Haftungsrisiko für die beteiligten Kommunen wird dadurch begrenzt, dass die Aufgabe an eine externe Gesellschaft, die mit ihren Vermögen haftet, ausgelagert wird.

 

Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

Um die Fragen des BidBooks seriös zu beantworten, war an verschiedenen Stellen die Sachkenntnis und Entscheidungskompetenz der Verwaltung gefragt. Haushalts­planung, Kulturstrategie, repräsentative Aufgaben, Fragen einer möglichen Gesell­schaftsgründung oder auch die fachliche Beurteilung von Projektideen wurden gemäß Zuständigkeit und Expertise auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung bearbeitet. Insbesondere der FB 20, das Beteiligungsmanagement und das ro des Oberbürgermeisters waren dementsprechend mit einzelnen plane­rischen Aufgaben betraut. Auch die Stadtkasse sowie der FB 16 Informations- und Kommunikationstechnik wurden im Rahmen der regulären Abläufe für das Projekt tätig. Die Stabsstelle Kultur und Stiftungen war eng in die Erstellung des BidBooks eingebunden.

 

Eine enge Zusammenarbeit von Projektbüro und Verwaltung wird auch für die potenzielle Durchführung eines Kulturhauptstadtjahres von Bedeutung sein. Für die Umsetzung größerer Veranstaltungen würden auch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Hildesheim eingebunden werden müssen mit den positiven identitätsstiftenden Effekten. Der Vergleich mit dem Tag der Niedersachsen 2015 ist durchaus angemessen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Belastung diejenige des Stadtjubiläums weit übersteigen würde, denn ein Kulturhauptstadtjahr ist kein Großevent im klassischen Sinne, sondern setzt sich aus einer Vielzahl von Veranstaltungen zusammen, die überdies gemäß dem Konzeptr Hi2025 auf den Landkreis verteilt stattfinden würden. Durch die Auslagerung auf eine GmbH würden für den regulären Betrieb des Projektbüros neben der geplanten Einlage keine weiteren Ressourcen der Stadt Hildesheim benötigt werden eine enge Zusammen­arbeit mit Beteiligungsmanagement, Büro des Oberbürgermeisters und Stabsstelle Kultur und Stiftungen muss jedoch zwingend auch in der Umsetzungsphase erfolgen.

 

 

Langzeitwirkung

 

-          Stärkung von Wirtschaft und Tourismus

 

r den Fall, dass Hildesheim den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ erhalten sollte, ergeben sich vielfältige, positive Langzeiteffekte. Dies sind v.a. ein deutlich erhöhter Bekanntheitsgrad sowie ein erheblich verbessertes Image. Der Titel würde die Stadt und die Region Hildesheim auch europaweit bekannt machen. Davon würden allen voran gastronomische und touristische Einrichtungen, aber auch der Einzelhandel (Stärkung Innenstadt) und hiesige Unternehmen profitieren. So würden z.B. die Erhöhung der Attraktivität und des Bekanntheitsgrades der Region die Fachkräftegewinnung deutlich erleichtern und damit Unternehmensabwanderungen bzw. Teilverlagerungen abwenden. Damit verbunden wäre eine nachhaltige Stärkung der gesamten Region in wirtschaftlicher Hinsicht.

 

-          rderung der kulturellen Vielfalt

 

Von der Kulturhauptstadt profitierten natürlich in besonderer Weise auch die vielfältigen Kultureinrichtungen und -akteurinnen bzw. akteure der Region. Hildes­heim erhielte die Chance, sich als Ort junger Kultur und Kunstproduktion auch lang­fristig auf der europäischen Landkarte zu positionieren und (sich), dank des europä­ischen Austausches und der Förderung der kulturellen Vielfalt und Verständigung, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabechancen für breitere Bevölkerungsschichten zu eröffnen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: ///

 

Stammbaum:
19/188   Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025   Stabsstelle Kultur und Stiftungen   Beschlussvorlage
19/188-1   Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 - Ergänzende Informationen   Stabsstelle Kultur und Stiftungen   Mitteilungsvorlage
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