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Sachverhalt:
Um die Entscheidungsfindung zur Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 zu erleichtern, gibt die Verwaltung mit dieser Vorlage weitere Hintergrundinformationen zu spezifischen, insbesondere die Stadt Hildesheim betreffenden Sachverhalten und Planungen bzw. aufgetretenen Fragestellungen.
Infrastruktur
- Investitionen allgemein
Wie bereits in Vorlage 18/188 beschrieben, sind keine Investitionen in die Infrastruktur geplant, die allein für das Gelingen des Projekts nötig wären. Wohl aber werden im Bewerbungsbuch, dem BidBook, Investitionsvorhaben benannt.
Gemeinsam mit den Initiativen vor Ort und in Kombination mit dem geplanten Vorhaben im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ soll sich die Neustadt so zu einem kreativen und lebendigen Quartier weiterentwickeln können.
- ÖPNV:
Bekanntermaßen ist es dem SVHI in letzter Zeit phasenweise aufgrund von Personalmangel und Krankenstand nicht gelungen, alle geplanten Fahrten abzudecken. Die zusätzliche Belastung durch die Kulturhauptstadt-Gäste wird hier jedoch kein ausschlaggebender Faktor sein und keine zusätzlichen Engpässe hervorrufen.
Hauptursache ist die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt, mit der zahlreiche Verkehrsunternehmen zu kämpfen haben. Eine schnelle Lösung kann hier nicht gefunden werden. Dies sollte jedoch nicht von der Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas abhalten – im Gegenteil. Der zunehmende Fachkräftemangel ereilt insbesondere diejenigen Städte und Regionen, denen es nicht gelingt, sich als attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu positionieren. Die Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas trägt jedoch genau hierzu maßgeblich bei.
- Verkehr, Parkplätze
Finanzierung
- Zukunftsvertrag
Nach Einschätzung der Verwaltung handelt es sich mit der Bewerbung zur Kulturhauptstadt 2025 um freiwillige Leistungen im Sinne der Definition des Landes. In einem gemeinsamen Gespräch im Innenministerium zwischen den Vertretern der Kommunalaufsicht einerseits und Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer und Finanzdezernentin Antje Kuhne andererseits wurde jedoch Einvernehmen erzielt, dass finanzielle Ressourcen, die für die Kulturhauptstadtbewerbung seitens der Stadt zur Verfügung gestellt werden, gesondert zu betrachten seien. Insoweit handelt es sich um eine Art „Investition in die Zukunft“, die zu einer deutlichen wirtschaftlichen Stärkung der Stadt führe und zudem den Zugang zu erheblichen Finanzmitteln von dritter Seite eröffne. Daher finden die hierfür verwendeten freiwilligen Mittel bzgl. des vereinbarten „Deckels“ keine Berücksichtigung.
(Mindestens) bis zum Jahr 2022 müssen die Rahmenbedingungen des Zukunftsvertrages erfüllt werden. Durch die vorgeschlagene Einführung der Beherbergungssteuer ab 2021 gelingt zumindest für die Jahre 2021 und 2022 eine nahezu vollständige Gegenfinanzierung der erhöhten Aufwendungen für die Kulturhauptstadt 2025.
- Konjunktur und Haushalt
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 und für die Mittelfristplanung 2021 bis 2023 ist es gelungen, für alle Jahre stabile Überschüsse (zwischen 2,1 und 4,5 Mio. €) zu planen. Ertragsseitige Grundlage für diese Planung ist der sogenannte „Orientierungsdatenerlass für den Planungszeitraum 2019 bis 2023“ vom 15.07.2019 (Bekanntmachung des MI vom 15.07.2019 – 33.33 – 04020/7).
In der mittelfristigen Planung sind für die Jahre 2021 bis 2023 zusätzliche Aufwandsmittel im Volumen von insgesamt 1,29 Mio. € für den Fall eingeplant, dass die Stadt Hildesheim im Jahr 2020 zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“ ernannt wird. Für die Jahre 2021 und 2022 – für die noch die Prämissen des Zukunftsvertrages gelten – sind jeweils 300 T€ eingeplant. Für das Jahr 2023 sind Aufwendungen in Höhe von 690 T€ berücksichtigt.
- Beherbergungssteuer
Ab dem Jahr 2021 plant die Stadt Hildesheim die Einführung einer Beherbergungssteuer im Volumen von 0,3 Mio. € p.a.
Aus der Einführung einer Steuer lässt sich allerdings keine Zweckbindung zugunsten eines konkreten Verwendungszwecks bzw. einzelner Leistungsempfängerinnen bzw. -empfänger ableiten. Steuererträge sind nicht zweckgebunden und tragen zur Finanzierung des Gesamthaushaltes bei.
- Parkgebühren
Die Stadt Hildesheim hat verschiedene „Parkhäuser“ und Flächen verpachtet und partizipiert prozentual an den Umsätzen.
Steigende Auslastungszahlen bei diesen Flächen führen somit auch zu steigenden städtischen Erträgen.
Durchführung
- Auslagerung auf eine GmbH und Haftungsfragen
Mit der Abgabe der Bewerbung entsteht noch keine rechtlich bindende Verpflichtung. Es wird also kein finanzielles Gesamtrisiko eingegangen. Verpflichtungen werden im Falle des Titelgewinns nach und nach, durch die Gründung einer Gesellschaft und deren Ausstattung sowie durch Projekte, die nach der Titelvergabe entwickelt und umgesetzt werden, eingegangen.
Die Bewerberstädte verpflichten sich mit der Bewerbung nicht rechtlich bindend, bestimmte Projekte durchzuführen, sondern diese sind abhängig vom Erhalt der in der Bewerbung veranschlagten Förderung. Sollte die finanzielle Förderung in dem als realistisch angenommenen Umfang wider Erwarten ausbleiben, müssen die Projekte entsprechend angepasst werden. Verbindliche Finanzierungszusagen auch zu den Mitteln Dritter (insbesondere Bund und Land) sollten allerdings schon zum Zeitpunkt der Abgabe der zweiten Bewerbung erfolgen, da die Kommission vor Zuerkennung des Titels ein schlüssiges Finanzierungskonzept fordert.
Das Haftungsrisiko für die beteiligten Kommunen wird dadurch begrenzt, dass die Aufgabe an eine externe Gesellschaft, die mit ihren Vermögen haftet, ausgelagert wird.
Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Um die Fragen des BidBooks seriös zu beantworten, war an verschiedenen Stellen die Sachkenntnis und Entscheidungskompetenz der Verwaltung gefragt. Haushaltsplanung, Kulturstrategie, repräsentative Aufgaben, Fragen einer möglichen Gesellschaftsgründung oder auch die fachliche Beurteilung von Projektideen wurden gemäß Zuständigkeit und Expertise auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung bearbeitet. Insbesondere der FB 20, das Beteiligungsmanagement und das Büro des Oberbürgermeisters waren dementsprechend mit einzelnen planerischen Aufgaben betraut. Auch die Stadtkasse sowie der FB 16 Informations- und Kommunikationstechnik wurden im Rahmen der regulären Abläufe für das Projekt tätig. Die Stabsstelle Kultur und Stiftungen war eng in die Erstellung des BidBooks eingebunden.
Eine enge Zusammenarbeit von Projektbüro und Verwaltung wird auch für die potenzielle Durchführung eines Kulturhauptstadtjahres von Bedeutung sein. Für die Umsetzung größerer Veranstaltungen würden auch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Hildesheim eingebunden werden müssen – mit den positiven identitätsstiftenden Effekten. Der Vergleich mit dem Tag der Niedersachsen 2015 ist durchaus angemessen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Belastung diejenige des Stadtjubiläums weit übersteigen würde, denn ein Kulturhauptstadtjahr ist kein Großevent im klassischen Sinne, sondern setzt sich aus einer Vielzahl von Veranstaltungen zusammen, die überdies gemäß dem Konzept für Hi2025 auf den Landkreis verteilt stattfinden würden. Durch die Auslagerung auf eine GmbH würden für den regulären Betrieb des Projektbüros neben der geplanten Einlage keine weiteren Ressourcen der Stadt Hildesheim benötigt werden – eine enge Zusammenarbeit mit Beteiligungsmanagement, Büro des Oberbürgermeisters und Stabsstelle Kultur und Stiftungen muss jedoch zwingend auch in der Umsetzungsphase erfolgen.
Langzeitwirkung
- Stärkung von Wirtschaft und Tourismus
Für den Fall, dass Hildesheim den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ erhalten sollte, ergeben sich vielfältige, positive Langzeiteffekte. Dies sind v.a. ein deutlich erhöhter Bekanntheitsgrad sowie ein erheblich verbessertes Image. Der Titel würde die Stadt und die Region Hildesheim auch europaweit bekannt machen. Davon würden allen voran gastronomische und touristische Einrichtungen, aber auch der Einzelhandel (Stärkung Innenstadt) und hiesige Unternehmen profitieren. So würden z.B. die Erhöhung der Attraktivität und des Bekanntheitsgrades der Region die Fachkräftegewinnung deutlich erleichtern und damit Unternehmensabwanderungen bzw. Teilverlagerungen abwenden. Damit verbunden wäre eine nachhaltige Stärkung der gesamten Region in wirtschaftlicher Hinsicht.
- Förderung der kulturellen Vielfalt
Von der Kulturhauptstadt profitierten natürlich in besonderer Weise auch die vielfältigen Kultureinrichtungen und -akteurinnen bzw. akteure der Region. Hildesheim erhielte die Chance, sich als Ort junger Kultur und Kunstproduktion auch langfristig auf der europäischen Landkarte zu positionieren und (sich), dank des europäischen Austausches und der Förderung der kulturellen Vielfalt und Verständigung, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabechancen für breitere Bevölkerungsschichten zu eröffnen.
Anlage/n: ///
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