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Vorlage - 19/188  

Betreff: Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wagner, Lene
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Beteiligt:Dezernat A
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Demographie Vorberatung
02.07.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie, des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration, des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport sowie des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.08.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
26.08.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
28.08.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

1 Hintergrund

 

Die Stadt Hildesheim, der Landkreis und die weiteren 17 Kommunen im Landkreis Hildes­heim haben sich gemeinsam ins Rennen um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ begeben; ein ambitioniertes Vorhaben und ein Bekenntnis dazu, das beachtliche kulturelle Potenzial der Region weiterzuentwickeln und für eine nachhaltige Regionalentwicklung zu erschließen.

 

Nachdem die Idee maßgeblich in der Hildesheimer Bürgerschaft entstanden ist und vom eigens gegründeten Freundeskreis 2025 der Kulturregion Hildesheim e.V. (im Folgenden Freundeskreis) vorangetrieben wurde, beauftragte der Rat der Stadt Hildesheim die Ver­waltung mit Beschluss vom 03.04.2017 (Vorlage 17/106-1), unter Einbindung des Land­kreises und weiterer Partnerinnen und Partner ein begründetes, nachhaltiges Bewerbungs­konzept vorzubereiten, das

 

- die Bestandsaufnahme, Entwicklung und Beteiligung der Kultur- und Bildungseinrichtun­gen, inklusive der Freien Kulturszene, berücksichtigt,

- die vorhandenen stadtteil- und regionalbezogenen, inklusiven, sozialen und soziokultu­rellen Angebote im Konzept erfasst, stärkt und ausbaut,

- die Erstellung eines verbindlichen, regionalen Kulturentwicklungsplanes für Stadt und ggf. Landkreis, der als wesentliches Element nachhaltige Ergebnisse über 2025 hinaus beinhaltet und sichert und

- die Finanzierung transparent darstellt.

 

Umfassende Informationen zum Projekt „Kulturhauptstadt Europas 2025“, dem Ausschrei­bungsverfahren und der Genese der Hildesheimer Bewerbungsidee enthält die Vorlage 17/053.

 

Am 01. März 2018 schlossen 17 Landkreiskommunen und die Stadt Hildesheim gemeinsam mit dem Landkreis Hildesheim eine „Interkommunale Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich Kultur“ (IKV). Als gemeinsames Ziel nennt die Vereinbarung die umfassende Stär­kung der regionalen Kulturlandschaft und eine nachhaltige, gleichberechtigte Teilhabe der gesamten Bevölkerung am breiten Spektrum von Kultur und Bildung in der Region Hildes­heim sowie die Vorbereitung der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025. Auch die Gemeinde Söhlde fasste Anfang 2019 den Beschluss, der Vereinbarung nachträg­lich beizutreten.

 

Das Budget für die Jahre 2018 bis 2019 betrug durchschnittlich jährlich rund 340.000,00 Euro, von denen die Stadt Hildesheim je 100.000,00 Euro inklusive einer Personalstelle zur Verfügung stellte, der Landkreis Hildesheim ebenfalls je 100.000,00 Euro und die Landkreiskommunen jährlich rund 53.000,00 Euro. Für die Restsumme konnten mit Hilfe des Freundeskreises zahlreiche Sponsorinnen und Sponsoren gewonnen werden (siehe 2.2.4). Überdies beteiligte sich das Bistum Hildesheim, indem eine halbe Personal­stelle für die Leitung des Projektbüros KULTURHAUPTSTADT Hi2025 (im Folgenden Projektbüro) zur Verfügung gestellt wurde.

 

Anfang November 2017 nahm das Projektbüro seine Arbeit auf, ab Mai 2018 in eigenen, von drei Studierenden des Fachbereichs Gestaltung der HAWK individuell umgestalteten Räum­lichkeiten eines leerstehenden Ladenlokals in der Bernwardstraße 32 inmitten der Fußgän­gerzone von Hildesheim.

 

In der Folge entwickelte das Projektbüro, mit Unterstützung des Freundeskreises, der Kultur­büros von Stadt und Landkreis, der Stadtverwaltung, der Hochschulen, Hildesheim Marke­ting GmbH, der HI-REG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region mbH (im Folgenden HI-REG) sowie zahlreicher weiterer Partnerinnen und Partner und unter Ein­bindung der Kulturszene, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern innerhalb von ca. eineinhalb Jahren das vorliegende Bewerbungskonzept.

 

2 Der Bewerbungsprozess

 

2.1 Organisationsstruktur

 

Die Interkommunale Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich Kultur regelt die Organisationsstruktur des Bewerbungsverfahrens. Während dem Projektbüro die Steuerung des gesamten Prozesses obliegt, wurde eine Lenkungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Institutionen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen einge­richtet, der Oberbürgermeister, Landrat sowie der Sprecher der kreisangehörigen Kommu­nen vorsitzen. Weiterhin erfolgt regelmäßig eine Berichterstattung an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis.

 

2.2 Bisherige Aktivitäten im Bewerbungsprozess

 

2.2.1 Einbindung der Bevölkerung

 

Ein wichtiger Bestandteil des Bewerbungsprozesses ist es, Anliegen und Ziele der Bewer­bung den Bürgerinnen und Bürgern der Region bekanntzumachen und auch deren Ideen und Impulse zu berücksichtigen. Das Projektbüro führte hierzu diverse, teils partizipative Kampagnen (u.a. „DAS NENN’ ICH KULTUR“ und „Jenseits der Angst“ in Zusammenarbeit mit der HAWK) sowie Veranstaltungen (z.B. „Pecha-Kucha-Night Vol. 1 - Europageschichten aus Hildesheim“) durch. Bei der „Tour de Landkreis“, die in Kooperation mit dem KreisSportBund Hildesheim stattfand, wurde ein Großteil des Landkreises in 20 Stunden und 25 Minuten läuferisch, auf dem Fahrrad, Mofa oder Pferd erschlossen. Nach einem Aufruf des Freundeskreises beteiligten sich außerdem mehr als 2025 Schülerinnen und Schüler am Plakatwettbewerb „DAS NENN’ ICH EUROPA“. Und unter dem Titel „DAS NENN’ ICH HEILIG“ fand im vollbesetzten Audimax der Universität Hildesheim eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Religionen zu einem der für die Bewer­bung relevanten Themenfelder „Bekenntnisse“ statt. Dass die Bewerbung Begeisterung zu wecken und Kräfte zu bündeln vermag, wurde u.a. dadurch deutlich, dass ganz unabhängig vom Projektbüro zahlreiche Ideen und Aktionen entstanden, beispielsweise die „Hildes-Hymne“, ein Kooperationsprojekt der Musikschule Hildesheim und dem Gymnasium Andreanum, oder die Aktion „Kießling&Kaffka machen Kulturhauptstadt – eine musikalische ImproComedy“ im TfN.

 

2.2.2 Inhaltliche Vorbereitung der Bewerbung

 

Die inhaltliche Vorbereitung der Bewerbung fand unter Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie einer breiten Fachöffentlichkeit statt. Um die in der Region virulenten Themen zu berücksichtigen, besuchte das Projektbüro alle Städte und Gemeinden im Landkreis. In zahlreichen Fachgesprächen und Arbeitsgruppen wurden die Themensammlungen geschärft und in erste Projektideen überführt. Auch hier war zu beobachten, dass die Bewerbung Prozesse in Gang setzen und zu Projekten inspirieren kann, so zum Beispiel die Befragung „Alfeld fragt Alfeld“ als Beitrag zur lokalen Kulturentwicklung, die erste Jugendkonferenz im Landkreis Hildesheim, der sogenannte „Wirtschaftsgipfel“ in Sarstedt oder auch die Exkur­sion in die Kulturhauptstadt Europas 2018 Leeuwarden, bei der die freie Kulturszene ge­meinsam mit dem Freundeskreis auf Entdeckertour ging.

 

Besonders hervorzuheben ist auch hier das überragende Engagement des Freundeskreises sowie die Kooperationen mit dem IQ-Interessengemeinschaft Kultur Hildesheim und dem Netzwerk Kultur und Heimat, die die inhaltliche Arbeit in besonderem Maße unterstützt und vorangebracht haben, sowie mit der HI-REG, die gemeinsam mit dem Projektbüro eine große Diskussionsveranstaltung zur Rolle der Kultur- und Kreativwirtschaft für die Bewer­bung als Kulturhauptstadt Europas durchführte. Seit August 2018 erhält das Projektteam Unterstützung von einer dänischen Kulturhauptstadt-Expertin, die in regelmäßigen Abstän­den zum Verfahren berät. Auch wurde ein Beratungsgremium aus neun Expertinnen und Experten aus Stadt und Landkreis sowie internationalen Künstlerinnen und Künstlern gegründet, die das Projektteam bei der Konzeption und Ausarbeitung des künstlerischen Konzepts unterstützten.

 

In einem offenen „Call for Ideas“ wurden Projektideen aus der gesamten Kulturszene gesammelt. Zahlreiche dieser Ideen wurden aufgegriffen und fanden – zu größeren Projekt­clustern zusammengestellt – Eingang in das künstlerische Konzept der Bewerbung. Darüber hinaus wurden zahlreiche Gespräche geführt, die in Projektideen und mögliche Kultur­hauptstadt-Partnerschaften mündeten, z.B. mit den Hochschulen, dem Management des UNESCO Welterbes Fagus-Werk in Alfeld oder der Hall Art Foundation in Derneburg.

 

Für die Erarbeitung der Inhalte waren neben dem Projektbüro zahlreiche weitere Part­nerinnen und Partner und Fachbereiche der Stadt Hildesheim eingebunden, allen voran die Stabsstelle Kultur und Stiftungen sowie der Fachbereich Finanzen/Zentrales Controlling und das Beteiligungsmanagement der Stadt, das Kulturbüro des Landkreises sowie Hildesheim Marketing.

 

2.2.3 Entwicklung einer kulturellen Langzeitstrategie

 

Für die Entscheidung, ob eine Bewerberstadt bzw. -region in die zweite und finale Auswahl­runde und damit auf die sog. Shortlist kommt, sind das Vorhandensein und die Qualität einer kulturellen Langzeitstrategie von zentraler Bedeutung. Dabei ist wichtiger, dass ein strate­gischer Entwicklungsprozess angestoßen ist, als dass die Strategie beschlossen wurde. Für die Endauswahl ist eine politisch beschlossene Kulturstrategie dann zwingende Voraus­setzung. Die Europäische Union möchte hiermit sicherstellen, dass der Bewerbung ein lang­fristiges Konzept und ein Bekenntnis zur Kultur zugrunde liegen. Unter Federführung der Stabsstelle Kultur und Stiftungen entwickelte die Stadt Hildesheim unter breiter Beteiligung der Kulturszene die Kulturstrategie Hildesheim 2030 (vgl. Vorlage 19/165), während im Land­kreis derzeit ein Regionales Entwicklungskonzept und ein Konzept für die touristische Ent­wicklung entstehen.

 

2.2.4 Sponsoring

 

Dank des großen Engagements und der erfolgreichen Akquise des Freundeskreises unter­stützen die Bewerbung finanziell mehr als 25 Unternehmen und Institutionen aus der Region, die offiziell als „KULTURBEREITER/INNEN“ bezeichnet werden. Für das Jahr 2018 wurden insgesamt 84.100,00 Euro in die Bewerbung investiert, für das Jahr 2019 sind bereits 87.100,00 Euro vertraglich zugesichert.

 

2.3 Weiterer Ablauf des Bewerbungsverfahrens

 

Auf der Grundlage der Ausschreibung zur Aktion Kulturhauptstadt Europas (vgl. Vorlage 17/053) und des vorliegenden Bewerbungskonzepts wird die Stadt Hildesheim als sogenan­nte „Lead City“ die Bewerbungsschrift um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025, das so­genannte Bid Book, bei der nationalen „Managing Authority“, der Kulturstiftung der Länder, einreichen. Das weitere Bewerbungsverfahren läuft wie folgt ab:

 

bis 31.08.2019

Absichtserklärung zur Einreichung einer Bewerbung

bis 30.09.2019

Einsendung des Bewerbungsdokuments „Bid Book“ in digitaler und gedruckter Form

10.-12.12.2019

Präsentation der Bewerbung vor der zwölfköpfigen europäischen Jury in Berlin.

voraussichtlich Ende 2019

Verkündung der Shortlist und Empfehlungen der Jury

im Falle des Shortlistings:

 

Juli 2020

Frist für die Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen

voraussichtlich Sommer 2020

Besuch einer Delegation der europäischen Jury in Hildesheim

September/Oktober 2020

Entscheidung der Jury und Bekanntgabe der deutschen Kulturhauptstadt Europas 2025

 

2.4 Kosten und Finanzierung des weiteren Bewerbungsverfahrens

 

Sollte Hildesheim auf die Shortlist der deutschen Bewerberstädte gelangen, bedeutet dies für die nur neun Monate umfassende, aber intensive zweite Bewerbungsphase einen erheb­lichen Aufwand. Im Wesentlichen gilt es, die Bewerbungsschrift zu überarbeiten und die Umsetzung des Veranstaltungsjahres zu konkretisieren. Zahlreiche Inhalte müssen neu erarbeitet werden; zentrale Teile der ersten Version, insbesondere das künstlerische und kulturelle Konzept und die Programmpunkte müssen konkretisiert werden. Aus den bereits differenzierten Projektideen der ersten Runde müssen Veranstaltungsplanungen mit konkre­ten Orten, Zeiten, Namen von Mitwirkenden und Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie Kostenschätzungen entstehen. Weiterhin gilt es, einen eintägigen Besuch der europä­ischen Jury in der Stadt zu planen und durchzuführen.

 

Der Zeitfaktor ist dabei von erheblicher Bedeutung. Denn abzüglich der Zeiten für die Produktion des Buches mit Layout, Übersetzung etc. bleiben nur ca. 4 bis 5 Monate.

 

Das Büro muss nicht nur erhalten, sondern parallel ausgebaut werden. Es sind mindestens noch zwei Vollzeitstellen zu besetzen: eine Künstlerische Leitung sowie eine Projektmanagerin bzw. ein Projektmanager für den Bereich Internationales. Die Arbeit in Arbeitsgruppen und Gremien sowie an den kulturellen Langzeitstrategien gehen unter Zeit­druck weiter.

 

Durch zusätzliches Personal und andere, notwendige Aufwendungen (u.a. vermehrte Teil­nahme an Konferenzen, Vorbereitung der Evaluation, europäisches Networking, höherer Beratungsbedarf in der zweiten Auswahlrunde, Finanzierung des Jurybesuchs in Hildesheim) werden insgesamt höhere Ausgaben entstehen. Für den Fall, dass Hildesheim in die „zweite Runde“ kommt, ist für das Jahr 2020 im Vergleich jeweils zu den Jahren 2018 und 2019 von Mehraufwendungen in Höhe von ca. 110.000,00 Euro auszugehen.

 

Zur Finanzierung müssten Stadt Hildesheim, Landkreis Hildesheim und die restlichen Land­kreiskommunen ihre Interkommunale Vereinbarung verlängern und die dort vereinbarten Beiträge wie folgt erhöhen:

 

- Stadt und Landkreis Hildesheim von je 100.000,00 Euro auf 130.000,00 Euro (entspricht für die Stadt Hildesheim ca. 1,30 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner),

- die restlichen Landkreiskommunen von 0,30 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner auf 0,60 Euro;

- das entspricht im Vergleich zu 2019 erhöhten Mitteln um 110.000,00 Euro.

 

 

2019

2020

 

pro Einwoh-ner/in ca.

Betrag

Pro Einwoh-ner/in ca.

Betrag

Stadt Hildesheim

1,00 €

100.000 €

1,30 €

130.000 €

Landkreis Hildesheim

 

100.000 €

 

130.000 €

restl. Landkreiskommunen

0,30 €

53.000 €

0,60 €

106.000 €

Sponsoring

 

87 000 €

 

84.000 €

GESAMT

 

340.000 €

 

450.000 €

 

Konsequenzen im Falle des Ausscheidens

 

Voraussichtlich werden neben Hildesheim sieben weitere deutsche Städte Bewerbungen einreichen, namentlich Nürnberg, Hannover, Gera, Magdeburg, Zittau, Dresden und Chemnitz (übrigens: Die meisten von ihnen planen, ihr Umland einzubeziehen; ob jedoch wie im Falle Hildesheims eine konsequent regionale Bewerbung abgegeben wird, ist unklar). Im Verlauf des Bewerbungsprozesses besteht an zwei Punkten die Möglichkeit auszuscheiden. Sollte Hildesheims Bewerbung nicht für die Shortlist ausgewählt werden, wäre die Stadt zum 01.01.2020 ausgeschieden. Sollte sie zwar auf die Shortlist kommen, nicht jedoch zur Kultur­hauptstadt gewählt werden, wäre sie Ende 2020 ausgeschieden.

 

Gerade um vom Bewerbungsprozess auch in diesem Fall zu profitieren, muss gewährleistet sein, dass die Errungenschaften aus dem Prozess nachhaltig gesichert werden. Die wich­tigste Grundlage hierzu bilden die Kulturstrategie der Stadt und das derzeit in Entwicklung befindliche Regionale Entwicklungskonzept. Hier sind die zentralen Themen und Ziele der Kulturhauptstadtbewerbung mit Blick auf langfristige Entwicklungen festgeschrieben. Aber gerade die intensive regionale Zusammenarbeit und geteilte Ambition zur Entwicklung der gesamten Region sollte nach Möglichkeit erhalten bleiben und eine sichtbare Verankerung finden. Dies könnte beispielsweise dadurch Ausdruck bekommen, dass für einige der geplanten Projekte und Vorhaben eine alternative Finanzierung und Umsetzungsplanung entwickelt werden.

Laut politischem Beschluss der Stadt Hildesheim (Vorlage 18/425, Änderungsliste Ziff. XI) soll der Betrag, der in den Jahren 2018 und 2019 für die Kulturhauptstadtbewerbung zur Verfügung stand, auch in Zukunft für den Kulturbereich bereitgestellt werden. Gemeinsam mit dem Landkreis und den übrigen Landkreiskommunen sollte frühzeitig eine Meinungsbildung erfolgen, ob und inwiefern die Zusammenarbeit auch im Falle des Ausscheidens weitergeführt wird, um das bisher Erreichte nachhaltig zu sichern.

 

3 Hildesheims Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025

 

3.1 Ziele

 

Die Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025 ist kein finanzielles Vabanque-Spiel, sondern dient der nachhaltigen und langfristigen finanziellen Konsolidierung und der Ver­besserung der Wettbewerbsfähigkeit der Region. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Kultur und Kunst gerade in der Provinz und in ländlichen Räumen eine Schlüsselrolle für eine positive Standortentwicklung spielen können, hat die Kulturhauptstadtbewerbung den An­spruch, den Landkreis Hildesheim als eine lebendige, kreative und vernetzte Region sowie als zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort zu positionieren.

 

Die Ernennung als Kulturhauptstadt Europas und die Ausrichtung eines Kulturhauptstadt-Jahres in 2025 würde dazu beitragen, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Hildes­heim und der Landkreiskommunen nachhaltig zu optimieren, beispielsweise durch eine ver­besserte (inter)nationale Wahrnehmung, größere touristische Attraktivität, mehr Arbeitsplätze im Gastronomie- und Hotelgewerbe oder durch einen weiteren Anstieg der Studierenden­zahlen an den örtlichen Hochschulen. Nicht nur, aber insbesondere im touristischen Seg­ment sind direkte und messbare Effekte zu erwarten.

 

Das vielfach diskutierte gesellschaftliche Auseinanderdriften ist in der Region Hildesheim glücklicherweise nicht so virulent wie anderswo. Nichtsdestotrotz ist es für die Entwicklung von Stadt und Landkreis von entscheidender Bedeutung, positive Gegenmodelle gegenüber dem allgemeinen Trend zur Urbanisierung zu bieten. Dass durch das gemeinschaftlich getragene Großprojekt Kulturhauptstadt Europas neuer Zusammenhalt, Identifikation und Aufbruchsstimmung entstehen können, lässt sich bereits nach der ersten Bewerbungsphase feststellen. Die konsequent internationale Ausrichtung verspricht wiederum, die Trends, Dis­kurse und die Atmosphäre der europäischen Metropolen in die Region zu tragen.

 

In Zeiten zunehmender Individualisierung und sozialer Segregation ist es zudem von großer Bedeutung, Möglichkeiten der Identifikation und Teilhabe anzubieten. Hier bietet der Kultur­bereich vielfältige Anknüpfungsmöglichkeiten. Ob und in welcher Intensität Menschen an Kultur teilhaben, hängt jedoch ganz wesentlich von ihrem sozioökonomischen Status ab. Kulturelle Angebote insbesondere der Einrichtungen der Hochkultur erreichen lt. Studien zur Nicht-Besucherforschung hauptsächlich diejenigen, für die Kulturbesuche zur (bildungs)bür­gerlichen Identität gehören. Kultur zu erleben – oder gar „Kennerin“ oder „Kenner“ zu sein –, ist insofern Statussymbol und Distinktionsmerkmal gesellschaftlicher Eliten. Und auch für Kinder und Jugendliche ist der Zugang zu Kultur oftmals abhängig von ihrer sozialen Lage. Im Klartext: Es profitieren in erster Linie diejenigen von der Begegnung mit Kunst und Kultur, die über das Elternhaus damit in Berührung kommen. So werden ungleiche Chancen unter Umständen reproduziert oder gar verstärkt. Deswegen verlangt bereits die Ausschreibung zur Kulturhauptstadtbewerbung langfristige Verzahnungen von Schule und Kindertages­betreuung mit dem Kulturbereich.

 

Die Bewerbung Hildesheims als Kulturhauptstadt steht für den Willen zur Ermöglichung kultureller Teilhabe sowie für ein neuartiges Qualitätsverständnis: Nicht nur höchste künstle­rische Leistung, sondern je nach Angebot auch größtmögliche Teilhabe, Bedarfsgerechtig­keit und Mitgestaltungsmöglichkeiten und die Möglichkeiten der interkulturellen Begegnung gehören hierzu – und schließen einander im Übrigen nicht aus.

 

Ziel des Bewerbungskonzepts ist deswegen eine konsequent inklusive Ausrichtung, selbst­verständlich auch mit Blick auf finanzielle, bauliche, psychische und sprachliche Barrieren.

 

Von den wirtschafts- und sozialpolitischen Ambitionen des Projekts profitiert natürlich gerade auch der Kulturbereich. Kulturangebote erhalten neue gesellschaftliche Bedeutung, sie errei­chen neue und andere Publikumskreise, Kulturschaffende qualifizieren sich weiter, und die kulturelle Infrastruktur wird gestärkt. Im ehrenamtlichen Bereich ist mit einer deutlich erhöhten Beteiligung, gerade auch von jungen Menschen, zu rechnen. Nicht zuletzt geht mit dem Projekt ein deutlich erweitertes Kulturverständnis einher, das Potenziale für eine zeit­gemäße, transdisziplinäre Herangehensweise mit sich bringt und den Anspruch hat, Zukunftsfragen zu thematisieren und notwendige Transformationsprozesse zu erleichtern.

 

Um es klar zu sagen: Die erwarteten Effekte für die ganze Region sind stark und beziehen sich auf die wirtschaftliche Dynamik und Zukunftsfähigkeit der Region, auf die Verbesserung der Chancengleichheit und der Teilhabegerechtigkeit und reichen weit über den kulturellen Bereich hinaus. Allerdings spielen hierbei multiple, teils kommunal gar nicht beeinflussbare Faktoren eine Rolle, sodass die spezifische Wirkung des Kulturhauptstadt-Projekts nicht einfach mess- und nachweisbar sein wird.

 

Die folgenden Zielformulierungen beinhalten deswegen nur diejenigen Bereiche, auf die ein mögliches Kulturhauptstadtprojekt allein oder maßgeblich Einfluss nehmen kann und die deswegen auch eindeutig überprüfbar sind (als Grundlage für die Evaluation werden sie sich im Laufe ihrer konkreten Ausgestaltung voraussichtlich noch weiterentwickeln. An der grund­legenden Ausrichtung wird sich jedoch nichts verändern).

 

3.1.1   Kulturelle Effekte:

 

- Die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas und die Durchführung des Veranstaltungs­jahres führen zu einer deutlich gestärkten gemeinsamen regionalen Identität.

- Das Bewusstsein für die Zukunftsfragen der Region und Europas und für nachhaltige Entwicklung wird gestärkt.

- Es entwickelt sich ein breiteres, internationaleres kulturelles Angebot, das das Interesse für das gemeinsame europäische Kulturerbe und die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Kulturen deutlich erhöht, insbesondere durch:

-            nachhaltige internationale Kooperationen der lokalen Kulturszene,

-       Mehrsprachigkeit im Angebot und im Marketing,

-                    Akzeptanz und Verbesserung der Kompetenz, sich auf Englisch zu verständigen und

-       die Möglichkeit auch für die lokale Kulturszene, neue Projekte und Formate zu reali­sieren.

- Die kulturellen Einrichtungen, Initiativen und Vereine werden nachhaltig gestärkt, z.B. in Bezug auf neue Fördermöglichkeiten, z.B. durch Erschließung neuer Publikumskreise und durch intensive sektorübergreifende Vernetzung.

- Kultur wird sichtbarer, z.B. durch Nutzungen und Interventionen im Öffentlichen Raum oder durch Zwischennutzungen von Leerständen.

 

3.1.2 Soziale Effekte:

 

- Der Zusammenhalt und die Solidarität im Landkreis werden gestärkt.

- Die Identifikation mit dem kulturellen Erbe wird gestärkt.

- Die bestehenden Kulturangebote und -einrichtungen richten sich konsequenter inklusiv aus.

- Das kulturelle Programm der Kulturhauptstadt erreicht im gesamten Landkreis deutlich breitere und diversere Bevölkerungskreise als das „übliche“ regionale Kulturangebot, mit nachhaltigen Effekten auf Letzteres.

- Breite Bevölkerungskreise und insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus allen Bevölkerungsgruppen und -schichten gestalten das Kulturhauptstadtjahr mit und neh­men so aktiv am gesellschaftlichen Leben teil.

- Zahlreiche Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie außerschulische Bildungsein­richtungen im Landkreis sind am Kulturhauptstadtprogramm aktiv beteiligt. 

- Unterschiedliche Gruppen und Communities kommen bei der Gestaltung des Projekts und bei gemeinsamen Erlebnissen zusammen.

- Der interkulturelle und interreligiöse Dialog wird deutlich intensiviert.

 

3.1.3 Wirtschaftliche Effekte:

 

Die Basis hierzu findet sich in der Evaluation der wirtschaftlichen und finanziellen (Lang-) Zeiteffekte verschiedener Kulturhauptstädte (z.B. Mons/Belgien 2015, „Ruhr 2010“ sowie der EU-Studie „European Capitals of Culture: Success Strategies und Long Term Effects“).

 

- Das Image der Stadt verbessert sich. Der nationale sowie der internationale Bekannt­heitsgrad der Stadt steigen deutlich und nachhaltig an.

- Insbesondere für die Wirtschaft im Landkreis Hildesheim ergibt sich ein sogenannter „Return on Invest“. Aus den Erfahrungen vergangener Kulturhauptstädte gehen Exper­tinnen und Experten von einer Hebelwirkung von mindestens 1:6 aus. Das bedeutet, dass jeder investierte Euro rund sechs Euro Umsatz erzeugt. 

- Es ist mit einem deutlichen und nachhaltigen Anstieg touristischer Besuche in Stadt und Landkreis Hildesheim zu rechnen:

 

a)   Übernachtungsgäste

 

Ausgangslage:

 

Der Landkreis Hildesheim verfügt über eine Unterkunftskapazität von 5.625 Betten in 104 gewerblichen Beherbergungsbetrieben.

 

Seit 2006 blickt der Landkreis auf eine steigende Entwicklung der touristischen Nach­frage zurück.

 

Mit einem Anstieg von rund 80 % bei den Ankünften und 69 % bei den Übernach­tungen hat sich der Tourismus im Landkreis Hildesheim in den gewerblichen Beher­bergungsbetrieben sehr positiv entwickelt.

 

Von den insgesamt ca. 2 Mio. Übernachtungen entfallen ca. 34,5 %, also 690.000 auf gewerbliche Beherbergungsbetriebe.

 

Annahme: deutlicher Anstieg der Hotelübernachtungen ab Titelvergabe ggü. Vorjahr (Basis 2022) schon vor 2025 und nachhaltig auch nach 2025 (z.B. Ruhr 2010), mindestens:

 

2024: +   30.000 durchschnittlich +    83 Ü/Tag im LK

2025: + 200.000 durchschnittlich +  548 Ü/Tag im LK

2026: +   50.000 durchschnittlich +  137 Ü/Tag im LK

2027: +   50.000 durchschnittlich +  137 Ü/Tag im LK

 

- zusätzliche Effekte durch Wohnmobiltourismus (einkommensstarke und konsum­freudige Zielgruppe),

- keine Betrachtung von Privatübernachtungen.


b)   Tagesgäste

 

Annahme: deutlicher Anstieg der Tagesgäste (TG) ab Titelvergabe ggü. Vorjahr (Basis 2022) schon vor 2025 und nachhaltig auch nach 2025, mindestens:

 

2024: +   50.000 durchschnittlich +     137 TG/Tag im LK

2025: + 500.000 durchschnittlich +  1.370 TG/Tag im LK

2026: +   50.000 durchschnittlich +     137 TG/Tag im LK

2027: +   50.000 durchschnittlich +     137 TG/Tag im LK

 

c)                Touristische Wertschöpfung

 

Beispielrechnung, die sich ausschließlich auf die Übernachtungen im gewerblichen Bereich im Betrachtungszeitraum 2024 - 2026 bezieht:

 

Annahme:
330.000 zusätzl. Hotelgäste (> 140 €/Tag) Bruttoumsatz ca. 46,2 Mio. €
und 650.000 zusätzl. Tagesgäste (> 32 €/Tag) Bruttoumsatz ca. 20,8 Mio. €

 

-          Profiteurinnen und Profiteure: Hotels, Gastronomie, Kulturszene, Einzelhandel, Taxiunternehmen, lokale KMU, Handwerk, UNESCO Welterbestätten

-          Kommunale Unternehmen (z.B. RPM, z.B. Kurbetrieb Bad Salzdetfurth), ÖPNV

-          Kommunale Haushalte (Nettosteuerertrag je € touristischem Umsatz > 0,01 Euro, mindestens 670.000,00 Euro direkter Steuerrückfluss)

-          ggf. zusätzliche Ertragspotentiale durch gezielte Beherbergungssteuer (2,00 Euro/Nacht 660.000,00 Euro) sowie erhöhte Ertragspotenziale aus Park­gebühren

 

3.1.4 Evaluation

 

Auf die Evaluation und Ergebnissicherung des Projekts legt das Programm „Kulturhauptstadt Europas“ großen Wert. Um den Erfolg und die Legitimation des Projekts nachzuweisen, sind hierfür hohe, einheitliche Standards definiert. Für die Bewerbung Hildesheim soll eine prozessbegleitende Evaluation insbesondere auch zur Steuerungsunterstützung des Vorbe­reitungsprozesses dienen. Die Grundlage bilden die im Bewerbungskonzept erklärten Ziele, die seitens der EU herausgegebenen Richtlinien zur Evaluation und darauf aufbauend ein Set aus vorgegebenen und eigenen Indikatoren (z.B. Publikumszahlen, touristische Zahlen, Medienreichweite, Umfragen zu bestimmten Aspekten und Fragestellungen, aber auch quali­tative Untersuchungen z.B. der Medienberichterstattung). Auf Basis einer verlässlichen Datengrundlage, die nach Möglichkeit bereits den Zeitraum der Bewerbung betrifft, soll die Evaluation als begleitendes „Monitoring“ des Durchführungsprozesses aufgebaut werden, aber auch die nachhaltigen Ergebnisse und Wirkungen des Projekts in den Blick nehmen. Nicht zuletzt mit Blick auf diese langfristige Evaluation ist ein Budget für die Jahre 2026 ff. vorgesehen. Für deren Durchführung soll auf unabhängige und professionelle Institutionen zurückgegriffen und mit bestehenden Forschungsnetzwerken zum Programm „Kulturhaupt­stadt Europas“ zusammengearbeitet werden.

 

3.2 Das kulturelle Konzept

 

Das Projekt „Kulturhauptstadt Europas“ zielt nicht auf ein turbulentes Veranstaltungsjahr, sondern auf eine nachhaltige Regionalentwicklung mit den Mitteln von Kunst und Kultur. Dennoch sind natürlich die künstlerischen und kulturellen Projekte wesentlich für die Bewer­bung und die Durchführung des Kulturhauptstadtjahres. In ihnen sollen Herkunft und Zukunft in Verbindung gebracht und insbesondere die Zukunftsfragen einer Region aufgegriffen, entdeckt, beleuchtet und so einem breiteren Diskurs in Stadt, Land und Europa zugänglich gemacht werden.

 

3.2.1 Herleitung

 

Hildesheim und die Region sind immer Orte der Kultur gewesen. Schon die Gründung als Bischofssitz und der damit verbundene Mythos zeugen von der Fähigkeit, das Notwendige (Wahl Hildesheims wegen der günstigen Lage an der Kreuzung von Handelswegen) mit den geeigneten Bildern und Vorstellungen zu versehen. Der Ort steht für einen Austausch von Handel und Ideen, der prägend für die Gegend wurde. Daraus entstand ein Zentrum mittel­alterlicher Macht und Kultur. Eine bedeutende Bildungsstätte. Ausbildung von Kaisern, von hohem Klerus, von „movers and shakers“. Zu den Hochzeiten, unter Bischof Bernward bzw. während des Ottonischen Reichs, war Hildesheim eine bedeutende europäische Stadt, ihr Vorbild (wie es sich in Bernward-Tür und Bernward-Säule zeigt) war Rom.

 

3.2.2 Herausforderungen

 

Identität.

 

Spätestens nach der Zerstörung der Stadt Hildesheim im Zweiten Weltkrieg waren von der mittelalterlichen Größe nicht einmal mehr die Fachwerkbauten geblieben. Die Wiederauf­bauten in den 50iger und 60iger Jahren wurden nicht wie ein Neubeginn bewertet, sondern wie Narben, die nachhaltig an die große Wunde des Krieges erinnern. Die Tatsache wiederum, dass in Dörfern und Städten der Region das historische Fachwerk noch erhalten ist, entzieht sich oftmals sogar der Kenntnis der Stadtbevölkerung. Und dort fehlt es oftmals an Ressourcen, die vorhandenen baukulturellen Schätze angemessen in Szene zu setzen. Die Beschädigung der Stadt ging einher mit einer Beschädigung der Identität. In der Folge hat sich Hildesheim mit einer Selbstwahrnehmung der Durchschnittlichkeit und einer bestimmten Art von Normalität abgefunden: Ein Leben im Schatten der großen Nachbarn mit ihrer wirtschaftlichen und akademischen Kraft. Es entstand eine negative Provinzialisierung: Mit kleinen Alltagsdingen beschäftigt, nicht mit den großen Themen der Welt: Klima, Migra­tion, Wohnen, Mobilität, Arbeit.

 

Bekenntnisse.

 

Worauf Stadt und Region sich immer verlassen konnten, gerät ins Wanken: Die Religion. Die letzten Nachrichten, die überregional wahrgenommen wurden, waren verheerend und hatten, zumindest auch, eine religiöse Konnotation: Ein Salafisten-Hotspot in Niedersachsen und diverse Fälle sexualisierter Gewalt im Bistum Hildesheim. Die Selbstverständlichkeiten eines christlichen Hildesheims sind vorüber. Der Anteil der nichtchristlich Religiösen und der Men­schen, die sich keiner Religion zurechnen, ist signifikant gestiegen. Was heißt das für die Stadt der Kirchen und ihr Selbstverständnis?

 

Kein Kapital.

 

Nach dramatischer Schrumpfung von Industriebetrieben und Schließung von Kasernen entstanden erhebliche finanzielle Schieflagen im Landkreis Hildesheim. Überdies zeigt sich verstärkt ein wirtschaftliches Auseinanderdriften der einzelnen Kommunen mit teils bedroh­lichen wirtschaftlichen und demografischen Prognosen. Die geringe Finanzkraft bis hin zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit durch Zukunftsverträge einzelner Kommunen mit dem Land Niedersachsen führte zu geringen Gestaltungsmöglichkeiten und einer Haltung, irgend­wie über die Runden kommen zu müssen. Dementsprechend hat auch die Bewerbung zur Kulturhauptstadt eines der geringsten Budgets aller Bewerberstädte.

 


Unsichtbarkeit.

 

Schon heute haben 30 % der Hildesheimerinnen und Hildesheim eine Migrationsgeschichte. Dennoch sind diese kaum repräsentiert in wesentlichen Gremien in Politik, Wirtschaft, Kultur und auch im Kulturhauptstadt-Bewerbungsprozess.

 

An Stiftung Universität Hildesheim, der HAWK und der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege sind über 11.000 Studierende eingeschrieben, die merkwürdig wenig das Stadtbild prägen.

 

3.2.3 Elemente des künstlerischen und kulturellen Konzepts, oder: Rüben, Rosen und der Sinn des Lebens. Europäische Kreuzwege der Kultur

 

Die Zuckerrübe, die Rose und ihr Beitrag zur Identität

 

Die Kulturhauptstadtbewerbung wird genutzt, um eine neue Erzählung von Hildesheim und der Region zu entwickeln. Es wird nicht mehr versucht, Hildesheim zu einer der vermeint­lichen Metropolen zu machen oder mit diesen mitzuhalten. Vielmehr werden Hildesheim und die Region als das genommen, was sie sind: Provinz. Aber eine neue Art von Provinz. Hier – gerade auch in den ländlichen Räumen – sind Dinge möglich, die in Metropolen nicht mög­lich sind. Die kurzen Wege, die nachhaltigen, intensiven Vernetzungen, die Überschau­barkeit, die Mobilisierungsfähigkeit, die gemeinsame Wachsamkeit. Dass in Alfeld mit dem Faguswerk das Bauhaus vor dem Bauhaus gestartet ist, ist vielleicht kein Zufall. Dass die Ausbildung in den Kulturwissenschaften gerade in Hildesheim erfolgreich ist, womöglich ebenso wenig. Während die großen Städte an ihre Grenzen kommen – wirtschaftlich, intellektuell, sozial, kulturell – wird die Bewerbung zeigen, dass die Provinz Ideengeberin und Laboratorium für die Fragen der Zukunft sein kann. Das Hildesheimer Provinzmodell ist nicht Mangel, sondern Chance. Es hat mit Identität und Selbstbewusstsein zu tun: Nicht obwohl hier die Provinz ist, sondern weil – hält die Zukunft Einzug.

 

Projektbeispiel: Zuckerland

 

Der Rübenanbau hat die Region und die jüngere Geschichte wesentlich geprägt. Deshalb werden Rübe und Zucker verschiedentlich thematisiert:

 

-            Rübe 4.0: Landschaftstheater Heersum, das sich Gedanken macht über Wirtschafts­beziehungen und Heimat, über Zuckerextraktionsverfahren und das Verhältnis von Rübe und Zuckerrohr. In Koproduktion mit einem Theater in Guadeloupe.

-            Zuckerkongress: Handelsbedingungen, Welthandel, Subventionen, Gerechtigkeit. Ein­satz von Zucker als Nahrungsmittel und darüber hinaus. U.a. mit dem Hildesheimer Bauernverband.

-            Zuckerfest: Zum Abschluss ein Fest- und Feiertag zum Zucker. Und zum muslimischen Fastenbrechen.

 

Die Rose fügt der Rübe noch eine wichtige Facette bei. Durch den Gründungsmythos, und besonders aber durch das Wunder nach der Zerstörung des Doms im Zweiten Weltkrieg ist sie in die Tiefenschichten der Stadt und ihres Bewusstseins eingedrungen. Es geht um Schönheit, Hoffnung, Visionen, Erbe.

 

Projektbeispiel: Die Frage nach dem Erbe:

 

-            Theaterpädagogisches Projekt mit Jugendlichen: Welches Erbe haben die Menschen in Stadt und Region, und wer tritt es an?

 


Der Sinn des Lebens

 

Seit der Gründung als Bischofsstadt hat Hildesheim (auch) immer mit den großen Fragen des Lebens zu tun. Doch was sich in vergangenen Zeiten im Wesentlichen als religiöses Anliegen dargestellt hat, ist heute eine Frage von heterogenen Lebenseinstellungen. Es ist notwendig, für das 21. Jahrhundert das Verhältnis von Religion und Öffentlichkeit neu zu justieren und zu erkunden, wie man sich in einer Stadt und einer Gesellschaft bei aller Unterschiedlichkeit der Herkünfte auf gemeinsame Werte verständigen kann. Bei den Herausforderungen der Zukunft wie Klimawandel, Mobilität, Migration, Arbeit, Wohnen etc. ist wesentlich die Überprüfung der Sinnhaftigkeit des Tuns und dessen Verantwortbarkeit. Hildesheim wird ein europäisches Laboratorium des Sinns.

 

Projektbeispiel:

 

-            Jugendfestival der Bekenntnisse. Kunst, Politik, Religion, Zukunft: Junge Leute aus ganz Europa tauschen sich künstlerisch, diskursiv, meditativ über ihre Bekenntnisse aus: Von Fridays for Future bis Taizé, Metal-Begeisterten bis NGOs, von YouTuberinnen und YouTubern bis Jugendfeuerwehr

 

Europäische Kreuzwege der Kultur

 

Der Austausch von Waren, Ideen und Kulturen liegt in der DNA von Stadt und Region. Von Anbeginn liegt Hildesheim an der Kreuzung von Handelswegen. Das ist mehr als nur ein Netzwerk. Es ist ein Kommen und Gehen und Bleiben, ein Bereichern und Infragestellen, eine Weiterentwicklung von Wissen, Fertigkeiten und Identität. Die Geschichte Hildesheims zeigt: immer wenn die Region verbunden war mit Europa, stand sie in Blüte – wie zu Zeiten Bischof Bernwards. Wenn Sie sich abgetrennt hat, wie in der Zeit des Nationalsozialismus, führte das zu Vernichtung und Zerstörung. Auch vor dem Hintergrund der zentrifugalen Kräfte in Europa ist ein europäischer Kreuzweg ein Beitrag zur Verteidigung und Fortentwicklung der Integration des Kontinents und zur Weiterentwicklung von Stadt und Region. Bedeutsam ist die Vorstellung eines Kreuzweges auch für das Zusammenführen von Kulturen und unterschiedlichen Bevölkerungen, die es in Hildesheim schon gibt, für den Austausch zwischen Stadt und Land und über das Land und über Europa hinaus.

 

Projektbeispiel:

 

-            Das Platzprojekt. In den öffentlichen Raum wird eingegriffen, er wird zurückerobert. Es gibt Gastgeberinnen und Gatgeber für die Plätze, die die Passantinnen und Passanten zu Diskussion und Mitwirkung verführen. Die großen Themen Europas und die kleineren Themen der Quartiere. Ein Kreuzweg verschiedener Nationen und Lebensgeschichten.

 

Rübe, Rose, Sinn? Der Humor der Bewerbung

 

Natürlich sind Rübe, Rose und Sinn des Lebens eine gewagte Zusammenstellung. Denn schon Ackerfrucht und Blume ziehen sich nicht auf den ersten Blick an. Aber Rübe und Rose erden den großen Anspruch, das Nachdenken über die wirklich wichtigen Dinge wird ironisch gebrochen. Die Bewerbung braucht den großen Wurf und den weiten Humor.

 

3.2.4 „Outreach“

 

Die Bewerbung enthält unter dem Titel „Outreach“ zahlreiche Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst Teil der Ausgestaltung des Kulturhauptstadtjahres sein können. Es werden Themen wie Barrierefreiheit, Mobilität oder Digitalisierung adressiert und insbesondere auch Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Migrationsgeschichte, Seniorinnen und Senioren oder Jugendliche gezielt angesprochen.

 

Das Outreach-Programm wird

 

- neues Publikum gewinnen, indem konsequent vor Ort und partizipativ gearbeitet wird,

- die Kulturakteurinnen und -akteure befähigen, ihre kulturellen Erzeugnisse durch neue, multikulturelle, junge und digitale Einflüsse zu bereichern,

- neue, sinnstiftende Beziehungen zwischen Kulturakteurinnen und -akteuren und (diver­sem) Publikum in der realen und virtuellen Welt schaffen,

- durch klare, zielgruppenorientierte und barrierefreie Kommunikation das Publikum infor­mieren und anziehen.

 

Beispiele für eine nachhaltige und langfristige Verbesserung von Strukturen und Angeboten sind:

 

- Vorhandene Strukturen des Ehrenamts werden genutzt und ausgebaut,

- sogenannte Kulturpaten-, Mentoring- und Scouts-Programme (AT) sorgen für noch mehr ehrenamtliches Engagement und schaffen Zugänge,

- Kulturschaffende in Stadt und Landkreis erhalten Beratung und Fortbildungsangebote in Bezug auf o.g. Themen, aber auch bzgl. Fördermittelakquise und Internationalisierung,

- durch verbesserte Vernetzung der unterschiedlichen Kulturakteurinnen und -akteure untereinander und mit weiteren Institutionen (z.B. Jugendpflege) werden neue Bevölkerungsbereiche aktiviert.

 

Hinzukommen umfassende Aktivitäten im Bereich Audience Development und Kulturelle Bildung, die insbesondere auf die Einbindung von Schulen und Kindertagesstätten zielen und auf vorhandene Konzepte, wie beispielweise den Kulturkompass, aufbauen.

 

Aber Menschen einzubinden, Kompetenzen zu entwickeln und Zugänge zu schaffen, ist ein Prozess, kein Event. Deswegen ist geplant, mit diesen Aktivitäten bereits mehrere Jahre vor dem Veranstaltungsjahr zu beginnen und nach Möglichkeit nachhaltig wirkende Formate und Strukturen zu entwickeln.

 

3.3 Umsetzungsfähigkeit und Infrastruktur

 

Ein Kulturhauptstadtjahr ist kein Event, das massive Anforderungen an die regionale Infrastruktur stellt. Bei einigen Großveranstaltungen ist mit einem hohen Publikumsandrang zu rechnen. Selbst bei diesen vereinzelten Veranstaltungen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Besucherzahlen, die beim erfolgreichen Tag der Niedersachsen 2015 erreicht wurden, überschritten werden. Die Durchführung des Jahres wird ein organisa­torischer und logistischer Kraftakt; Stadt und Region sind jedoch definitiv in der Lage, mit der vorhandenen Verkehrs- und Sicherheitsinfrastruktur den Anforderungen eines Kulturhaupt­stadtjahres gerecht zu werden. Das Programm würde sich über ein ganzes Jahr erstrecken, kleinteilig gestaltet und in der gesamten Region verortet sein. Von daher sind selbst bei dem erhofften hohen touristischen Interesse keine nicht händelbaren infrastrukturellen Engpässe zu erwarten.

 

Die Bettenkapazitäten der gewerblichen Beherbergungsbetriebe – selbst unter Berücksichti­gung ähnlicher jährlicher Steigerungsraten wie zuletzt – wären auch im Kulturhauptstadtjahr 2025 bei einer zusätzlichen, um rund 30 % höheren Nachfrage nicht erschöpft. Auch ist in Planung, für das Kulturhauptstadtjahr weitere, temporäre touristische Angebote zu schaffen, die hier zu Stoßzeiten für Entlastung sorgen können.

 

Erreichbarkeit war bereits im Mittelalter die große Stärke der Region – Kreuzwege der Kultur! Und auch heute ist der Landkreis Hildesheim national wie international bestens angebunden. Durch die zentrale Lage in Deutschland kann die Stadt per Bahn, aber auch auf dem Straßennetz und mit dem Flugzeug bequem erreicht werden.

 

Ebenfalls ist davon auszugehen, dass die organisatorischen Kompetenzen und die Struk­turen, die zur Durchführung notwendig sind, im Wesentlichen vorhanden sind. In Bezug auf die übergeordnete künstlerische Planung und insbesondere die internationale Vernetzung des Veranstaltungsjahres wird man hingegen externe Fachleute einbinden müssen und nachhaltig von deren Außenperspektive, den internationalen Netzwerken und Kompetenzen profitieren (Hiermit ist nicht die konkrete Ausgestaltung und Durchführung des Programms gemeint – hier sollen maßgeblich lokale Kunstschaffende und Einrichtungen in Zusammen­arbeit mit internationalen Partnerinnen und Partnern zum Einsatz kommen).

 

Zahlreiche Städte haben – insbesondere in der Vergangenheit – mit dem Titel Kulturhaupt­stadt Europas umfassende Investitionen in ihre kulturelle Infrastruktur verbunden und teils prestigeträchtige Neubauten geschaffen. Dies wird bei der Hildesheimer Bewerbung nicht der Fall sein. Sie lebt von der Überzeugung, dass Stadt und Region über eine ausreichende kulturelle Infrastruktur verfügen, die es vielmehr zu sichern und weiterzuentwickeln gilt. Auch ist der Anspruch der Bewerbung, Kultur auch außerhalb kultureller Einrichtungen, im öffent­lichen Raum oder an anderen Begegnungsorten niedrigschwellig erlebbar und so zu einem viel selbstverständlicheren Bestandteil des Alltags werden zu lassen. Nicht zu vergessen, dass sowohl in der Stadt Hildesheim als auch der Region in der jüngeren Vergangenheit umfangreich in die kulturelle Infrastruktur investiert wurde und wird, sei es durch das Hildes­heimer Welterbeband, das neue Dommuseum, den Umbau des alten Salinengebäudes zu einem Kultur- und Begegnungszentrum oder die geplante “Neue Duinger Mitte” (um nur einige Beispiele zu nennen).

 

Nichtsdestotrotz sind im Bewerbungsprozess einige Ideen entstanden, die sich konkret aus dem Beteiligungsprozess zur Strategie- und zur Programmentwicklung ableiten. Mit der Bewerbung ist zudem die Hoffnung verbunden, dass im Erfolgsfall der Zugang zu Drittmittel­finanzierungen auch für Infrastrukturmaßnahmen und gerade auch Investitionen in die bestehende kulturelle Infrastruktur erleichtert wäre.

 

Diese Themen sind jedoch nicht Teil des politischen Beschlusses und keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb. Aus dem Beschluss entsteht keine Verbind­lichkeit für nicht bereits beschlossene Investitionsmaßnahmen oder sonstige finanzielle Verpflichtungen über die in Kapitel 3.5.1 genannten hinaus.

 

3.4 Organisationsstruktur

 

Für die Durchführung des Kulturhauptstadt-Jahres soll eine Gesellschaft in privater Rechts­form (GmbH) gegründet werden. Diese Gesellschaftsform bietet verschiedenste Möglich­keiten der unbürokratischen Einbindung unterschiedlichster Akteurinnen und Akteure, ist eigenständig und auch außerhalb öffentlich-rechtlicher Strukturen handlungsfähig. Nicht zuletzt begrenzt sie die Haftung der partizipierenden Kommunen auf ein Mindestmaß. Die sich hieraus ergebende Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ einer GmbH und bedarf daher eines besonderen Augenmerks, um hier sowohl ein gut und partizipativ struk­turiertes, aber dennoch handlungsfähiges und schlagkräftiges Gremium zu schaffen.

 

In der Gesellschafterversammlung werden die Stadt und der Landkreis unter Einbindung aller an der Bewerbung teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen als Gesellschafterinnen agieren.

 

Das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim wird im Rahmen seiner Möglichkeiten die Begleitung bzw. Betreuung der Gesellschafterinnen unterstützen. Die Gründung der Gesellschaft soll seitens des Beteiligungsmanagements soweit abschließend vorbereitet sein, dass bei einer erfolgreichen Bewerbung die Gesellschaftsgründung unverzüglich durch­geführt werden kann.

 

Abschließend ist anzumerken, dass die bisherigen Überlegungen zunächst losgelöst sind von einer weiteren Besetzung der Organe der GmbH, wie beispielsweise der Geschäfts­führung oder des Aufsichtsrates. Für die inhaltliche Lenkung des Projekts wird eine Gremien­struktur entwickelt, die die unterschiedlichen, auch zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen „Stakeholder“ einbindet und die darüber hinaus dafür sorgt, dass die künstlerischen Inhalte unabhängig von direkter politischer Einflussnahme entwickelt werden können.

 

Das Kulturhauptstadtjahr muss bereits im Vorfeld intensiv vorbereitet werden. Das Projekt­büro würde über die Jahre auf ein deutlich größeres Team anwachsen, und auch Mitarbei­tende der Stadtverwaltung(en) müssten sich mit diesem Thema befassen.

 

3.5 Finanzierung

 

3.5.1 Das operative Gesamtbudget für die Vorbereitung, Durchführung und Nach­bereitung der Europäischen Kulturhauptstadt 2025 in Stadt und Landkreis Hildesheim

 

Der gesamte Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre 2021 bis mindestens 2026.

 

Das operative Gesamtbudget für diesen mindestens 6-jährigen Zeitraum beläuft sich nach gegenwärtiger Planung auf 55,7 Mio. Euro.

 

Kostenplanung:

 

Jahr

Programm-
kosten

Pro-gramm-
kosten

(in %)

Werbung
& Marketing

Werbung &

Mar-keting

(in %)

Gehälter, Fixkosten
& Verwaltung

Gehälter, Fixkosten
& Verwal-tung

(in %)

Sonstiges

Sons-tiges
(in % )

Gesamt-kosten

2021

200.000 €

0,55%

450.000 €

5,49%

850.000 €

9,60%

0 €

0,00%

1.500.000 €

2022

700.000 €

1,91%

550.000 €

6,71%

1.300.000 €

14,69%

0 €

0,00%

2.550.000 €

2023

1.500.000 €

4,09%

700.000 €

8,54%

1.600.000 €

18,08%

400.000 €

20,00%

4.200.000 €

2024

6.650.000 €

18,14%

3.000.000 €

36,59%

2.000.000 €

22,60%

600.000 €

30,00%

12.250.000 €

2025

25.000.000 €

68,21%

3.000.000 €

36,59%

2.500.000 €

28,25%

600.000 €

30,00%

31.100.000 €

2026

1.600.000 €

4,37%

250.000 €

3,05%

600.000 €

6,78%

400.000 €

20,00%

2.850.000 €

später

1.000.000 €

2,73%

250.000 €

3,05%

0 €

0,00%

0 €

0,00%

1.250.000 €

GESAMT

36.650.000 €

65,80 %

8.200.000 €

14,72%

8.850.000 €

15,89%

2.000.000 €

3,59%

55.700.000 €

 

Die Durchführungskosten teilen sich auf in Programmkosten (also maßgeblich künstlerische und kulturelle sowie flankierende Projekte), Werbung und Marketing, Gehälter, Fixkosten und Verwaltung und sonstige Kosten. Sie enthalten ausschließlich operatives Budget, also keine Investitionskosten für kulturelle Infrastruktur o.ä.

 

Programmkosten: Für das Programm ist ein Budget von 36,65 Mio. Euro vorgesehen. Hiermit werden die Projekte und Veranstaltungen des Kulturhauptstadtjahres, die im gesam­ten Landkreis stattfinden werden, finanziert. Aus der Zeitplanung für die Ausgaben im Programmbereich wird der nachhaltige Ansatz des Projekts deutlich. Für vorbereitende Projekte und Aktionen, beispielsweise im Bereich der Kulturellen Bildung mit Einbindung breiter Bevölkerungskreise, zur Kompetenzentwicklung im Kulturbereich und in der Zivil­gesellschaft u.a. ist bereits ab dem Jahr 2021 ein nennenswertes Budget reserviert.

 

Generell gilt: Die Programmkosten sind der am leichtesten skalierbare Bereich des Budgets. Sollten Finanzierungsbestandteile wegfallen, muss vorrangig das Programm entsprechend angepasst werden. Ebenso sollen Mittel, die über die geplanten Beträge hinaus akquiriert werden, im Wesentlichen direkt für zusätzliche Inhalte und Programm ausgegeben werden.

 

Marketing: Gerade für bis dato eher unbekanntere Kulturhauptstädte Europas ist es nötig, ein adäquates Budget für das Marketing zu reservieren, um die Inhalte der Bewerbung zu kommunizieren und die gewünschten touristischen und Image-Effekte auch zu erzielen.

 

Gehälter, Fixkosten und Verwaltung: Die zu gründende Durchführungs- und Produktions­gesellschaft muss mit Personal, Räumlichkeiten usw. ausgestattet werden. Geplant ist eine zweiköpfige Führungsebene, vergleichbar mit derjenigen anderer Kultureinrichtungen mit einer kaufmännischen und einer künstlerischen Leitung. Hinzu kommen Abteilungen für Künstlerisches Programm, Kommunikation und Marketing, Produktion und Technik sowie Verwaltung, die im Laufe der Vorbereitung nach und nach mit entsprechendem Personal ausgestattet werden müssen.

 

Finanzierungsplanung:

 

Folgende Finanzierung ist, unter Einbeziehung der Erfahrungen und Vorgehensweisen der Kulturhauptstädte in der Vergangenheit und mit Blick auf die Besonderheiten der Hildes­heimer Bewerbung, vorgesehen:

 

Finanzierung durch

Betrag

in %

Bundesrepublik Deutschland

20.000.000 €

35,91 %

Land Niedersachsen

15.000.000 €

26,93 %

Stadt Hildesheim

5.000.000 €

8,98 %

Landkreis Hildesheim & kreisangehörige Kommunen

6.200.000 €

11,13 %

EU ( Melina-Mercouri-Preis)

1.500.000 €

2,69 %

andere

8.000.000 €

14,36 %

GESAMT

55.700.000 €

100,00 %

 

Als Beteiligung von Stadt und Landkreis Hildesheim sind für den Zeitraum 2021 bis 2026 insgesamt jeweils 5 Mio. Euro vorgesehen. Die Beteiligung der übrigen Landkreiskommunen beläuft sich auf 1,2 Mio. Euro.

 

Beteiligung der Stadt Hildesheim: Die Stadt Hildesheim kämpft bis heute mit den Folgen des wirtschaftlichen Niedergangs in den Neunziger Jahren und der Finanzkrise der Jahre 2007 ff. Nach wie vor sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um alte Defizite und Schulden abzubauen.

 

Der sog. Zukunftsvertrag (Entschuldungsvertrag) mit dem Bundesland Niedersachsen – Laufzeit bis Ende 2022 – verpflichtet die Stadt Hildesheim dazu, den städtischen Haushalt nachhaltig zu sanieren. Die Konsolidierung der städtischen Finanzen kommt gut voran und damit auch die dauerhafte und nachhaltige Wiederherstellung der finanziellen Handlungs­fähigkeit: Seit Abschluss des Entschuldungsvertrages ist es gelungen, die Kredit­verschuldung (also Liquiditätskredite und Kommunaldarlehen) der Stadt Hildesheim von 279,7 Mio. Euro (Stand 31.12.2012) auf 95,5 Mio. Euro (Stand 31.12.2018 / zzgl. 10 Mio. Euro für Konzernfinanzierung) zurückzuführen. Von dieser Verringerung von insge­samt 184,2 Mio. Euro stammen 130 Mio. Euro aus der Entschuldungshilfe des Landes und 54,2 Mio. Euro aus „eigener“ Entschuldung der Stadt Hildesheim.

 

Analog zur Entwicklung der Kreditverschuldung konnte auch der sog. „kamerale Sollfehl­betrag“ – also die defizitären Jahresergebnisse aus der Zeit bis zum 31.12.2010 deutlich, um knapp 140 Mio. Euro abgebaut werden. Obwohl die Jahresabschlüsse 2015 - 2018 noch nicht erstellt sind, lässt sich prognostizieren, dass auch diese Jahre mit deutlichen Ergebnis­überschüssen abgeschlossen werden. Nach gegenwärtiger Einschätzung wird sich der kamerale Sollfehlbetrag per 31.12.2018 auf 20 - 30 Mio. Euro belaufen.

 

Der mit Datum vom 18.04.2019 durch die zuständige Aufsichtsbehörde – mit Neben­bestimmung zum Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen – genehmigte Haushalt für das Jahr 2019 zeigt einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2 Mio. Euro. Gleichzeitig zeigt die Mittelfristplanung für die Jahre 2020 - 2022 nur geringe Überschüsse bzw. ein Defizit für das Jahr 2022. Die Aufsichtsbehörde weist in ihrer Haushaltsgenehmigung vom 18.04.2019 auf das Risiko hin, „dass sowohl das Primärziel des Zukunftsvertrages, den Haushaltsausgleich zu erreichen, als auch das Sekundärziel, Ergebnisüberschüsse zum Abbau von Altfehlbeträgen zu erzielen, verfehlt wird“ und ermahnt die Stadt, die Verpflich­tungen aus dem Zukunftsvertrag zu erfüllen und den anvisierten jährlichen Überschuss zu erzielen.

 

Genau dies – die Planung und Verabschiedung von mindestens ausgeglichenen, nicht defizitären Haushalten und damit die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Zukunftsvertrag und dem Gesetz – beabsichtigt die Stadt Hildesheim, nicht nur bis zum Ende der Vertrags­laufzeit (31.12.2022), sondern auch darüber hinaus sicherzustellen. Obwohl die laufende Haushaltsplanung für die Jahre 2020 ff. gegenwärtig lediglich ein knapp ausgeglichenes Ergebnis für das Jahr 2020 und Defizite für die Jahre 2021 ff. zeigt, geht die Verwaltung davon aus, dass die o.g. Zielsetzung erreicht wird. Eine gezielte Konsolidierung erscheint unbeschadet dessen zwingend geboten.

 

Bereits in der grundlegenden Ratsvorlage 17/053 der Stadtverwaltung zur „Bewerbung der Stadt Hildesheim zur Erlangung des Titels ‚Kulturhauptstadt Europas 2025'“ wird auf die problematische Haushalts- und Finanzlage der Stadt Hildesheim hingewiesen: „In Hildes­heim wird ein Budget im Rahmen von Ruhr.2010 (Kulturhauptstadt-Jahr) nicht zu erreichen sein“. Ferner heißt es in der Vorlage, dass „angesichts der angespannten Haushaltslage ein mit dem Einsatz der (fast sechsmal größeren) Stadt Essen vergleichbarer Eigenanteil … aus heutiger Perspektive unrealistisch und nicht vertretbar ist“.

 

Die im Jahr 2017 vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossene Finanzierung des Kultur­hauptstadtjahres 2025 ergibt sich aus dem politischen Änderungsantrag gemäß Vorlage 17/106-1. Hiernach wird die Stadt Hildesheim „für den Fall einer Ernennung Hildesheims zur ‚Kulturhauptstadt Europas 2025 im Jahre 2020“ trotz des bestehenden Zukunftsvertrages verteilt auf die Jahre 2020 - 2025 ein städtisches Budget i.H.v. 1 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus stellt die Stadt Hildesheim für den Zeitraum 2020 - 2025 zwei Personalstellen bereit.“ Dieses – mit Vorlage 17/106-1 beschlossene – Budget ist nach der mittlerweile erfolgten intensiven Befassung mit der Thematik als nicht ausreichend anzu­sehen. Von der EU-Kommission bzw. der beauftragten internationalen Jury wird ein deutlich höherer Finanzierungsanteil der Bewerberin gefordert. Diese Erkenntnis führt dazu, dass die Verwaltung dem Rat der Stadt Hildesheim nunmehr den o.g. erhöhten Eigenanteil von 5 Mio. Euro vorschlägt. Die Verwaltung hält diese Beteiligung mit Blick auf die zu erwar­tenden Effekte für geboten und unter Berücksichtigung des Konsolidierungsbedarfs für realisierbar. Überdies wurden einige Synergiepotenziale identifiziert, die die zusätzliche Haushaltsbelastung deutlich geringer werden lassen.

 


Der Beitrag der Stadt Hildesheim setzt sich dementsprechend wie folgt zusammen:

 

- Personalkosten für zwei fachlich geeignete, spezifisch für das Projekt angestellte Kultur­managerinnen bzw. -manager (von denen eine Stelle bereits für die Vorbereitung zur Verfügung gestellt und besetzt wurde) im Volumen von ca. 800.000,00 Euro,

- Anteilige Einlage Hildesheim Marketing GmbH: Es ist davon auszugehen, dass im Falle eines Zuschlags ein Großteil der Aktivitäten der Hildesheim Marketing GmbH in der Vermarktung des Kulturhauptstadt-Jahres bestehen werden. Von daher ist es ange­messen, mindestens einen geringen Anteil der jährlichen Einlage in Höhe von durch­schnittlich 100.000,00 Euro pro Jahr zur Implementierung des touristischen Marketings anzurechnen. Insgesamt ergibt sich somit ein Volumen von 600.000,00 Euro.

- Anteilige Personalkosten Beteiligungsmanagement, Stabsstelle Kultur, Fachbereich Finanzen, u.a.: Mitarbeitende und Führungskräfte der Stadtverwaltung Hildesheims haben sich bereits in der Vergangenheit mit der Bewerbung befasst und werden auch im Falle eines Zuschlags hierzu in besonderer Weise beitragen. Auch wenn dies in zuneh­mendem Maße auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer kreisangehöriger Kommunen gelten mag, nimmt die Stadt Hildesheim in Bezug auf Intensität und Umfang hier eine Sonderrolle ein. Es ist deswegen angemessen, einen – geringen – Personal­kostenanteil in Höhe von insgesamt 200.000,00 Euro anzusetzen.

- Überdies beteiligt sich die Stadt Hildesheim mit einem Sachkostenanteil von 3,4 Mio. Euro.

 

Der Landkreis Hildesheim und die kreisangehörigen Kommunen bringen ihren Anteil vollständig in bar ein.

 

Weder die Bundesregierung noch das Land Niedersachsen haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt konkrete Aussagen zur Höhe einer finanziellen Beteiligung gemacht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bundesregierung – als nationale Gastgeberin für das Kultur­hauptstadtjahr 2025 – einen erheblichen Teil der Finanzierung der operativen Umsetzungs­kosten übernimmt, und zwar unabhängig von der Frage, welche deutsche Bewerberstadt den Titel „gewinnt“. Hildesheim strebt in Abstimmung mit weiteren Bewerberstädten an, eine verbindliche Finanzierungszusage der Bundesregierung zu erreichen, die einen festen Betrag für die Siegerstadt unabhängig von deren Gesamtfinanzierungsvolumen sowie einen Zuschuss für diejenigen Städte, die erst bei der finalen Entscheidung ausscheiden, bein­haltet. Angesichts der finanziellen Beteiligung des Bundes am letzten deutschen Kulturhaupt­stadtjahr Ruhr.2010 kann zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Beteiligung des Bundes in Höhe von 20-30 Mio. Euro gerechnet werden.

 

Auch das Land Niedersachsen wird sich voraussichtlich, sowohl nach der üblichen Praxis als auch nach den bisherigen Gesprächen zu urteilen, in einem erheblichen Umfang an der Finanzierung der operativen Umsetzungskosten beteiligen. Die Niedersächsische Landes­regierung hat, anders als das Kabinett des Freistaats Sachsen, bislang keine Finanzierungs­zusage für die niedersächsischen Städte gemacht, weder für eine Unterstützung in der Bewerbungsphase noch für eine etwaige Gewinnerstadt. Dies stellt nach Auffassung der Stadt Hildesheim leider einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für die niedersächsischen Bewerberstädte dar, da die Verbindlichkeit der Finanzierungsplanung ein wesentliches Kriterium im Verfahren darstellt. Die Stadt Hildesheim befindet sich hierzu in einem Dialog mit der Landesregierung und setzt sich dafür ein, noch in der „ersten Runde“ nach sächsi­schem Vorbild eine verbindliche Förderzusage für beide niedersächsischen Bewerberstädte zu erhalten, und zwar sowohl für die mögliche Durchführung eines Kulturhauptstadt-Jahres als auch für das weitere Bewerbungsverfahren in der „zweiten Runde“.

 

Die konkrete Höhe der Finanzierungsbeteiligung durch die Bundesregierung und durch das Bundesland Niedersachsen kann bzw. wird entsprechende Auswirkungen auf die Programmkosten haben.

 

Es ist davon auszugehen, dass über Projektfinanzierungen über die ausgewiesenen 1,5 Mio. Euro (Melina-Mercouri-Preis der EU) hinaus weitere EU-Mittel akquiriert werden können, beispielsweise über das Programm Creative Europe und weitere Förderprogramme. Die zu gründende Gesellschaft wird sich aktiv darum bemühen.

 

Die Finanzierungsart „andere“ umfasst Mittel von Sponsorinnen und Sponsoren sowie von Stiftungen, aber auch Einkünfte aus Ticketeinnahmen und Merchandising.

 

Planung für den Eingang der Einzahlungen

 

Einkommens-quelle

2021

2022

2023

2024

2025

2026ff

Summe
alle Jahre

Bundesrepublik Deutschland

250.000 €

500.000 €

750.000 €

5.000.000 €

11.500.000 €

2.000.000 €

20.000.000 €

Land Niedersachsen

0 €

500.000 €

1.000.000 €

4.000.000 €

9.000.000 €

500.000 €

15.000.000 €

Stadt Hildesheim

400.000 €

400.000 €

1.000.000 €

1.200.000 €

1.200.000 €

800.000 €

5.000.000 €

Landkreis Hildesheim

600.000 €

800.000 €

1.000.000 €

1.000.000 €

1.000.000 €

600.000 €

5.000.000 €

Landkreiskommunen

200.000 €

200.000 €

200.000 €

200.000 €

200.000 €

200.000 €

1.200.000 €

Sponsoring

50.000 €

50.000 €

50.000 €

150.000 €

4.000.000 €

0 €

4.300.000 €

EU (Melina-Mercouri-Preis)

 

 

 

 

1.500.000 €

 

1.500.000 €

andere (z. B. Stiftungen/ Ticketing)

0 €

100.000 €

200.000 €

700.000 €

2.700.000 €

0 €

3.700.000 €

GESAMT

1.500.000 €

2.550.000 €

4.200.000 €

12.250.000 €

31.100.000 €

4.100.000 €

55.700.000 €

 

Aus der Planung ist zu ersehen, dass für die Landkreiskommunen eine zeitlich gleichmäßig verteilte Beteiligung vorgesehen ist, für den Landkreis eine leichte Steigerung in zeitlicher Nähe zum Veranstaltungsjahr. Die Stadt Hildesheim wiederum beteiligt sich in den Jahren 2021 und 2022 mit etwas geringeren Beträgen als der Landkreis, um dies im Umfeld des Veranstaltungsjahres durch eine höhere Beteiligung auszugleichen. Dies trägt zum einen den erhöhten Anforderungen des Jahres Rechnung und entlastet die Stadt Hildesheim zum anderen während der Laufzeit des Zukunftsvertrags.

 

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Beschlussvorschlag:

 

- Die Stadt Hildesheim bewirbt sich gemäß o.a. Bewerbungskonzept als „Lead City“ (Ausrichterstadt) für die Region um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025.

 

- Die Stadt Hildesheim beteiligt sich im Falle des Erreichens der 2. Runde (Shortlist) und unter dem Vorbehalt einer Beteiligung weiterer Partnerinnen und Partner mindestens im unter Pkt. 2.4 genannten Umfang an der Finanzierung des weiteren Bewerbungs­verfahrens im Jahr 2020 mit einem Betrag in Höhe von 130.000,00 Euro, wobei wie in den Vorjahren ein Teilbetrag in Höhe von 70.000,00 Euro durch die Bereitstellung einer Personalstelle abgegolten ist.

 

- Die Stadt Hildesheim beteiligt sich unter dem Vorbehalt der Beteiligung des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 6,2 Mio. Euro, mindestens jedoch 5 Mio. Euro, und einer Gesamtfinanzierung von 55,7 Mio. Euro, mindestens jedoch 40 Mio. Euro, nach Maßgabe des Pkt. 3.5.1 an der Finanzierung einer möglichen Durch­führung des Kulturhauptstadtprojekts.

 

- Die Stadt Hildesheim beteiligt sich unter dem o.g. Finanzierungsvorbehalt im Falle des Titelgewinns und vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung an der Gründung einer unabhängigen Gesellschaft für die Durchführung.

 

Dieser Beschluss hebt den ursprünglichen Beschluss zur finanziellen Beteiligung an den operativen Durchführungskosten vom 03.04.2017 (Vorl. 17/106-1) auf.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n: ///

 

Stammbaum:
19/188   Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025   Stabsstelle Kultur und Stiftungen   Beschlussvorlage
19/188-1   Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 - Ergänzende Informationen   Stabsstelle Kultur und Stiftungen   Mitteilungsvorlage
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