Stadt Hildesheim

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Vorlage - 18/156  

Betreff: Satzung der Stadt Hildesheim zur Bildung eines Beirats für Migration
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Spitzer, Malte
Federführend:Dezernat D Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
11.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten geändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
12.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.06.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Satzung  

Sachverhalt:

 

Um die politische Teilhabe der in Hildesheim lebenden Migrantinnen und Migranten und geflüchteten Menschen sowie Deutschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, hat der Rat der Stadt Hildesheim am 11. März 2013 die Bildung eines Beirates für Migration be­schlossen (Vorlage 13/058-1). Auf Grundlage des Vorschlages der sog. Findungs­kommission (Vorlage 13/304-1) legte der Rat mit Beschluss vom 23. September 2013 die konkrete Zusammensetzung des Beirates fest: 20 Personen mit Migrationshintergrund, der Integrationsbeauftragte/n und je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter im Rat vertretenen Fraktionen. Die Bestellung erfolgte für die Dauer von fünf Jahren ab dem 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2018.

 

Im Vorwege der anstehenden Neukonstituierung des Beirates war zu berücksichtigen, dass eine satzungsförmliche Regelung für die Bildung eines Beirates bislang fehlte und überdies das gegenwärtige Gremium nach eigener Einschätzung unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nur bedingt handlungsfähig war.

 

Dies vorausgeschickt, hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Beirat für Migration nunmehr eine „Satzung für die Bildung des Beirates“ erarbeitet, die die hinreichende Voraussetzung für eine nachhaltige Mitwirkung des Beirates schaffen soll. Die Satzung regelt u.a. die Begrenzung der Anzahl der stimmberechtigten Mitgliedschaften, das Bestellungs­verfahren für Ersatzmitglieder, die Ermöglichung der (begrenzten) Bestellung auch von Mitgliedern ohne Migrationshintergrund und die Anpassung der Wahlperiode des Beirates an die des Stadtrates. Auf den anliegenden Satzungsentwurf wird verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Erlass der Satzung der Stadt Hildesheim zur Bildung eines Beirats für Migration wird zugestimmt.

 



Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Satzung der Stadt Hildesheim zur Bildung eines Beirats für Migration

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung (91 KB)      
Stammbaum:
18/156   Satzung der Stadt Hildesheim zur Bildung eines Beirats für Migration   Dezernat D   Beschlussvorlage
18/156-1   Änderungsvorlage zu Vorlage 18/156: Satzung der Stadt Hildesheim zur Bildung eines Beirats für Migration   Dezernat D   Beschlussvorlage
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