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Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 19.12.2016 (Vorlage 16/304) wurde das Fördergebiet „Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt“ förmlich beschlossen. Anfang 2017 ist der aktive Förderprozess mit der Etablierung eines sozialplanerischen und städtebaulichen Quartiersmanagement begonnen worden. Im ersten aktiven Jahr wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erstellt, welches den Rahmen für die Gesamtmaßnahme vorgibt. Bereits im ersten Jahr konnten zahlreiche Einzelmaßnahmen skizziert, teilweise begonnen oder sogar schon umgesetzt werden. So konnte der Prozess zur Umgestaltung der sog. „Luther-Wiese“ an der Martin-Luther-Straße, Ecke Peiner Straße, zum Quartiersplatz und zur „Neuen Mitte Nordstadt“ gemeinsam mit der Martin-Luther-Gemeinde begonnen werden. Zeitnah werden hier erste Planungen begonnen. Darüber hinaus hat sich der Verfügungsfonds etabliert, und es konnten bereits zahlreiche Maßnahmen, die durch Bürgerinnen und Bürger initiiert wurden, unterstützt werden. Zuletzt hat das Stadtteilbüro ein neues Logo erhalten, sodass der Prozess auch im Quartier stärker sichtbar wird.
Seit April 2017 finden regelmäßige Sitzungen einer eigens für den Gesamtprozess etablierten Steuerungsgruppe und eines Arbeitskreises statt. Auf der Auftaktveranstaltung im Mai 2017 wurde die „Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt“ den Bürgerinnen und Bürgern im Quartier vorgestellt.
Im Zuge der ersten konkreten Planungen wurde festgestellt, dass insgesamt fünf Teilbereiche, welche sich unmittelbar angrenzend an das Fördergebiet befinden, ebenfalls Potenziale für Entwicklungen im Sinne der Sanierung besitzen. Seinerzeit sind diese Teilbereiche zwar in der Vorbereitenden Untersuchung (VU) im Zusammenhang mit bestimmten Aspekten betrachtet worden, wurden aber bei der Festlegung des Fördergebiets nicht berücksichtigt. Auch haben sich die Situationen vor Ort seit 2015 zum Teil entscheidend verändert, sodass eine Anpassung des Fördergebiets in den Fokus rückte. Im Zuge eines intensiven Dialogprozesses mit den Bürgerinnen und Bürgern und dem Arbeitskreis ist beschlossen worden, dem Fördergeber eine Erweiterung des Fördergebiets, wie in der Anlage 1 dargestellt, vorzuschlagen. Dabei handelt es sich um die folgenden fünf Teilbereiche:
1. Fläche südlich der Senkingstraße:
Die Alevitische Gemeinde hat beide Bestandsgebäude mit dem dazugehörigen Grundstück auf der Fläche südlich der Senkingstraße erworben und plant dort den Umbau zum Gemeindezentrum. Die Außenflächen sollen nach dem Umbau Aufenthalts- und/oder Spielmöglichkeiten bieten und sollen in diesem Zusammenhang öffentlich und barrierefrei zugänglich sein. Die Entwicklung zu einer multifunktional nutzbaren und für das Quartier geöffneten Fläche wird gerade im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft und den fehlenden Aufenthalts- und Spielflächen in diesem Quartiersbereich sehr begrüßt.
2. Ehemalige Aldi-Fläche:
Das Grundstück des ehemaligen Aldi-Marktes hat die Hausverwaltung Sievers erworben. Im Gebäude wird eine Kindertagesstätte entstehen, die durch Go20 betrieben wird. Die rückwärtige Außenfläche soll zu einem Spielplatz umgestaltet und für das ganze Quartier zugänglich gemacht werden. Auch hier wird die Nähe zur Flüchtlingsunterkunft hervorgehoben. Wichtig ist jedoch, dass eine funktionierende Wegeverbindung sowohl von der Senkingstraße als auch über den Parkplatz entwickelt wird.
3. Vorplatz Friedrich-Nämsch-Park:
Der Vorplatz des Friedrich-Nämsch-Parks soll unter Einbeziehung des Kinder- und Jugendhauses Nordstadt (KJN) umgestaltet werden. Der Platz wird als ein wichtiges Verbindungsstück zwischen den Quartiersbereichen (Ost & West) angesehen und soll die Vernetzung verbessern.
4. Weg „An der Johanniskirche“:
Der Weg „An der Johanniskirche“ stellt eine wichtige Nord-Süd-Wegeverbindung dar und wird stark genutzt. Durch Aufwertungsmaßnahmen, z.B. im Übergangsbereich zur Martin-Luther-Straße, soll eine attraktivere Wegeverbindung geschaffen werden.
5. Schulhofflächen Robert-Bosch-Gesamtschule (RBG):
Die Schulhofflächen könnten zu Multifunktionsflächen umgestaltet und für das Quartier geöffnet werden. Die RBG hat diesem Vorschlag zugestimmt und würde begrüßt die Idee, einen weiteren Schulhof in Hildesheim zur Multifunktionsfläche umzugestalten. Aus Sicht der Sanierung würde im nördlichen Bereich der Nordstadt ein neuer und attraktiver Quartiersbereich entstehen.
Das Fördergebiet würde sich von ca. 27,0 ha auf ca. 28,8 ha erweitern. Die Gesamtmaßnahme bleibt dabei durchführbar. Für konkrete Maßnahmen wurden Projektdatenblätter erstellt. Diese werden in die erste Fortschreibung des ISEK aufgenommen.
Durch die Erweiterung des Fördergebiets ändert sich ebenfalls der Gesamtkostenrahmen für die Gesamtmaßnahme. Dabei ist in dem ersten aktiven Jahr auch deutlich geworden, dass bestimmte Kostenansätze als zu gering eingestuft worden sind und der Gesamtkosten-rahmen für die jetzt konkret geplanten Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen wird. Der Gesamtkostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme soll dahingehend von den 2015 veranschlagten 1,8 Mio. Euro auf 5,3 Mio. Euro steigen. Der Eigenanteil der Stadt Hildesheim (1/3) steigt analog von 500.000,00 Euro auf 1,31 Mio. Euro. Der Anteil des Fördergebers (2/3) wird zukünftig von 1,0 Mio. Euro auf 2,64 Mio. Euro ansteigen. Die Finanzierungsübersicht kann der Anlage 2 entnommen werden. Der Anstieg kommt dabei im Wesentlichen durch Planungen im Bereich der Ordnungs- und Baumaßnahmen zustande, wobei der Ausbau von Freiflächen zum Multifunktionsflächen und die grundständige Sanierung von Straßenräumen in den Jahren an Bedeutung gewinnen sollen.
Dem für die Gesamtmaßnahme zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) wird mit der Programmanmeldung zum 01.06.2018 die Erweiterung des Fördergebietes vorgeschlagen. Nach Absprache mit dem ArL kann zur Fristwahrung die Antragstellung bereits vorzeitig erfolgen und der entspr. Ratsbeschluss nachgereicht werden.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (siehe Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Planübersicht/Luftbild (2908 KB) | ||||
2 | öffentlich | Kosten- und Finanzierungsübersicht (29 KB) |