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Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 19.12.2016 (Vorlage 16/305) wurde das Fördergebiet „Soziale Stadt - Stadtfeld“ förmlich beschlossen. Anfang 2017 ist der aktive Förderprozess mit der Etablierung eines sozialplanerischen und städtebaulichen Quartiersmanagements begonnen worden. Im ersten aktiven Jahr wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erstellt, welches den Rahmen für die Gesamtmaßnahme vorgibt. Bereits im ersten Jahr konnten zahlreiche Einzelmaßnahmen skizziert, teilweise begonnen oder sogar schon umgesetzt werden. So ist für das Stadtfeld eine neue Stadtteilzeitung („Stadtfeld live!“) und ein neues Stadtteillogo etabliert worden. Die Planungen für die Umgestaltung eines Spielplatzes konnte vorangetrieben werden, und der Stadtteil ist durch einen neuen ebenerdige Durchgang durch den langen Gebäudezug („D-Zug“) an der Triftäckerstraße barriereärmer geworden.
Seit April 2017 finden regelmäßige Sitzungen einer eigens für den Gesamtprozess etablierten Steuerungsgruppe und eines Arbeitskreises statt. Auf der Auftaktveranstaltung im April 2017 wurde die „Soziale Stadt - Stadtfeld“ den Bürgerinnen und Bürgern im Quartier vorgestellt.
Im Zuge der ersten konkreten Planungen wurde festgestellt, dass zwei Teilbereiche, welche sich unmittelbar angrenzend an das Fördergebiet befinden, ebenfalls Potenziale für Entwicklungen im Sinne der Sanierung besitzen. Seinerzeit sind diese Teilbereiche zwar in der Vorbereitenden Untersuchung (VU) betrachtet worden, wurden aber bei der Festlegung des Fördergebiets nicht berücksichtigt. Dabei handelt es sich um die zwei (nördlich und südlich gelegenen) für den Fuß- und Radverkehr wichtigen Unterführungen unterhalb der B6 (Anlage 1). Diese Wege stellen die direkten Verbindungen zu sozialen Einrichtungen (Kita, Schule), zum neuen Ostend und zur angrenzenden Nordstadt dar. Diese Verbindungselemente stellen einen wichtigen Bezugspunkt für die Menschen im Quartier dar und können zur Verbesserung der Gesamtvernetzung des Quartiers mit den angrenzenden Stadtteilen führen. Im Zuge eines intensiven Dialogprozesses mit den Bürgerinnen und Bürgern und dem Arbeitskreis ist beschlossen worden, dem Fördergeber eine Erweiterung des Fördergebiets, wie in der Anlage 1 dargestellt, vorzuschlagen.
Das Fördergebiet würde sich von 18,3 ha auf ca. 18,4 ha erweitern. Die Gesamtmaßnahme bleibt dabei durchführbar. Für konkrete Maßnahmen (Umgestaltung der Unterführungen Nord/Süd) wurden Projektdatenblätter erstellt. Diese werden in die erste Fortschreibung des ISEK aufgenommen.
Durch die Erweiterung des Fördergebiets ändert sich ebenfalls der Gesamtkostenrahmen. Dabei ist im ersten aktiven Jahr auch deutlich geworden, dass bestimmte Kostenansätze als zu gering eingestuft worden sind und der Gesamtkostenrahmen für die jetzt konkret geplanten Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen wird. Der Gesamtkostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme soll dahingehend von den 2015 veranschlagten 2,3 Mio. Euro auf 3,9 Mio. Euro steigen. Der Eigenanteil der Stadt Hildesheim (1/3) steigt analog von 500.000,00 Euro auf 850.000,00 Euro an. Der Anteil des Fördergebers (2/3) wird zukünftig von 1,0 Mio. Euro auf 1,6 Mio. Euro ansteigen. Die Finanzierung der Gesamtkosten kann der Anlage 2 entnommen werden. Der Kostenanstieg kommt dabei im Wesentlichen durch größere Planungen im Bereich der Ordnungsmaßnahmen zustande, wobei der Ausbau von Quartiersplätzen und Grünflächen in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen soll.
Dem für die Gesamtmaßnahme zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) wird mit der Programmanmeldung zum 01.06.2018 die Erweiterung des Fördergebietes vorgeschlagen. Nach Absprache mit dem ArL kann zur Fristwahrung die Antragstellung bereits vorzeitig erfolgen und der entspr. Ratsbeschluss nachgereicht werden.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (siehe Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Planübersicht/Luftbild (2657 KB) | ||||
2 | öffentlich | Kosten- und Finanzierungsübersicht (30 KB) |