Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 16/326  

Betreff: Beitritt zur Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag (EKV eG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Behrens, Gabriele
Federführend:11 Fachbereich Personal und Organisation Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.12.2016 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung EKV eG  

Sachverhalt:

 

Der Deutsche Städtetag hat am 20. Januar 2011 die Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag – kurz EKV – gegründet. Die EKV bündelt den kommunalen Bedarf an Materialien und Dienstleistungen, so dass sich für derzeit 54 Mit­gliedskommunen günstigere Konditionen erzielen lassen. Dafür unterhält die Genossen­schaft Rahmenverträge mit aktuell knapp 150 Unternehmen.

 

Die bundesweit agierende EKV bietet den städtischen Verwaltungen neben guten Preisen auch bewährte Verfahren, damit verfügbare Mittel so intelligent wie möglich eingesetzt werden können. Dazu gehören Standardisierungsprojekte, elektronische Vergabeverfahren (Ausschreibungsplattform), eine Online-Bestellplattform ebenso wie Datenbank- und Analyseinstrumente, Wissensmanagement und Personalentwicklung.

 

Die EKV ist im Besitz ihrer Mitglieder und ausdrücklich nicht gewerblich ausgerichtet. Die Mitgliedskommunen bestimmen letztlich den Kurs.

 

Die Kernaufgabe der EKV ist die Organisation gemeinschaftlichen, rechtskonformen Ein­kaufs eines breiten Spektrums an Materialien und Dienstleistungen für den Bedarf der ange­schlossenen Städte und Kommunen.

 

Einsparpotentiale erschließen sich den Mitgliedern insbesondere durch:

 

-          die verhandelten einheitlichen Preise

-          gemeinsame Ausschreibungen

-          Schaffung von Kernsortimenten

 

Die Verwaltung plant, dieser EKV als Mitglied beizutreten, um so die dargestellten Vorteile nutzen zu können. Dafür ist nach Eintragung in die Mitgliederliste ein Geschäftsanteil i.H.v. 500 Euro (einmalig) zu zahlen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt dem Beitritt der Stadt Hildesheim zur Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag (EKV eG) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen zum Vollzug vorzunehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

- Satzung der EKV eG

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung EKV eG (4903 KB)      
Seitenanfang