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Vorlage - 16/281  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans HM 155 "Am Marienfriedhof"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
16.11.2016 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zurückgestellt   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
30.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
14.12.2016 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr mit dem Ortsrat Stadtmitte/Neustadt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2016 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Geltungsbereich der Planänderung  
Ausbauentwurf  
Brutvogelkartierung  

Sachverhalt:

 

Nach dem Umzug der HAWK auf den neuen Campus am Weinberg konnte das vormals städtische Gebäude der ehemaligen Bahnhofschule an der Kaiserstraße / Ecke Lüntzel­straße an einen privaten Investor veräußert werden, der das Gebäude für Büro- und Verwaltungszwecke umnutzen will.

 

Das Gebäude konnte aber nur unter der Bedingung veräußert werden, dass sich die Stadt Hildesheim verpflichtet, „dem Käufer 30 Einstellplätze in der Nähe des Kaufgegenstandes durch Baulast dauerhaft gesichert und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen“.

 

Für die Herstellung dieser Einstellplätze bietet sich eine Fläche am Südrand des Marien­friedhofs an, die hinter dem sogenannten Rotstiftgebäude liegt, das der gleiche Investor inzwischen auch erworben hat. Da diese Fläche im rechtsverbindlichen Bebauungsplan HM 155 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt ist, ist es erforder­lich, den Bebauungsplan an dieser Stelle zu ändern.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von PKW-Einstellplätzen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans HM 155 „Am Marienfriedhof“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Unter­richtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbe­reich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

- Geltungsbereich der Planänderung

- Ausbauentwurf

- Brutvogelkartierung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich der Planänderung (112 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Ausbauentwurf (376 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Brutvogelkartierung (3180 KB)      
Stammbaum:
16/281   2. Änderung des Bebauungsplans HM 155 "Am Marienfriedhof" - Aufstellungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
16/281-1   2. Änderung des Bebauungsplans HM 155 "Am Marienfriedhof" - Aufstellungsbeschluss - ergänzende Informationen   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Mitteilungsvorlage
16/281-2   2. Änderung des Bebauungsplans HM 155 "Am Marienfriedhof" - Aufstellungsbeschluss - weitere ergänzende Informationen   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Mitteilungsvorlage
16/281-3   2. Änderung des Bebauungsplans HM 155 "Am Marienfriedhof" - Aufstellungsbeschluss - geänderter Beschlussvorschlag   Dezernat C   Beschlussvorlage
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