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Auszug - Änderungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE PARTEI und der Fraktion Die LINKE zur Vorlage 23/234: Richtlinie zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 18.1
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
23/385 Änderungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE PARTEI und der Fraktion Die LINKE zur Vorlage 23/234: Richtlinie zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Verfasser:Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dittrich referierte die Vorlage und stellte den Änderungsantrag vor.

 

Herr Münter teilte mit, dass die CDU-Fraktion für den Änderungsantrag stimmen werde. Er hinterfragte konkret die Idee der Erhöhung der Fördersumme von 10 % (von ursprünglich 30 % auf 40 %).

 

Frau Dittrich antwortete, dass es bisher keine prozentuale Regelung hinsichtlich der Fördersumme gab. Für kleine Vereine stelle diese Regelung jedoch eine hohe Hürde dar, da ein hoher Eigenanteil verbleibe.

 


Beschluss:

 

Die der Vorlage 23/234 angehängten Richtlinie zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit wird mit der folgenden Änderung zugestimmt:

 

In § 3 Voraussetzungen für die Förderung:

Abs. 6: Die Fördersumme sollte 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Ausnahmen davon sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse an der Maßnahme möglich.

 

Die Richtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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