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Sachverhalt:
Es ist richtig, dass die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit transparent geregelt wird. Das macht es für die vielen Ehrenamtlichen leichter nachzuvollziehen, welche Fördermöglichkeiten bestehen. Jedoch ist es wichtig, dass die Richtlinie ein gutes Maß zwischen Begrenzung und Ermöglichung von Förderung findet.
Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage 23/234 angehängten Richtlinie zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit wird mit der folgenden Änderung zugestimmt:
In § 3 Voraussetzungen für die Förderung:
Abs. 6: Die Fördersumme sollte 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Ausnahmen davon sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse an der Maßnahme möglich.
Die Richtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Anlage:
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