Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/385  

Betreff: Änderungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE PARTEI und der Fraktion Die LINKE zur Vorlage 23/234: Richtlinie zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Verfasser:Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.09.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Es ist richtig, dass die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit transparent geregelt wird. Das macht es für die vielen Ehrenamtlichen leichter nachzuvollziehen, welche Fördermöglichkeiten bestehen. Jedoch ist es wichtig, dass die Richtlinie ein gutes Maß zwischen Begrenzung und Ermöglichung von Förderung findet.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die der Vorlage 23/234 angehängten Richtlinie zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit wird mit der folgenden Änderung zugestimmt:

 

In § 3 Voraussetzungen für die Förderung:

Abs. 6: Die Fördersumme sollte 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Ausnahmen davon sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse an der Maßnahme möglich.

 

Die Richtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Anlage:

 

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